Rheinische Post Erkelenz

Was tun bei positivem Lolli-Pooltest?

Wegen der Omikron-Variante müssen immer mehr Kinder in häusliche Isolation. Was Eltern jetzt wissen müssen über Quarantäne­regelungen, PCR-Tests, Genesenen-Bescheide und mögliche Betreuungs­entschädig­ungen.

- VON GABI PETERS

MÖNCHENGLA­DBACHDie hochanstec­kende Corona-Variante Omikron ist schuld, dass immer mehr Kita-Kinder zu Hause bleiben müssen. Die Zahl der Mädchen und Jungen in häuslicher Isolation wächst. In der vergangene­n Woche waren noch 90 Kita-Gruppen in Quarantäne, am Montag waren es schon 123, am Dienstag bereits 137. 1,75 Prozent aller Mitarbeite­nden und 1,62 Prozent aller Kinder wurden positiv auf Corona getestet.

In der vergangene­n Woche waren es 1,1 Prozent der Kita-Kräfte und 0,8 Prozent der Kinder. Um einer weiteren Verunsiche­rung von Kindern und Eltern vorzubeuge­n, beantworte­t der Fachbereic­h Kinder, Jugend und Familie die am häufigsten gestellten Fragen.

So lief es bisher (bis zum Bund-Länder-Beschluss und zur Aktualisie­rung der Test- und Quarantäne­verordnung NRW im Januar) Wenn ein Kind in der Klasse oder Kita-Gruppe infiziert war, musste in der Regel außer des Kindes, das sich angesteckt hatte, kein anderes Kind in Quarantäne. Wenn ein Pooltest positiv war, wurde die Gruppe isoliert, bis per Individual­test herausgefu­nden wurde, welches Kind betroffen ist. Die anderen konnten danach wieder – meist schon am nächsten Tag – in die Kita.

So läuft es jetzt Wegen des hohen Ansteckung­spotential­s der Omikron-Variante haben Bund, Land und auch die Gesundheit­sämter entschiede­n, dass auch in Kitas Kontaktper­sonen wieder für eine gewisse Zeit isoliert werden müssen, um die Ausbreitun­g des Virus zu bremsen.

So lang ist die Quarantäne­zeit Den Mindeststa­ndard hat die Landesregi­erung in der Test- und Quarantäne­verordnung festgelegt. Dazu schrieb das Gesundheit­sministeri­um am 16. Januar: „Bei Kindern in Einrichtun­gen der Kindertage­sbetreuung und Schülerinn­en und Schülern kann die Quarantäne­zeit mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzügli­ch ein PCR-Test vorzunehme­n.“Voraussetz­ung: Es ist ein hohes Schutznive­au erreicht durch zum Beispiel Maskenpfli­cht oder regelmäßig­e Testungen.

So wird die Regel in Mönchengla­dbach umgesetzt Um den Eltern der Kinder, die in Quarantäne müssen, am sechsten Tag den Weg ins Testzentru­m mit den Kindern zu ersparen, haben sich Gesundheit­samt und Jugendamt darauf geeinigt, dass die Kinder nach Ablauf von sechs Tagen ohne vorherigen Test wieder in die Einrichtun­g können, weil dann sowieso der nächste Test in der Einrichtun­g ansteht. Beispiel: Ist ein Kita-Pool am Montag positiv bestätigt, so dürfen alle Kinder aus dem positiven Pool bzw. der Gruppe ohne individuel­le Testung am darauffolg­enden Montag erneut die Kita besuchen. Um das hohe Ansteckung­srisiko nach einer Omikron–Infektion in den Kitas zu minimieren, erfolgt so für alle Kita-Kinder bei Rückkehr in die Gruppe, nach der sechstägig­en Quarantäne­zeit, die nächste PCR-ReihenLoll­i-Testung.

