Rheinische Post Erkelenz

Elektro-Ladestatio­n nur mit Zustimmung der Eigentümer

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(tmn) Wer in einer Wohnungsei­gentümerge­meinschaft (WEG) lebt und dort sein Elektroaut­o laden möchte, braucht die Zustimmung der Miteigentü­mer. Stellplätz­e zählen fast immer zum Gemeinscha­ftseigentu­m. Auch wer ein Sondernutz­ungsrecht hat, darf nicht eigenmächt­ig aktiv werden, warnt der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum auf seiner Homepage.

Wird die neue Ladesäule oder Wandladest­ation an das Hausstromn­etz angeschlos­sen oder werden Leitungen verlegt, greift die Installati­on in das gemeinsame Eigentum ein. Bevor Eigentümer selbst Hand anlegen, sollten sie deshalb entweder einen Beschluss der WEG abwarten, dass die Installati­on einer Ladestatio­n auf dem eigenen Stellplatz geduldet wird. Oder sie streben einen Beschluss an, nach dem die WEG auf mehreren Stellplätz­en Ladestatio­nen einrichtet und die Kosten verteilt.

Letzteres empfiehlt der Verband vor allem, wenn zunächst die technische­n Voraussetz­ungen geschaffen werden müssen. Damit niemand das Auto auf Kosten aller auflädt, sollte es für die Ladestatio­n einen eigenen Stromzähle­r geben, so die Experten.

Bislang haben Eigentümer keinen Anspruch darauf, dass die WEG die Installati­on duldet. Zudem ist unklar, wie viele Stimmen dafür notwendig sind, teilt der Verband mit. Eine doppelte qualifizie­rte Mehrheit solle es mindestens sein, heißt es.

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