Was tun bei positivem Lolli-Pooltest?
Wegen der Omikron-Variante müssen immer mehr Kinder in häusliche Isolation. Was Eltern jetzt wissen müssen über Quarantäneregelungen, PCR-Tests, Genesenen-Bescheide und mögliche Betreuungsentschädigungen.
MÖNCHENGLADBACHDie hochansteckende Corona-Variante Omikron ist schuld, dass immer mehr Kita-Kinder zu Hause bleiben müssen. Die Zahl der Mädchen und Jungen in häuslicher Isolation wächst. In der vergangenen Woche waren noch 90 Kita-Gruppen in Quarantäne, am Montag waren es schon 123, am Dienstag bereits 137. 1,75 Prozent aller Mitarbeitenden und 1,62 Prozent aller Kinder wurden positiv auf Corona getestet.
In der vergangenen Woche waren es 1,1 Prozent der Kita-Kräfte und 0,8 Prozent der Kinder. Um einer weiteren Verunsicherung von Kindern und Eltern vorzubeugen, beantwortet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die am häufigsten gestellten Fragen.
So lief es bisher (bis zum Bund-Länder-Beschluss und zur Aktualisierung der Test- und Quarantäneverordnung NRW im Januar) Wenn ein Kind in der Klasse oder Kita-Gruppe infiziert war, musste in der Regel außer des Kindes, das sich angesteckt hatte, kein anderes Kind in Quarantäne. Wenn ein Pooltest positiv war, wurde die Gruppe isoliert, bis per Individualtest herausgefunden wurde, welches Kind betroffen ist. Die anderen konnten danach wieder – meist schon am nächsten Tag – in die Kita.
So läuft es jetzt Wegen des hohen Ansteckungspotentials der Omikron-Variante haben Bund, Land und auch die Gesundheitsämter entschieden, dass auch in Kitas Kontaktpersonen wieder für eine gewisse Zeit isoliert werden müssen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen.
So lang ist die Quarantänezeit Den Mindeststandard hat die Landesregierung in der Test- und Quarantäneverordnung festgelegt. Dazu schrieb das Gesundheitsministerium am 16. Januar: „Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.“Voraussetzung: Es ist ein hohes Schutzniveau erreicht durch zum Beispiel Maskenpflicht oder regelmäßige Testungen.
So wird die Regel in Mönchengladbach umgesetzt Um den Eltern der Kinder, die in Quarantäne müssen, am sechsten Tag den Weg ins Testzentrum mit den Kindern zu ersparen, haben sich Gesundheitsamt und Jugendamt darauf geeinigt, dass die Kinder nach Ablauf von sechs Tagen ohne vorherigen Test wieder in die Einrichtung können, weil dann sowieso der nächste Test in der Einrichtung ansteht. Beispiel: Ist ein Kita-Pool am Montag positiv bestätigt, so dürfen alle Kinder aus dem positiven Pool bzw. der Gruppe ohne individuelle Testung am darauffolgenden Montag erneut die Kita besuchen. Um das hohe Ansteckungsrisiko nach einer Omikron–Infektion in den Kitas zu minimieren, erfolgt so für alle Kita-Kinder bei Rückkehr in die Gruppe, nach der sechstägigen Quarantänezeit, die nächste PCR-ReihenLolli-Testung.
Auch diese Praxis ist laut Fachamt von der Test- und Quarantäneverordnung gedeckt, die festlegt, dass die Gesundheitsbehörden auch individuelle Regelungen treffen können, solange sie die Mindeststandards
nicht unterschreiten.
So läuft das in den Kitas praktisch ab Auf der Grundlage der zweimal wöchentlich stattfindenden PCR-Lolli-Reihen-Testung in den Kitas und Tagespflegestellen im Stadtgebiet werden positive Pools herausgefiltert und die zugeordneten Einzeltests vom Labor ausgewertet, um die infizierten Kinder oder das infizierte Personal herauszufinden. Es werden also weiterhin nach der Pooltestung bei einem Positivbefund auch die Individualtests ins Labor geschickt und ausgewertet.
Von der Leitung der GemeinschaftsEinrichtung wird bei einem positiven Pool die gesamte Gruppe in häusliche Isolation geschickt und auf die notwendigen Quarantäne-Regeln hingewiesen.
Mit der Auswertung des jeweiligen Einzeltests aus dem positiven Pool wird der Index oder werden die Indizes gefunden, aus dem positiven Laborbefund ergibt sich die Quarantäne-Notwendigkeit. Aufgrund der Quarantäneregelung in der Kita geht die ganze Gruppe, ohne Zwischentestung konkret sechs Tage bis zum nächsten Lolli-Test, am gleichen Wochentag des positiven Pooltages, in Quarantäne. Das Personal des positiven Pools muss nicht in Quarantäne, wenn es vollständig immunisiert und selbst nicht infiziert ist.
Bekommen die Eltern des infizierten Kindes einen Genesenen-Bescheid? Ja. Der positive Testbefund wird vom Labor an die infizierte Person bzw. die Eltern gesendet. Mit diesem Befund können sich die Eltern in der Apotheke einen Genesenen-Bescheid ausstellen lassen, der dann auch die Quarantäne-Notwendigkeit bestätigt.
Gibt es für die Eltern eine Entschädigung, wenn sie wegen der notwendigen Betreuung der Kinder in Quarantäne nicht arbeiten können? Ja. Für die Beaufsichtigung der infizierten Kinder oder Kontakt-Kinder aus der Gruppe kann von den Eltern Kinderkrankengeld bei der (gesetzlichen) Krankenversicherung beantragt werden. Für Selbstständige und Freiberufler oder privat Versicherte kann eine sogenannte Betreuungsentschädigung digital beim Land NRW beantragt werden. Mehr Informationen dazu findet man unter dem Stichwort „Betreuungsentschädigung“auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw).
Wie lange gelten die Regelungen? Das kann bisher niemand beantworten. Die Stadt befindet sich im ständigen Austausch mit den zuständigen Fachministerien. Kurzfristig könnten sich die Regeln der aktuellen Lage wieder neu anpassen.
„Auch die Verantwortlichen in unseren Fachbereichen analysieren täglich, ob die bestehenden Regelungen zu Tests und Quarantäne in der steigenden Omikron-Welle für die Schulen und Kitas weiter praktikabel und für die Eltern und Kinder verhältnismäßig und zumutbar sind“, sagte ein Stadtsprecher.
Für den Bereich Schulen hat das Landesschulministerium am Dienstagabend schon Änderungen beim Testverfahren angekündigt: Künftig wird es bei einem positiven Pool-Test nachfolgende Einzel-Schnelltests geben. Schülern, bei denen dieser negativ ausfällt, können weiter zur Schule gehen, nachweislich Infizierte müssen zu Hause bleiben.