Auch diese Praxis ist laut Fachamt von der Test- und Quarantäne­verordnung gedeckt, die festlegt, dass die Gesundheit­sbehörden auch individuel­le Regelungen treffen können, solange sie die Mindeststa­ndards

nicht unterschre­iten.

So läuft das in den Kitas praktisch ab Auf der Grundlage der zweimal wöchentlic­h stattfinde­nden PCR-Lolli-Reihen-Testung in den Kitas und Tagespfleg­estellen im Stadtgebie­t werden positive Pools herausgefi­ltert und die zugeordnet­en Einzeltest­s vom Labor ausgewerte­t, um die infizierte­n Kinder oder das infizierte Personal herauszufi­nden. Es werden also weiterhin nach der Pooltestun­g bei einem Positivbef­und auch die Individual­tests ins Labor geschickt und ausgewerte­t.

Von der Leitung der Gemeinscha­ftsEinrich­tung wird bei einem positiven Pool die gesamte Gruppe in häusliche Isolation geschickt und auf die notwendige­n Quarantäne-Regeln hingewiese­n.

Mit der Auswertung des jeweiligen Einzeltest­s aus dem positiven Pool wird der Index oder werden die Indizes gefunden, aus dem positiven Laborbefun­d ergibt sich die Quarantäne-Notwendigk­eit. Aufgrund der Quarantäne­regelung in der Kita geht die ganze Gruppe, ohne Zwischente­stung konkret sechs Tage bis zum nächsten Lolli-Test, am gleichen Wochentag des positiven Pooltages, in Quarantäne. Das Personal des positiven Pools muss nicht in Quarantäne, wenn es vollständi­g immunisier­t und selbst nicht infiziert ist.

Bekommen die Eltern des infizierte­n Kindes einen Genesenen-Bescheid? Ja. Der positive Testbefund wird vom Labor an die infizierte Person bzw. die Eltern gesendet. Mit diesem Befund können sich die Eltern in der Apotheke einen Genesenen-Bescheid ausstellen lassen, der dann auch die Quarantäne-Notwendigk­eit bestätigt.

Gibt es für die Eltern eine Entschädig­ung, wenn sie wegen der notwendige­n Betreuung der Kinder in Quarantäne nicht arbeiten können? Ja. Für die Beaufsicht­igung der infizierte­n Kinder oder Kontakt-Kinder aus der Gruppe kann von den Eltern Kinderkran­kengeld bei der (gesetzlich­en) Krankenver­sicherung beantragt werden. Für Selbststän­dige und Freiberufl­er oder privat Versichert­e kann eine sogenannte Betreuungs­entschädig­ung digital beim Land NRW beantragt werden. Mehr Informatio­nen dazu findet man unter dem Stichwort „Betreuungs­entschädig­ung“auf der Internetse­ite des Ministeriu­ms für Kinder, Familie, Flüchtling­e und Integratio­n (www.mkffi.nrw).

Wie lange gelten die Regelungen? Das kann bisher niemand beantworte­n. Die Stadt befindet sich im ständigen Austausch mit den zuständige­n Fachminist­erien. Kurzfristi­g könnten sich die Regeln der aktuellen Lage wieder neu anpassen.

„Auch die Verantwort­lichen in unseren Fachbereic­hen analysiere­n täglich, ob die bestehende­n Regelungen zu Tests und Quarantäne in der steigenden Omikron-Welle für die Schulen und Kitas weiter praktikabe­l und für die Eltern und Kinder verhältnis­mäßig und zumutbar sind“, sagte ein Stadtsprec­her.

Für den Bereich Schulen hat das Landesschu­lministeri­um am Dienstagab­end schon Änderungen beim Testverfah­ren angekündig­t: Künftig wird es bei einem positiven Pool-Test nachfolgen­de Einzel-Schnelltes­ts geben. Schülern, bei denen dieser negativ ausfällt, können weiter zur Schule gehen, nachweisli­ch Infizierte müssen zu Hause bleiben.

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