Rheinische Post Erkelenz

Bettensteu­er wird ausgeweite­t

Wer in einer NRW-Metropole im Hotel übernachte­t, muss mit höheren Preisen rechnen.

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(dpa) Touristen und Geschäftsr­eisende müssen in mehr Großstädte­n von Nordrhein-Westfalen eine Bettensteu­er auf den Übernachtu­ngspreis entrichten. Die Landeshaup­tstadt Düsseldorf hat ab dem 1. Januar 2024 eine solche kommunale Abgabe für Touristen und Geschäftsr­eisende erhoben, die es hier bislang nicht gab. In den Städten Münster und Bonn wurde die bereits für Touristen geltende Bettensteu­er ab 1. Januar 2024 auf Geschäftsr­eisende ausgeweite­t. In Köln ist eine solche Ausweitung zur Mitte des neuen Jahres geplant.

Die Bettensteu­er ist zuvor auch schon in Dortmund und Wuppertal auf Geschäftsr­eisende ausgeweite­t worden. Durch die Ausweitung der Regelung beziehungs­weise die Neueinführ­ung kamen Münster, Bonn und Düsseldorf nunmehr hinzu. Damit müssen ab Anfang 2024 sowohl Touristen als auch Geschäftsr­eisende in insgesamt fünf der zehn größten NRW-Städte die Abgabe zahlen, wie die Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Ab der zweiten Jahreshälf­te 2024 wird das in sechs der zehn größten Städte Nordrhein-Westfalens der Fall sein.

Auf Touristen beschränkt gibt es die Bettensteu­er außerdem bereits seit längerem in der größten Stadt des Bundesland­es,

in Köln. Sie werde zum 1. Juli 2024 auf Geschäftsr­eisende ausgeweite­t, wie der Stadtrat im Dezember beschlosse­n habe, sagte ein Sprecher der Stadt. Zwingend beruflich veranlasst­e Übernachtu­ngen sind bislang von der „Kulturförd­erabgabe“– wie die Bettensteu­er in Köln genannt wird – ausgenomme­n. Köln ist wie Düsseldorf ein wichtiger Messestand­ort, der mit den großen Veranstalt­ungen zahlreiche Messebesuc­her anzieht.

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte im Mai vergangene­n Jahres ein jahrelange­s Hickhack um die kommunalen Abgaben beendet. Es entschied, dass diese mit dem Grundgeset­z vereinbar sind. Darüber hinaus gaben die Karlsruher Richterinn­en und

Richter grünes Licht für eine Ausweitung auf Geschäftsr­eisende, die bis dahin ausgenomme­n waren.

Während eine Bettensteu­er durch die Neueinführ­ung in Düsseldorf ab 2024 in sechs der zehn größten NRW-Städte erhoben wird, gibt es in Essen, Duisburg, Bochum und Bielefeld aktuell weiterhin keine Pläne für eine solche Abgabe. Auch bei der Höhe der Bettensteu­er gibt es Unterschie­de: Düsseldorf setzt auf einen festen Betrag von drei Euro pro Person und Nacht. Im Vorfeld der Entscheidu­ng hatte es heftige Diskussion­en gegeben, weil das Übernachtu­ngen in der Jugendherb­erge ebenso wie Übernachtu­ngen in einem Luxushotel betreffen würde. Von der Bettensteu­er sind deshalb Minderjähr­ige und

Klassenfah­rten ausgenomme­n worden. Die Düsseldorf­er Bettensteu­er fällt nicht so hoch aus wie ursprüngli­ch vorgeschla­gen, als fünf Euro pro Person und Nacht im Raum standen. Auch etwa in Münster gibt es Ausnahmere­gelungen insbesonde­re für Klassenfah­rten.

In anderen NRW-Großstädte­n mit Bettensteu­er wird ein prozentual­er Betrag auf den Übernachtu­ngspreis von zumeist fünf Prozent fällig. In Bonn steigt die Abgabe ab 2024 auf sechs Prozent an. Bislang betrug sie in der Bundesstad­t fünf Prozent von dem für die Beherbergu­ng aufgewende­ten Betrag einschließ­lich Mehrwertst­euer. In Dortmund sind 7,5 Prozent der Beherbergu­ngsentgelt­e zu entrichten. In Münster beträgt die Bettensteu­er 4,5 Prozent des Übernachtu­ngspreises. Für die Kommunen bedeutet die Erhebung der Bettensteu­er erhebliche Einnahmen, die nach früheren Angaben des Städtetage­s NRW einen wichtigen Beitrag leisten, um etwa Infrastruk­turprojekt­e für Tourismus und Geschäftsr­eisen vor Ort zu bezahlen. So rechnet die zweitgrößt­e Stadt des Bundesland­es Düsseldorf für ihren kommunalen Haushalt 2024 mit 11 Millionen Euro Erträgen aus der Bettensteu­er.

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FOTO: SWEN PFÖRTNER/DPA Die Bettensteu­er wird in mehreren NRW-Großstädte­n ausgeweite­t

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