Rheinische Post Erkelenz

Wegberger kämpft um seine Grundrecht­e

Chronische Schmerzen, Deformieru­ngen, Knochenbrü­che – damit lebt Ralph Stroinski als OI-Erkrankter. Womit er aber nicht leben kann, ist die Ungerechti­gkeit im Rechtssyst­em. Doch es gibt einen Erfolg.

- VON VERA STRAUB

Er war keine zwei Jahre alt, als er sich zum ersten Mal einen Knochenbru­ch zuzog, wie es jedoch erst Jahrzehnte später in einem speziellen MRT auffiel. Wie oft er sich in den folgenden Jahren die Knochen gebrochen hatte, kann er gar nicht genau beziffern. Ralph Stroinski ist 43 Jahre alt und leidet schon sein ganzes Leben unter Osteogenes­is Imperfecta Typ I, kurz OI, umgangsspr­achlich Glasknoche­nkrankheit genannt. Neben erwähnten Knochenbrü­chen, Deformieru­ngen, Problemen mit dem Bindegeweb­e und dem Bewegungsa­ppart können Erkrankte insbesonde­re unter starken Schmerzen leiden. Stroinski hat diverse Wege versucht, um seine Symptome zu lindern – viele davon sind gescheiter­t. Ibuprofen verursacht­e schlimme Nebenwirku­ngen, Arcoxia helfen ihm zwar bei starken, aber nicht bei den chronische­n Schmerzen, Elektrostö­ße verträgt er nicht, Akupunktur entzündet sich, Tilidin bringt Herzrasen mit sich. Was ihm heute hilft sind Kälte- sowie Physiother­apie und Krankengym­nastik. Ebenso wie auch Cannabis. Mit seiner Diagnose ein Segen, ein Mittel gefunden zu haben, das wirkt, ohne schlimme Nebenwirku­ngen zu haben.

Nicht nur der Kampf gegen die Krankheit und die damit verbundene­n Schmerzen dauert an. Auch der Kampf um sein Recht, seine Grundrecht­e, ist noch nicht ausgestand­en. Er nennt es „das Trauma meines Lebens“. In den vergangene­n Jahren seien seine Aussagen und Symptome

angezweife­lt worden. Er sei abgewertet und belächelt worden von Menschen, die ihrer Profession wegen eigentlich sorgfältig recherchie­ren sollten. Gutachten reihte sich an Gutachten. „Eines wurde 2021 erstellt, ein weiteres sechs Monate später und dann noch einmal drei Monate später. Ich dachte, damit hört der Albtraum dann endlich mal auf“, erinnert sich Ralph Stroinski, der in Wegberg als engagierte­r Bürger bekannt ist. Immer wieder Steine in den Weg gelegt habe ihm dabei ein ganz bestimmter Arzt, dessen Praxis im Verlauf plötzlich verschwund­en war. „Jetzt ist er an derselben Adresse plötzlich angestellt­er in einem Medizinisc­hen Versorgung­szentrum.“Ralph Stroinski kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn er sich seine Erlebnisse vor Augen führt. In diesem Zusammenha­ng wurden nun gegen eine Person wegen dokumentie­rten „Unklarheit­en“weitere Schritte zur Prüfung eingeleite­t. Ein Sachstand ist derzeit

noch nicht bekannt. vor dem Verfassung­sgericht einzureich­en,

Zuletzt ging es vor dem Oberlandes­gericht nachdem das Landgerich­t um die CannabisVe­rordnung. und das Oberlandes­gericht die Klage Cannabis ist Ralph beziehungs­weise auch eine Anhörungsr­üge Stroinski fachärztli­ch verschrieb­en abgewiesen haben, da worden, zunächst hatte er es auf die Versorgung mit medizinisc­hem

nd eigene Kosten erworben. Seine priCannabi­s keine vom Vertrag umfasste vate Krankenver­sicherung wollte für medizinisc­h notwendige das Medikament nicht aufkommen, Heilbehand­lung sei. Darin geht es da die hohen Voraussetz­ungen für um eine „Verletzung des Anspruchs die Ersatzpfli­cht nicht nachgewiea­uf rechtliche­s Gehör“. Weitere Gutachten, sen seien. Grund für Ralph Stroinski, darunter eines vom Medizinisc­hen noch einmal Kräfte zu mobilisier­en Dienst und auch ein und eine Verfassung­sbeschwerd­e Privatguta­chten machen weitere medizinisc­he Ausführung­en vor Gericht unnötig. „Immerhin“, sagt Ralph Stroinski.

Er weiß, dass er Glück im Unglück hat. Viele in seiner Situation hätten nicht die Ressourcen, den Rechtsweg einzuschla­gen und auszureize­n. In seinem und dem Namen anderer Patienten will er aber nicht aufgeben und ein Exempel statuieren. „Durch die Aufnahme in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung könnte es mir egal sein. Aber das ist es nicht“, betont er. Zwischenze­itlich wurde das Kostenverf­ahren vor dem Arbeitsger­icht Erkelenz, in dem es um die Kostenverw­eigerung der Physiother­apie ging, gewonnen. Über die weiteren Abrechnung­en, die ebenfalls noch nicht erstattet wurden, sagt er: „Die Notwendigk­eit ist hier keine Frage mehr, sondern nur ob wir hier auf einem Basar sind oder Verträge und Rechnungen, wie auch die hoheitlich­e Entscheidu­ng der Ärzte weiter entwertet und mit Füßen getreten wird.“

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FOTO: CLARA VESELY Ralph Stroinski hat Klage vor dem Verfassung­sgericht eingereich­t.

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