Verfügung, Vollmacht, Vermögen wie man vorsorgt
Jeder kann zum Pflegefall werden. Daher ist es gut, wenn man sich in gesunden Zeiten überlegt, wer in medizinischen und finanziellen Fragen die Entscheidungen trifft.
DÜSSELDORF Eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall kann jeden treffen. Womöglich kann man dann nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen und finanzielle Fragen entscheiden. Daher ist es gut, sich schon in gesunden Tagen Gedanken zu machen und diese zu kommunizieren. Dabei helfen drei Instrumente: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.
Patientenverfügung „In der Patientenverfügung bringt man seinen eigenen Willen zum Ausdruck, wie man in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden will“, sagt Verena Querling, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Von den im Internet angebotenen Musterformularen mit Ankreuz-Option rät sie aber ab. „Oft machen sich die Menschen gar nicht klar, was sich hinter Formulierungen verbirgt: Wer sagt, er wolle keine aktive Sterbehilfe, könnte so verstanden werden, als dass er damit Ärzten auch untersagen will, Herz-Lungen-Maschinen abzustellen. Hat man das wirklich gemeint, als man das Kreuzchen setzte?“Besser sei es, seinen Willen und seine Werte zu beschreiben. Dabei lassen sich Textbausteine nutzen, die das Bundesjustizministerium (www.bmjv.de) und die Verbraucherzentrale anbieten. In jedem Fall gilt: Die Verfügung muss schriftlich aufgesetzt, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Man sollte sie alle drei Jahre hervorholen und schauen, ob sie noch passt und per Unterschrift bestätigen oder ändern.
Vorsorgevollmacht Manchmal deckt die Patientenverfügung nicht alle Situationen ab, dann kommt die Vorsorgevollmacht zum Einsatz. In dieser bestimmt man eine Person seines Vertrauens, zu entscheiden. „Je nachdem, wie umfangreich man die Vollmacht gestaltet, hat die Person dann umfassende Vollmachten, über medizinische und auch finanzielle Fragen zu entscheiden“, so Querling. Ohnehin sollte man eine Vollmacht für finanzielle Fragen erteilen. Wenn man schwer krank oder ein Pflegefall ist, kann es wichtig sein, dass Angehörige Zugriff auf Konten haben, um etwa Mieten, Krankenhaus- oder Handwerkerrechnungen bezahlen zu können. „Die Vollmacht sollte möglichst alle Vermögens- und Finanzangelegenheiten umfassen“, rät die Verbraucherzentrale. Zudem würden Banken in der Regel gesonderte Bankvollmachten auf hauseigenen Formularen verlangen. Gesetzlich ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen, dass der Bevollmächtigte Geschäfte mit sich selbst und zu seinen Gunsten macht. Das soll Missbrauch verhindern.
Betreuungsverfügung Als Bevollmächtigten sollte man nur jemanden einsetzen, zu dem man absolutes Vertrauen hat. Gibt es eine solche Person nicht, kann man alternativ eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Ein Gericht kontrolliert hier den Betreuer. „Das kann wichtig sein, wenn es um viel Geld oder Immobilien geht – der Betreuer muss dem Gericht anzeigen, welche Vermögensdispositionen er vorgenommen hat“, sagt Expertin Querling. In der Betreuungsverfügung kann man sich eine Person als Betreuer wünschen - oder auch eine Person als Betreuer ausschließen. „Das Gericht ist an die Festlegung der gewünschten Person grundsätzlich gebunden und kann nur bei wichtigen Gründen davon abweichen, etwa wenn der als Betreuer vorgesehene Mensch zwischenzeitig Straftaten begangen hat“, so Querling.
Generell gilt: Man kann beim Zentralregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, dass es eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung gibt – muss es aber nicht. „Die Verfügungen sollte man nicht verstecken, schon gar nicht im Tresor“, rät die Expertin. Stattdessen sollte man dafür sorgen, dass die Dokumente leicht auffindbar sind. Gerade aktuell: Notfalldosen im Kühlschrank. Am Kühlschrank klebt dann ein Zettel „Ich habe eine Notfalldose“, in der Dose liegt ein Zettel, der sagt, wo die Vorsorge-Papiere zu finden sind. Querling betont: „Keins der drei Dokumente ist Pflicht. Wichtig ist aber, dass man sich über seine Wünsche klar wird und diese zum Ausdruck bringt.“
Info Die Verbraucherzentrale bietet Ratgeber an wie „Patientenverfügung“(9,90 Euro). Am 21. November erscheint das neue „Vorsorge-Handbuch“.