Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Ein Serval streifte wochenlang umher. Die Haltung ist im Land kaum geregelt.
Immer wieder reißen exotische Tiere aus und beschäftigen die Öffentlichkeit – zuletzt eine Wildkatze in der Nähe von Bonn. Das hat auch damit zu tun, dass die Haltung solcher Tiere hierzulande kaum geregelt ist.
DÜSSELDORF Nach mehr als drei Wochen war der Ausflug der Wildkatze in die freie Natur beendet. Am frühen Freitagmorgen fanden Mitarbeiter des Suchhundezentrums Köln den Serval in einer Lebendfalle in Hennef bei Bonn. Immer wieder war das Tier, das für den Menschen ungefährlich ist, in den Wochen zuvor gesichtet worden. Noch hat sich der Besitzer nicht bei den Behörden gemeldet. Eine solche Wildkatze kann man über Züchter im Internet kaufen, Jungtiere kosten mehrere Tausend Euro.
In NRW ist die private Haltung exotischer Tiere bislang kaum reglementiert. Schlangen, Spinnen, Raubkatzen, Skorpione dürfen grundsätzlich gehalten werden, solange sie nicht unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Das regelt den Handel mit gefährdeten Tieren beziehungsweise untersagt ihn in vielen Fällen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tiere dem Menschen gefährlich werden können. Theoretisch dürfen in NRW also auch Privatleute einen Puma halten. Brechen Tiere aus, die dem Menschen potentiell gefährlich werden können, ist die Aufmerksamkeit groß. Mehr noch als der Serval fesselte im vergangenen Sommer eine entwischte Kobra in Herne die Öffentlichkeit. Auf den Kosten für den Einsatz bleiben die Behörden häufig sitzen: Die Besitzer der Tiere müssten diese zwar tragen, sind aber selten dazu in der Lage.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hat NRW noch keine speziellen Regelungen für die Haltung gefährlicher Tiere getroffen. Im November hat die schwarz-gelbe Landesregierung allerdings einen Entwurf für ein so genanntes Gifttiergesetz im Kabinett verabschiedet, das noch durch den Landtag muss. Der Entwurf sieht vor, die private Haltung von besonders giftigen Tieren im Land zu verbieten, also die Haltung bestimmter Giftschlangen, Skorpione und Spinnen. Wer bereits jetzt ein solches Tier besitzt, muss dies den Behörden melden und seine Zuverlässigkeit sowie eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Kosten für den Vollzug des Gesetzes, auch die Unterbringung von eingezogenen Gifttieren, soll das Land tragen.
Norwich Rüße, Sprecher der grünen Landtagsfraktion für Umweltund Naturschutz, begrüßt den Gesetzesentwurf grundsätzlich, sieht aber zwei Mängel. Zum einen beschränke sich der Entwurf ausschließlich auf Gifttiere, lässt aber andere gefährliche Tiere wie Raubkatzen aus. „Der größere Mangel besteht darin, dass kein Sachkundenachweis erforderlich ist, wie wir ihn in einem eigenen Gesetzentwurf fordern. Damit würde man Leute rausfiltern, die sich mit den Tieren nicht wirklich auseinandersetzen, sondern sie nur wegen ihrer Exotik halten wollen“, so Rüße.
Auch der Tierschutzbund begrüßt die Initiative zwar, sieht aber „ein paar eklatante Probleme“, sagt Henriette Mackensen, Fachreferentin
für Artenschutz. Sie glaubt nicht, dass eine artgerechte Privathaltung von Wildtieren überhaupt möglich ist. „Für viele Wildtiere gibt es zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse über das Verhalten in natürlicher Umgebung und darüber, welche Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung in Gefangenschaft erfüllt sein müssten.“Sie fordert deshalb eine Positivliste, in der Tiere aufgenommen werden, die gehalten werden dürfen. Dies sei in Belgien und den Niederlanden bereits der Fall, wenn auch vorerst nur für Säugetiere.