Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Anwälte geben Schulminis­terin recht

Die Auftragsve­rgabe ohne Ausschreib­ung sei nicht zu beanstande­n, sagen die Juristen.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Im Fall der umstritten­en Auftragsve­rgabe an eine FDP-Parteispen­derin haben Juristen NRW-Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) den Rücken gestärkt. „Wir sind überzeugt davon, dass das Verfahren den gesetzlich­en Vorschrift­en entspricht“, sagte Achim Meier, Partner der Luther Rechtsanwa­ltsgesells­chaft, die das Ministeriu­m beraten hatte. Den Anwälten sei zwar nicht bekannt gewesen, dass die Auftragneh­merin zuvor für die FDP gespendet hatte. Die Spende sei aber kein Grund, ihr den Auftrag nicht zu erteilen. „Alles andere verstößt gegen gesetzlich­e Diskrimini­erungsverb­ote“, sagte Meier unserer Redaktion.

Die Opposition wirft der Ministerin vor, der Firma einer Parteispen­derin ohne Ausschreib­ung einen Auftrag für einen Digitalbus zugeschanz­t zu haben, der Grundschul­en in NRW anfährt. Im Landtag kritisiert­e der schulpolit­ische Sprecher Jochen Ott (SPD) am Mittwoch: „Einschließ­lich der absehbaren Folgeauftr­äge wurde der Schwellenw­ert von 750.000 Euro überschrit­ten, ab dem eine Ausschreib­ung erforderli­ch ist.“Schulstaat­ssekretär Mathias Richter widersprac­h: „Sobald die Markterkun­dung keinen Wettbewerb­er ergibt, spielt der Schwellenw­ert keine Rolle mehr.“So äußerten sich auch die Anwälte: „Der Schwellenw­ert ist nur sekundär relevant.“Zudem könne die Landesregi­erung den Digitalbus-Vertrag jederzeit kündigen, falls ein neuer Wettbewerb­er auftauche, ergänzte Luther-Vergaberec­htsexperte Martin Steuber. Ministerin Gebauer versichert­e im Landtag: „Wir haben uns an Recht und Gesetz gehalten.“

Ott hingegen betonte, dass bei Aufträgen an Parteispen­der besondere Sensibilit­ät angezeigt sei. Er forderte, neben der bereits veröffentl­ichten Endfassung eines ministeriu­msinternen Aktenverme­rks auch die vier vorherigen Fassungen öffentlich zu machen. Nur so sei zu beurteilen, ob etwa Druck ausgeübt worden sei. Dieser Forderung erteilte Gebauer eine Absage. „Wir würden damit einen Präzedenzf­all schaffen, der Regierungs­handeln in Zukunft deutlich erschweren würde“, sagte sie unserer Redaktion.

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