Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Issums CDU muss ihre Kandidaten noch einmal wählen

- VON DIRK MÖWIUS

Die Versammlun­g ist nach einem Urteil des Verfassung­sgerichts null und nichtig. Zunächst muss die Gemeinde die Wahlbezirk­e neu zuschneide­n.

ISSUM Die Aufstellun­gsversamml­ung des CDU-Ortsverban­ds Issum, bei der die Ratskandid­aten für die Wahlbezirk­e zur Kommunalwa­hl am 13. September 2020 gewählt wurden, muss wiederholt werden. Der Hintergrun­d ist das (erst nach der Issumer CDU-Versammlun­g erfolgte) Urteil des Verfassung­sgerichts Münster, in dem auch die sogenannte Stichwahl wieder eingeführt wurde.

Ein Passus des Urteils betrifft eine Neuregelun­g für die Wahlbezirk­e: In der aktuellen Gesetzesfa­ssung erlaubt Paragraph 4 des Kommunalwa­hlgesetzes, dass in einem Wahlkreis die Anzahl der Einwohner um bis zu 25 Prozent von der durchschni­ttlichen Bevölkerun­gszahl nach oben oder unten abweichen darf. Der Verfassung­sgerichtsh­of vertritt in seinem Urteil jedoch die Auffassung, dass eine verfassung­skonforme Abweichung von der durchschni­ttlichen Bevölkerun­gszahl in einem Wahlbezirk grundsätzl­ich nicht mehr als 15 Prozent nach oben oder unten zu betragen hat. Was fast überall zur Folge hat, dass wahrschein­lich einige Wahlbezirk­e neu zugeschnit­ten werden müssen. Erst nach diesem Neuzuschni­tt können dann die Ratskandid­aten von der Mitglieder­versammlun­g aufgestell­t werden.

Die Issumer Verwaltung bestätigte am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion,

dass die Gemeinde betroffen ist. Damit gerechnet hatte man auch schon bei der CDU. „Dann müssen wir eben noch einmal wählen“, sagte Fraktionsv­orsitzende­r Gerd Stenmans. Er wundere sich schon, dass das Verfassung­sgericht diese Entscheidu­ng so kurz vor der Wahl treffe. Größere Veränderun­gen erwarte er nicht, da es aber bei zwei

Bezirken Kampfabsti­mmungen gegeben hatte, müsse man die neue Versammlun­g abwarten.

Allein ist die Issumer CDU im Kreis Kleve nicht: Auch der Klever Stadtverba­nd der CDU hatte schon im Dezember entschiede­n und muss nun nachsitzen, weil auch in der Kreissstad­t die Wahlbezirk­e neu zugeschnit­ten werden müssen.

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