Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Wen darf der Bundesnachrichtendienst überwachen?
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht die Praxis des BND in der Kritik. Journalisten sehen sich und ihre Arbeit nach wie vor bedroht.
KARLSRUHE Ohne Edward Snowden wäre hier gar nichts los. Hätte es den amerikanischen Whistleblower nicht gegeben, wüsste wohl niemand von den Umtrieben des Bundesnachrichtendienstes (BND). Da Snowden der Welt aber vor Augen geführt hat, wie umfassend der Geheimdienst Menschen überwacht, ist der Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts übervoll. Knapp 30 Vertreter der Bundesregierung sind gekommen, auch Helge Braun, der Chef des Bundeskanzleramts, und Bruno Kahl, der Präsident des BND.
Sie müssen erklären, warum der BND Ausländer im Ausland ohne Einschränkung, ohne Voraussetzung und ohne Grund überwacht.
Das Schicksal des Edward Snowden scheint der Weltgemeinschaft zwar mittlerweile gleichgültig zu sein, wie sein Zustand in Russland zeigt, Snowdens Enthüllungen aber wirken noch immer nach. Nachdem der Bundestag die bis dato unbekannte Überwachungspraxis des BND Ende 2016 in ein Gesetz goß, legten mehrere ausländische Journalisten und die Organisation Reporter ohne Grenzen Verfassungsbeschwerde ein. Sie glauben, dass die Überwachung durch den BND Grundrechte verletzt. Insbesondere, weil der BND anlasslos abhören darf – es bedarf laut des entsprechenden BND-Gesetzes nicht einmal eines Verdachts.
Dass die Journalisten vor dem Bundesverfassungsgericht zumindest teilweise Erfolg haben könnten, zeigt sich am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung. Diese sind ohnehin selten, und meistens ein Indiz dafür, dass das Gericht eine Grundsatzentscheidung fällen wird. Aber auch die zahlreichen Fragen der acht Richter des Ersten Senats an den BND und die Bundesregierung
legen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen offen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Der Bundesnachrichtendienst überwacht via Kabel und Satellit weltweit Telefonate, Faxe, E-Mails oder Chats. Das Abhören von Deutschen durch den BND ist wegen des Grundrechts auf Telekommunikationsfreiheit (Artikel 10 Grundgesetz) stark eingeschränkt. Ausländer im Ausland hingegen überwacht der BND umfassend, weil die Bundesregierung davon ausgeht, dass sich Ausländer nicht auf Artikel 10 berufen können. 154.000 E-Mails, Telefonate
oder Chats fängt der BND pro Tag ab, wie vor dem Verfassungsgericht bekannt wurde. 260 davon stuft der Dienst als relevant ein. Relevant heißt, dass es für die Außen- oder Sicherheitspolitik Deutschlands hilfreich ist. Das können etwa Hinweise auf geplante Terroranschläge sein oder Erkenntnisse über Machtverhältnisse in Kriegsgebieten.
Matthias Bäcker, der Reporter ohne Grenzen vor dem Gericht vertritt, spricht von einem Freibrief für den BND. Da Journalisten wie Rechtsanwälte oder Geistliche über einen besonderen Schutz verfügen, weil ihre Gespräche grundsätzlich vertraulich sind, müssten diese Berufsgruppen in jedem Fall aus der Überwachung ausgeschlossen werden. Journalisten seien in investigative Recherchen wie die „Paradise Papers“involviert, weshalb die Überwachung die Pressefreiheit verletze.
Der Erste Direktor beim BND, Alexander Schott, berichtete über die Arbeit des Geheimdienstes. Nach mehreren Filtern prüfe ein Bearbeiter den Inhalt. Schott gab ein Beispiel: „Eine lange, religiös geprägte Begrüßung lässt darauf schließen, dass es sich um einen Terroristen handelt.“