Bahn reglementiert Beraterverträge
BERLIN (dpa) Nach möglichen Ungereimtheiten bei Beraterverträgen hat die Bahn Konsequenzen gezogen. Demnach dürfen frühere Konzernvorstände die Bahn nur noch gegen Geld beraten, wenn der Aufsichtsrat das vorher genehmigt, berichtete die „Bild am Sonntag“. Die Bahn prüft derzeit Beraterverträge mit früheren Managern. Dabei geht es auch um ehemalige Konzernvorstände, wie der Staatskonzern mitgeteilt hatte. Im Kern dreht es sich vor allem um Beraterverträge mit einem früheren Vorstandsmitglied. Der Manager habe nach seinem Ausscheiden eine Millionenabfindung erhalten, anschließend aber noch eine höhere sechsstellige Summe für Beratung bekommen.