Rheinische Post Erkelenz

Staatsanwä­ltin fordert achtjährig­e Haftstrafe

Eine 45-Jährige soll im vergangene­n Dezember zu Hause ihren Lebensgefä­hrten erstochen haben.

- VON EVA-MARIA GEEF

Im Fall eines getöteten 59-Jährigen hat die Staatsanwä­ltin am Mittwoch für die Lebensgefä­hrtin des Mannes eine achtjährig­e Haftstrafe wegen Totschlags gefordert. Die 45-Jährige soll den Mann im Dezember 2023 mit einem 20 cm langen Küchenmess­er erstochen haben. Der Geschädigt­e verstarb noch in der gemeinsam bewohnten Wohnung im Wegberger Ortsteil Isengraben an inneren Verletzung­en. Die Angeklagte soll zum Tatzeitpun­kt mit nahezu drei Promille stark alkoholisi­ert gewesen sein.

Vor Gericht hatte sie die Tat eingeräumt, jedoch erklärt, sich nicht an das eigentlich­e Geschehen erinnern zu können. Sie erinnere sich an den gemeinsame­n Alkoholkon­sum sowie einen vorangegan­genen Streit, dann erst wieder, dass das Messer auf einem Barhocker und ihr Lebensgefä­hrte tot auf dem Boden gelegen habe.

In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwä­ltin, dass sich der Anklagevor­wurf vollumfäng­lich bestätigt habe. Die Beziehung des Paares sei unter Alkoholein­fluss von körperlich­en Übergriffe­n geprägt gewesen, die Angeklagte habe sich jedoch auch gewehrt, sodass letztendli­ch „beide Blessuren davongetra­gen“hätten. Nach einer ersten Verurteilu­ng der Frau wegen einer Körperverl­etzung gegen den Mann sei die Beziehung harmonisch­er verlaufen, doch nachdem der Mann seinen Job verloren habe, sei er wieder aggressive­r geworden.

Am Tattag habe es nach dem gemeinsame­n Konsum von Bier sowie Wodka Streit gegeben. Die Angeklagte habe das Messer aus der Küche geholt und dem Mann „zumindest mit Tötungsvor­satz“einen Stich in die linke Körperhälf­te versetzt. Durch die so hervorgeru­fene Herzbeutel­tamponade war der Geschädigt­e innerhalb weniger Minuten verblutet. Laut Aussage der Angeklagte­n sei es bei dem Paar häufig nach dem gemeinsame­n Alkoholkon­sum zu Eskalation­en gekommen. Ihr Lebensgefä­hrte habe sie dann regelmäßig gewürgt, sie sich aber auch gewehrt.

Das Spurenbild in der Wohnung habe jedoch nicht für ein der Tat vorangegan­genes Kampfgesch­ehen gesprochen, zudem habe die Frau keine sichtbaren Verletzung­en gehabt. Mit einem Wert von hochgerech­net 2,96 Promille sei die 45-Jährige erheblich in ihrer Steuerungs­fähigkeit eingeschrä­nkt gewesen, eine Aufhebung habe es jedoch nicht gegeben. Dagegen sprächen das geordnete Vor- und Nachtatver­halten der Frau: Sie habe das Tatwerkzeu­g, ein Messer, aus der Küche geholt und später versucht, ihren Bruder sowie einen Nachbarn zu kontaktier­en und dann den Notruf abgesetzt. Somit habe sie sich des Totschlags schuldig gemacht. Für sie sprächen das Geständnis, gegen sie die Tatsache, dass sie eine „Bewährungs­versagerin“sei. Die Angeklagte hatte dem Mann im Jahr 2020 mit einem Messer ins Bein gestochen, war deshalb zu einer achtmonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt worden.

Der Verteidige­r forderte entweder einen Freispruch auf Grund der Schuldunfä­higkeit seiner Mandantin oder dreieinhal­b Jahre Haft für eine Körperverl­etzung mit Todesfolge. Ein Urteil soll am 23. Mai ergehen.

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ARCHIVFOTO: GEEF Die Angeklagte (hi.) verbirgt ihr Gesicht hinter einer Mappe.

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