Wolf in Schermbeck darf nicht geschossen werden
DÜSSELDORF (maxi) Trotz einer Häufung von Tierrissen am Niederrhein wird es keinen Abschuss der Wölfe geben. Das erklärte das NRWUmweltministerium, das ein entsprechendes Rechtsgutachten vor zweieinhalb Wochen in Auftrag gegeben hatte. Bei den gerissenen Ponys habe es keine ausreichenden Wolfsabwehrmaßnahmen gegeben, erklärte Ministerin Ursula HeinenEsser (CDU) im Umweltausschuss. Bei dem jüngsten Schafriss am 29. Oktober hatte der Wolf aber einen ordnungsgemäß installierten Elektrozaun von 1,20 Meter Höhe übersprungen. Es sei das erste Mal, dass ein Wolf des Rudels tatsächlich „in einem wirklich hervorragend abgesicherten Bereich“unterwegs gewesen sei, so die Ministerin.
Dieser Fall könnte damit den Abschuss-Befürwortern argumentative Munition liefern. So ganz eindeutig scheint er jedoch nicht zu sein. So wandte Peter Schütz vom Ministerium ein, dass bei dem Fall der Zaun durchaus beschädigt gewesen sei. Es sei nicht rechtssicher zu klären, ob der Schaden durch verschreckte Schafe hervorgerufen wurde oder schon vorher vorhanden war und so der Wolf überhaupt zu den Schafen gelangen konnte.
Das vom Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten bestätigte den Tenor des Urteils des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 6. Mai. „Zumutbare Alternativen sind Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau oder die Nachrüstung einer wolfsabweisenden Zäunung, nächtliches Aufstallen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden.“
Das Ministerium kündigte an, die Förderrichtlinien Wolf zum 1. Dezember auch für Kleinpferde-, Fohlenund Jungpferde-Haltungen zu öffnen. Würden alle entsprechenden Tierhalter in Schermbeck die Fördermittel für Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen, beliefe sich die Fördersumme auf 7,5 Millionen Euro. Perspektivisch stellt sich das Ministerium darauf ein, dass auch für Kälber Schutzmaßnahmen bezahlt werden müssen. „Wenn das Thema Kälber zusätzlich kommt, wird das noch einmal ein ordentlicher Batzen sein, den wir zur Verfügung stellen müssen“, so Heinen-Esser.