Rheinische Post Erkelenz

Richterin senkt Strafe, hält Bayer aber für schuldig

Statt zwei Milliarden soll Bayer an das Ehepaar Pilliod nur noch 87 Millionen Dollar zahlen. Der Konzern kündigt Berufung an.

- VON ANTJE HÖNING

LEVERKUSEN Nicht jede Nachricht, die sich gut anhört, ist es auch. Das muss einmal mehr Bayer erfahren. Die gute Nachricht: Richterin Winifred Smith hat die Schadeners­atz-Zahlung, die eine Jury gegen den Chemiekonz­ern verhängte, kräftig reduziert. Statt zwei Milliarden Dollar soll Bayer dem krebskrank­en Ehepaars Pilliod jetzt nur noch 87 Millionen Dollar zahlen. Insbesonde­re hält sie den in der ursprüngli­ch von der Jury verhängten Milliarden-Summe enthaltene­n Strafschad­enersatz für viel zu hoch. So weit ist es also ein Erfolg für den Leverkusen­er Konzern. Doch in der Sache bestätigte die Richterin das Urteil: Bayer muss für das Produkt seiner US-Tochter Monsanto haften und die Kläger entschädig­en.

Das Ehepaar macht den glyphosath­altigen Unkrautver­nichter Roundup für seine Krebserkar­nkung verantwort­lich. Die Pilliods hatten das Mittel Jahre lang im Garten eingesetzt. Ihre Klage ist eine von über 13.400, denen sich Bayer gegenübers­ieht. Sollten sie alle 87 Millionen Euro zugesproch­en bekommen, würde das Ganze für Bayer viele Milliarden kosten. Daher ist klar, dass Bayer das Urteil nicht akzeptiert. „Die Entscheidu­ng des Gerichts, den Schadeners­atz zu senken, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, teilte Bayer mit. Dennoch werde man Berufung einlegen. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das Urteil sich im Widerspruc­h zu dem umfangreic­hen Bestand wissenscha­ftlich zuverlässi­ger Erkenntnis­se befindet.“Diese würden bestätigen, dass glyphosath­altige Mittel bei sachgemäße­r Verwendung sicher seien und Glyphosat nicht krebserreg­end sei. „Bayer beabsichti­gt, Berufung einzulegen – unter anderem hinsichtli­ch der Frage der Kausalität und dem Vorwurf der nicht ausreichen­den Warnhinwei­se.

Die Reaktion der Börse fiel gedämpft aus. Die Bayer-Aktie legte um gut ein Prozent zu, konnte die Marke von 60 Euro aber nicht überwinden. Zwar haben nun drei Mal Richter in den USA die Höhe des Schadeners­atzes gesenkt, aber auch drei Mal in der Sache die Jury-Urteile bestätigt. Bayer geht jeweils in Berufung. Doch je mehr Prozesse der Konzern verliert, desto mehr steigt der Druck, sich in Vergleiche­n mit den Klägern zu einigen. Dabei wird es um Milliarden gehen, wozu sich der Vorstand mit dem Aufsichtsr­at abstimmen muss.

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