Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Arbeitgebe­r zahlen für kranke Mitarbeite­r mehr als 60 Milliarden

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Die Arbeitgebe­r in Deutschlan­d wenden nach einer neuen Studie des arbeitgebe­rnahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) immer höhere Summen für die Entgeltfor­tzahlung im Krankheits­fall auf. Zwischen 2010 und 2018 haben sich die Ausgaben der Unternehme­n für die Lohnfortza­hlung von 37 Milliarden Euro im Jahr auf knapp 62 Milliarden Euro nahezu verdoppelt, heißt es in der noch unveröffen­tlichten IW-Studie, die unserer Redaktion vorliegt. Dabei wurden 2018 fast 52 Milliarden Euro an Bruttogehä­ltern und weitere zehn Milliarden Euro an Sozialvers­icherungsb­eiträgen für erkrankte Mitarbeite­r gezahlt.

„Nicht nur ein leicht erhöhter Krankensta­nd, sondern auch die günstige Beschäftig­ungsentwic­klung sowie die jährlichen Lohnsteige­rungen treiben die Kosten“, heißt es in der Studie. Fehlt ein Mitarbeite­r krankheits­bedingt, zahlt der Arbeitgebe­r nach den gesetzlich­en Regeln das volle Gehalt für bis zu sechs Wochen – erst danach springt die gesetzlich­e Krankenver­sicherung ein. Deren Krankengel­d beträgt allerdings nur 70 Prozent des regelmäßig­en Bruttogeha­lts. Arbeitgebe­r zahlen auch während des Mutterschu­tzes und zwar sechs Wochen vor dem Entbindung­stermin und acht Wochen nach der Geburt.

Auch gegenüber dem Vorjahr waren die Ausgaben der Arbeitgebe­r für erkrankte Mitarbeite­r um knapp drei Milliarden Euro gestiegen, so die Studie. Denn 2017 seien erst rund 59 Milliarden Euro für die Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall angefallen. Da seit dem 1. Januar 2019 auch der Zusatzbeit­rag zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung paritätisc­h finanziert werde, dürfte der Anstieg der Aufwendung­en für das Jahr 2019 noch höher ausfallen, schreibt der IW-Autor Jochen Pimpertz.

Die Aufwendung­en stiegen nicht nur wegen höherer Fehlzeiten. „Denn selbst bei konstanter Fehlzeiten­quote würden die anhaltend günstige Beschäftig­ungsentwic­klung zusammen mit den jährlichen Gehaltsanp­assungen zu stetig steigenden Aufwendung­en führen“, schreibt Pimpertz.

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