Staatsanwältin fordert achtjährige Haftstrafe
Eine 45-Jährige soll im vergangenen Dezember zu Hause ihren Lebensgefährten erstochen haben.
Im Fall eines getöteten 59-Jährigen hat die Staatsanwältin am Mittwoch für die Lebensgefährtin des Mannes eine achtjährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert. Die 45-Jährige soll den Mann im Dezember 2023 mit einem 20 cm langen Küchenmesser erstochen haben. Der Geschädigte verstarb noch in der gemeinsam bewohnten Wohnung im Wegberger Ortsteil Isengraben an inneren Verletzungen. Die Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt mit nahezu drei Promille stark alkoholisiert gewesen sein.
Vor Gericht hatte sie die Tat eingeräumt, jedoch erklärt, sich nicht an das eigentliche Geschehen erinnern zu können. Sie erinnere sich an den gemeinsamen Alkoholkonsum sowie einen vorangegangenen Streit, dann erst wieder, dass das Messer auf einem Barhocker und ihr Lebensgefährte tot auf dem Boden gelegen habe.
In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, dass sich der Anklagevorwurf vollumfänglich bestätigt habe. Die Beziehung des Paares sei unter Alkoholeinfluss von körperlichen Übergriffen geprägt gewesen, die Angeklagte habe sich jedoch auch gewehrt, sodass letztendlich „beide Blessuren davongetragen“hätten. Nach einer ersten Verurteilung der Frau wegen einer Körperverletzung gegen den Mann sei die Beziehung harmonischer verlaufen, doch nachdem der Mann seinen Job verloren habe, sei er wieder aggressiver geworden.
Am Tattag habe es nach dem gemeinsamen Konsum von Bier sowie Wodka Streit gegeben. Die Angeklagte habe das Messer aus der Küche geholt und dem Mann „zumindest mit Tötungsvorsatz“einen Stich in die linke Körperhälfte versetzt. Durch die so hervorgerufene Herzbeuteltamponade war der Geschädigte innerhalb weniger Minuten verblutet. Laut Aussage der Angeklagten sei es bei dem Paar häufig nach dem gemeinsamen Alkoholkonsum zu Eskalationen gekommen. Ihr Lebensgefährte habe sie dann regelmäßig gewürgt, sie sich aber auch gewehrt.
Das Spurenbild in der Wohnung habe jedoch nicht für ein der Tat vorangegangenes Kampfgeschehen gesprochen, zudem habe die Frau keine sichtbaren Verletzungen gehabt. Mit einem Wert von hochgerechnet 2,96 Promille sei die 45-Jährige erheblich in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen, eine Aufhebung habe es jedoch nicht gegeben. Dagegen sprächen das geordnete Vor- und Nachtatverhalten der Frau: Sie habe das Tatwerkzeug, ein Messer, aus der Küche geholt und später versucht, ihren Bruder sowie einen Nachbarn zu kontaktieren und dann den Notruf abgesetzt. Somit habe sie sich des Totschlags schuldig gemacht. Für sie sprächen das Geständnis, gegen sie die Tatsache, dass sie eine „Bewährungsversagerin“sei. Die Angeklagte hatte dem Mann im Jahr 2020 mit einem Messer ins Bein gestochen, war deshalb zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der Verteidiger forderte entweder einen Freispruch auf Grund der Schuldunfähigkeit seiner Mandantin oder dreieinhalb Jahre Haft für eine Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Urteil soll am 23. Mai ergehen.