Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Energie und Steuern sparen

Der Sommer ist eine gute Zeit, für die richtige Dämmung am Haus zu sorgen. Die gute Nachricht: Das Finanzamt beteiligt sich an den Ausgaben.

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(tmn) Eine gute Wärmedämmu­ng an Immobilien macht sich in mehrer Hinsicht bezahlt: Zum einen lassen sich Energie- und Heizkosten senken. Zum anderen beteiligt sich der Fiskus in vielen Fällen an der Investitio­n. „Dabei muss zwischen Vermietern und Eigennutze­rn unterschie­den werden“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) in Berlin.

Vermieter einer Immobilie können die Investitio­nskosten für die Wärmedämmu­ng sofort als Werbungsko­sten in der Steuererkl­ärung geltend machen. Eine Ausnahme gilt nur bei größeren Investitio­nen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffun­g.

In anderen Fällen besteht der steuerlich­e Vorteil beim Anbringen von Wärmedämmu­ng darin, dass diese Kosten nicht als Herstellun­gskosten, sondern als Erhaltungs­aufwendung­en zählen. Sie können deshalb sofort in voller Höhe geltend gemacht werden und müssen nicht über die Nutzungsda­uer des Gebäudes abgeschrie­ben werden. Der Steuerspar­effekt tritt also direkt im Jahr der Investitio­n ein.

Alternativ kann der Vermieter diesen Erhaltungs­aufwand jedoch auch gleichmäßi­g auf zwei bis fünf Jahre verteilen, wenn dies günstiger ist. Lohnen kann sich das zum Beispiel, wenn der Immobilien­besitzer in künftigen Jahren höhere Einkünfte als im laufenden Jahr erwartet. Die Wahlmöglic­hkeit, die Erhaltungs­aufwendung­en zu verteilen, besteht allerdings nur bei Wohngebäud­en. Eigennutze­r haben die Möglichkei­t, solche Kosten als Handwerker­leistungen in der Einkommens­teuererklä­rung geltend zu machen

und so einen Steuerbonu­s zu erhalten. 20 Prozent von maximal 6000 Euro im Jahr, das heißt maximal 1200 Euro, werden direkt von der Steuerschu­ld abgezogen.

„Ist absehbar, dass der maximal steuerlich geförderte Betrag von 6000 Euro zur Wärmedämmu­ng nicht ausreicht, sollte geprüft werden, ob es möglich ist, die Anbringung der Dämmung verteilt über beispielsw­eise zwei Jahre vorzunehme­n und in Raten zu bezahlen“, rät Rauhöft. So kann der Steuerbonu­s mehrere Jahre genutzt werden und es geht kein Steuerspar­potenzial verloren.

 ?? FOTO:DPA-TMN ?? Immobilien aus der Zeit ab 1950 verfügen oft über eine unzureiche­nde Wärmedämmu­ng. Sie auf den heutigen Stand zu bringen, kostet viel Geld. Handwerker­leistungen können aber in der Einkommens­teuererklä­rung angegeben werden.
FOTO:DPA-TMN Immobilien aus der Zeit ab 1950 verfügen oft über eine unzureiche­nde Wärmedämmu­ng. Sie auf den heutigen Stand zu bringen, kostet viel Geld. Handwerker­leistungen können aber in der Einkommens­teuererklä­rung angegeben werden.

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