IS-Kämpfer sollen Deutsche bleiben
Deutsche IS-Kämpfer, die eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig ihren deutschen Pass verlieren. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit ist nichts gänzlich Neues, auch nicht im Deutschland der Nachkriegszeit. Artikel 16 des Grundgesetzes legt zwar fest: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“Doch heißt es weiter: „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“Bedeutet: Entzug nein, Verlust ja.
Der formale Unterschied zwischen „Entzug“und „Verlust“, so erklären es Juristen, macht sich am Kriterium der Beeinflussbarkeit fest. Eine Person muss demnach beeinflussen können, ob ihre Handlungen zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen können. Diese Regelung darf in scharfer Abgrenzung zu den Ausbürgerungen während der NS-Diktatur verstanden werden. Das Dritte Reich machte umfassenden Gebrauch von der Ausbürgerung, insgesamt wurden bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs mehr als 39.000 Personen ausgebürgert.
Der Paragraph, durch den heute schon Deutsche ihren Pass verlieren können, steht im Staatsangehörigkeitsgesetz: „Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung (…) in die Streitkräfte (…) eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit.“Bereits jetzt sieht der Rechtsstaat also vor, dass ein deutscher Bürger – so er denn eine zweite Nationalität hat – seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er sich einer fremden Armee anschließt.
In dieses Gesetz lässt sich die Mitgliedschaft im IS nicht subsumieren. Aber: Ähnlich wie beim Eintritt in eine fremde Armee, sehen Politiker und Juristen auch beim Anschluss an den IS eine freiwillige Abkehr von der Bundesrepublik. Eine Kampfhandlung für den IS sieht das Bundesinnenministerium als einen „gravierenden, den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich ziehenden Fall der Illoyalität“.
Betroffen von dieser Regelung wären derzeit „schätzungsweise Fallzahlen im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich“, sagt ein Sprecher des Innenministeriums. Zwar gilt das Gesetz nicht für die derzeit im ausländischen Gewahrsam befindlichen IS-Kämpfer, weil die Einbeziehung in der Vergangenheit liegender Handlungen laut Bundesverfassungsgericht illegitim ist – die Betroffenen müssen zum Zeitpunkt ihres Handelns wissen oder wenigstens wissen können, dass sie mit einem missbilligten Verhalten die Voraussetzungen für den Verlust der Staatsangehörigkeit schaffen. Doch ausgehend davon, dass sich die Zahl der deutschen IS-Kämpfer mit Doppelpass bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht wesentlich ändert, ist von drei bis 14 Menschen auszugehen, bei denen die neue Regelung Anwendung finden könnte.
Im Vergleich zu dieser Zahl ist das Signal, das von dem Gesetzesentwurf ausgeht, enorm. Denn de facto schafft er zwei Kategorien von Deutschen: jene, die deutsch sind, und deren Beteiligung an Terror dazu führt, dass sie im Sinne des Strafgesetzbuches zur Rechenschaft gezogen werden, und jene, die zwar eigentlich auch deutsch sind, aber denen ihr Deutschsein im selben Fall aberkannt wird. Zu Ende gedacht macht das Deutsche mit Migrationshintergrund zu Bürgern zweiter Klasse.
Hinzu kommt: Welchen Effekt soll die Maßnahme haben? Es ist mehr als fraglich, ob die Aussicht, den deutschen Pass zu verlieren, einen Selbstmordattentäter von seiner Tat abhalten wird.
Wo ein realer Effekt fraglich ist, reduziert sich ein Gesetzesvorhaben auf reine Symbolik. Wenn es denn reine Symbolpolitik ist, dann muss den Urhebern bewusst sein, dass diese zwar auf Terroristen abzielt, aber letztlich vor allem bei zugewanderten Deutschen ohne terroristische Absichten eine Wirkung erzielen wird: Sorge. Denn mit dieser Gesetzesinitiative geht auch die Angst vor einem Präzedenzfall einher. Jeder, der nachträglich eingebürgert wurde, wird sich fragen, ob nun Tür und Tor für weitere Schritte in diese Richtung geöffnet wurden. Erst wird IS-Kämpfern mit Doppelpass die Staatsangehörigkeit weggenommen, dann Schwerstkriminellen mit Doppelpass, dann Kleinkriminellen. Und was ist eigentlich, wenn der andere Staat, dessen Pass der deutsche Terrorist auch hat, ebenfalls ausbürgern möchte? Kommt es dann zum Wettlauf zwischen den Staaten? Wer zuerst ausbürgert, hat gewonnen?
Ungeachtet der Diskussionen um Effekt, Symbolik und Sorgen berührt der Gesetzesentwurf die Verantwortung, die ein Rechtsstaat für seine Bürger trägt, auch wenn sie nicht mehr dessen Ordnung achten. Deutschland muss sich fragen, welchen Anspruch es hat. Den Anspruch, seine Bürger, die sich in Deutschland radikalisieren und dem IS anschließen, auch als sein Problem zu sehen? Sie nach den Regeln des eigenen Rechtsstaates zur Rechenschaft zu ziehen?
Verantwortung, die Deutschland auch deshalb übernehmen könnte, weil es den weitaus leistungsfähigeren Rechtsstaat hat als beispielsweise ein Land wie Afghanistan. Und von den Herkunftsländern der hier lebenden Gefährder zu erwarten, dass sie ihre Bürger zurücknehmen, die eigenen Terroristen aber einfach auszubürgern, entbehrt nicht einer gewissen Fragwürdigkeit. Von einem globalen Gesichtspunkt könnte man gar von Verantwortungslosigkeit reden: Denn indem man sich durch Passentzug des Problems entledigt, ist das Problem nicht weg – es ist nur nicht mehr innerhalb der eigenen Grenzen, sondern der eines anderen Staates, etwa Syrien.
Fraglich, ob die Aussicht, den deutschen Pass zu verlieren, einen Selbstmordattentäter von seiner Tat abhält