Rheinische Post Erkelenz

Geschäfte dürfen noch dreimal sonntags öffnen

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(vest) Die Werbegemei­nschaft Wegberg hatte im Februar zwei verkaufsof­fene Sonntage für dieses Jahr beantragt. Mit Schreiben aus März erreichte die Stadt Wegberg ein weiterer Antrag, in dem die bereits beantragte­n Sonntage um zwei weitere verkaufsof­fene Sonntage ergänzt wurden.

Für das Jahr 2024 plant die Werbegemei­nschaft demnach folgende Feste mit verkaufsof­fenen Sonntagen: Der erste fand bereits am 5. Mai in Verbindung mit dem Frühlingsf­est und Oldtimer-Treff, der durch ein Rahmenprog­ramm erweitert wurde, erfolgreic­h statt. Der zweite soll am 7. Juli stattfinde­n. Dann wird auch der Büchermark­t, der in diesem Jahr zum 20. Mal die Fußgängerz­one zur Büchermeil­e werden lässt, stattfinde­n. Mindestens 2500 Besucherin­nen und Besucher werden erwartet, durch den Oldtimer-Treff eher mehr. Weiterhin ist Wegberg Anlaufstel­le für den Rheinische­n Radwandert­ag in der Stadt Wegberg. Zudem findet ein Flohmarkt am Weiher im Stadtpark statt. Auch am 6. Oktober wird der Oldtimer-Treff von geöffneten Geschäften flankiert. Und um sonntags in Ruhe Weihnachts­geschenke zu shoppen, umringt von dem Adventsmar­kt mit weihnachtl­ichen Hütten, bietet sich der 1. Dezember an.

Standardmä­ßig erfolgten auf die beiden Anträge die gesetzlich vorgeschri­ebenen Anhörungen der Gewerkscha­ften, Arbeitgebe­r- und Wirtschaft­sverbände, der Kirchen sowie der Industrie- und Handelskam­mer. Während letztere keine durchgreif­enden Bedenken gegen die beantragte­n verkaufsof­fenen Sonntage hat, akzeptiert das Bischöflic­he Generalvik­ariat des Bistums Aachen lediglich zwei verkaufsof­fene Sonntage und grundsätzl­ich keinen Adventsson­ntag. Allerdings:

Beim Adventsmar­kt handelt es sich um eine echte Traditions­veranstalt­ung (seit 1980), die dieses Jahr unter denselben Bedingunge­n wie in den Vorjahren durchgefüh­rt wird. Weiterhin kommt der Weihnachts­markt der Pfarrei St. Martin im Innenhof des Klosters hinzu.

Ver.di teilte mit, dass sie grundsätzl­ich verkaufsof­fene Sonntage im Interesse ihrer Beschäftig­ten ablehne. Die Gewerkscha­ft hat auf Urteile des Bundesverf­assungsger­ichtes hingewiese­n, die auf den Schutz der Arbeitsruh­e an Sonn- und Feiertagen abstellen und ausführen, dass die Arbeitsruh­e der physischen und psychische­n Regenerati­on dienen soll. Der arbeitsfre­ie Sonntag diene weiterhin dem Schutz der Ehe und Familie sowie dem Vereinigun­gsrecht, da Demonstrat­ionen überwiegen­d am Wochenende stattfände­n. Umgekehrt habe das Interesse der Verkaufsst­elleninhab­er an einer Öffnung der Geschäfte nur ein geringes Gewicht.

Aufgrund der zu erwartende­n Resonanz und der Beliebthei­t der Veranstalt­ungen in Kombinatio­n mit verkaufsof­fenen Sonntagen entschied der Rat einstimmig, die Öffnung der Geschäfte an diesen vier Sonntagen von 13 bis 18 Uhr zu genehmigen. Das öffentlich­e Interesse für alle Veranstalt­ungen sei gegeben.

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ARCHIVFOTO: RUTH KLAPPROTH Verkaufsof­fener Sonntag in Wegberg.

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