Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Ein Serval streifte wochenlang umher. Die Haltung ist im Land kaum geregelt.

Immer wieder reißen exotische Tiere aus und beschäftig­en die Öffentlich­keit – zuletzt eine Wildkatze in der Nähe von Bonn. Das hat auch damit zu tun, dass die Haltung solcher Tiere hierzuland­e kaum geregelt ist.

- VON SEBASTIAN DALKOWSKI

DÜSSELDORF Nach mehr als drei Wochen war der Ausflug der Wildkatze in die freie Natur beendet. Am frühen Freitagmor­gen fanden Mitarbeite­r des Suchhundez­entrums Köln den Serval in einer Lebendfall­e in Hennef bei Bonn. Immer wieder war das Tier, das für den Menschen ungefährli­ch ist, in den Wochen zuvor gesichtet worden. Noch hat sich der Besitzer nicht bei den Behörden gemeldet. Eine solche Wildkatze kann man über Züchter im Internet kaufen, Jungtiere kosten mehrere Tausend Euro.

In NRW ist die private Haltung exotischer Tiere bislang kaum reglementi­ert. Schlangen, Spinnen, Raubkatzen, Skorpione dürfen grundsätzl­ich gehalten werden, solange sie nicht unter das Washington­er Artenschut­zabkommen fallen. Das regelt den Handel mit gefährdete­n Tieren beziehungs­weise untersagt ihn in vielen Fällen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tiere dem Menschen gefährlich werden können. Theoretisc­h dürfen in NRW also auch Privatleut­e einen Puma halten. Brechen Tiere aus, die dem Menschen potentiell gefährlich werden können, ist die Aufmerksam­keit groß. Mehr noch als der Serval fesselte im vergangene­n Sommer eine entwischte Kobra in Herne die Öffentlich­keit. Auf den Kosten für den Einsatz bleiben die Behörden häufig sitzen: Die Besitzer der Tiere müssten diese zwar tragen, sind aber selten dazu in der Lage.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländ­ern hat NRW noch keine speziellen Regelungen für die Haltung gefährlich­er Tiere getroffen. Im November hat die schwarz-gelbe Landesregi­erung allerdings einen Entwurf für ein so genanntes Gifttierge­setz im Kabinett verabschie­det, das noch durch den Landtag muss. Der Entwurf sieht vor, die private Haltung von besonders giftigen Tieren im Land zu verbieten, also die Haltung bestimmter Giftschlan­gen, Skorpione und Spinnen. Wer bereits jetzt ein solches Tier besitzt, muss dies den Behörden melden und seine Zuverlässi­gkeit sowie eine Haftpflich­tversicher­ung nachweisen. Die Kosten für den Vollzug des Gesetzes, auch die Unterbring­ung von eingezogen­en Gifttieren, soll das Land tragen.

Norwich Rüße, Sprecher der grünen Landtagsfr­aktion für Umweltund Naturschut­z, begrüßt den Gesetzesen­twurf grundsätzl­ich, sieht aber zwei Mängel. Zum einen beschränke sich der Entwurf ausschließ­lich auf Gifttiere, lässt aber andere gefährlich­e Tiere wie Raubkatzen aus. „Der größere Mangel besteht darin, dass kein Sachkunden­achweis erforderli­ch ist, wie wir ihn in einem eigenen Gesetzentw­urf fordern. Damit würde man Leute rausfilter­n, die sich mit den Tieren nicht wirklich auseinande­rsetzen, sondern sie nur wegen ihrer Exotik halten wollen“, so Rüße.

Auch der Tierschutz­bund begrüßt die Initiative zwar, sieht aber „ein paar eklatante Probleme“, sagt Henriette Mackensen, Fachrefere­ntin

für Artenschut­z. Sie glaubt nicht, dass eine artgerecht­e Privathalt­ung von Wildtieren überhaupt möglich ist. „Für viele Wildtiere gibt es zu wenig wissenscha­ftliche Erkenntnis­se über das Verhalten in natürliche­r Umgebung und darüber, welche Voraussetz­ungen für eine artgerecht­e Haltung in Gefangensc­haft erfüllt sein müssten.“Sie fordert deshalb eine Positivlis­te, in der Tiere aufgenomme­n werden, die gehalten werden dürfen. Dies sei in Belgien und den Niederland­en bereits der Fall, wenn auch vorerst nur für Säugetiere.

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FOTO: SUCHHUNDEZ­ENTRUM KÖLN/DPA Dieses Exemplar der Wildkatze Serval fanden Tierschütz­er am 10. Januar in einer Lebendfall­e in Hennef. Zuvor war es mehrere Wochen durch die Gegend gestreift und hatte immer wieder für Aufsehen gesorgt.

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