Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Jugendamt plant neues Modell zur Kita-Platz-Vergabe
Die Stadt will den Übergang von der Tagespflege in die Kita erleichtern. Geplant ist eine Garantie für Anschluss-Plätze in den Kindertagesstätten.
Für viele Düsseldorfer Eltern sind die nächsten Wochen und auch Monate nervenaufreibend. Denn ab dem 1. Februar erfahren sie, ob sie für ihr Kind ab Sommer einen Betreuungsplatz in einer Kita erhalten. Die Zeit der Ungewissheit kann sich für einige Mütter und Väter sogar bis zum Sommer hinziehen, wenn auch das Nachrückverfahren abgeschlossen ist. Viele Eltern bemühen sich deswegen bereits parallel um einen Platz in einer Kindertagespflege. Und sagen diesen dann meist ab, sobald sie eine Kita-Zusage erhalten. Zu groß ist die Sorge, sonst im nächsten Jahr bei der Kita-Platz-Vergabe leer auszugehen.
Doch genau das will das Düsseldorfer Jugendamt mittelfristig ändern. Zurzeit werde dazu an einem neuen Modell zur Platz vergabe gearbeitet. Dieses sieht vor, dassKo operationen zwischen Kinder tages pflege einrichtungen und Kitas geschlossen werden. „Denkbar wären zum Beispiel zwei bis drei Kitas“, sagt Jugendamts-Leiter Johannes Horn. Mit der „Inanspruchnahme eines Tages pflege platzes“sei dann
„schon eine feste Option auf einen Kindergartenplatz in einer Einrichtung“verbunden. Eltern, die ihr Kind bei einer Tagesmutter oder einem -vater untergebracht haben, hätten somit die Gewissheit und Garantie, im Anschluss einen Platz in einer Kita zu erhalten. Dieser soll dann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt reserviert werden. Ob die Eltern diesen letztlich annehmen, sei ihnen dann überlassen. „Sie hätten aber die Gewissheit, dass die Betreuungskontinuität gewährleistet ist“, so Horn.
Der Vorstoß wäre im Sinne vieler Eltern, die die Betreuung von U3-Kindern in kleinen, familiären Gruppen meist bevorzugen. Der Ausbau der Tagespflegen soll daher auch fortgesetzt werden, kündigt Horn an. Doch auch Tageseltern würden profitieren: Denn sie haben meist das Nachsehen, wenn Eltern doch noch eine Kita-Zusage erhalten und dann vom bereits unterschriebenen Betreuungsvertrag zurücktreten. Um sich vor kurzfristigen Absagen und dem damit verbundenem finanziellen Schaden zu schützen, verlangen einige Tagesmütter und -väter daher sogar sogenannte Sicherungs- oder Kautionsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro (unsere Redaktion berichtete). Doch dieses Vorgehen ist in kommunal geförderten Einrichtungen verboten: Seit der Neufassung des Kinderbildungsgesetzes 2014 dürfen Tageseltern, die zwar selbstständige Unternehmer sind, nur Essensgelder verpflichtend von Eltern verlangen.