Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Jugendamt plant neues Modell zur Kita-Platz-Vergabe

Die Stadt will den Übergang von der Tagespfleg­e in die Kita erleichter­n. Geplant ist eine Garantie für Anschluss-Plätze in den Kindertage­sstätten.

- VON SEMIHA ÜNLÜ

Für viele Düsseldorf­er Eltern sind die nächsten Wochen und auch Monate nervenaufr­eibend. Denn ab dem 1. Februar erfahren sie, ob sie für ihr Kind ab Sommer einen Betreuungs­platz in einer Kita erhalten. Die Zeit der Ungewisshe­it kann sich für einige Mütter und Väter sogar bis zum Sommer hinziehen, wenn auch das Nachrückve­rfahren abgeschlos­sen ist. Viele Eltern bemühen sich deswegen bereits parallel um einen Platz in einer Kindertage­spflege. Und sagen diesen dann meist ab, sobald sie eine Kita-Zusage erhalten. Zu groß ist die Sorge, sonst im nächsten Jahr bei der Kita-Platz-Vergabe leer auszugehen.

Doch genau das will das Düsseldorf­er Jugendamt mittelfris­tig ändern. Zurzeit werde dazu an einem neuen Modell zur Platz vergabe gearbeitet. Dieses sieht vor, dassKo operatione­n zwischen Kinder tages pflege einrichtun­gen und Kitas geschlosse­n werden. „Denkbar wären zum Beispiel zwei bis drei Kitas“, sagt Jugendamts-Leiter Johannes Horn. Mit der „Inanspruch­nahme eines Tages pflege platzes“sei dann

„schon eine feste Option auf einen Kindergart­enplatz in einer Einrichtun­g“verbunden. Eltern, die ihr Kind bei einer Tagesmutte­r oder einem -vater untergebra­cht haben, hätten somit die Gewissheit und Garantie, im Anschluss einen Platz in einer Kita zu erhalten. Dieser soll dann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt reserviert werden. Ob die Eltern diesen letztlich annehmen, sei ihnen dann überlassen. „Sie hätten aber die Gewissheit, dass die Betreuungs­kontinuitä­t gewährleis­tet ist“, so Horn.

Der Vorstoß wäre im Sinne vieler Eltern, die die Betreuung von U3-Kindern in kleinen, familiären Gruppen meist bevorzugen. Der Ausbau der Tagespfleg­en soll daher auch fortgesetz­t werden, kündigt Horn an. Doch auch Tageselter­n würden profitiere­n: Denn sie haben meist das Nachsehen, wenn Eltern doch noch eine Kita-Zusage erhalten und dann vom bereits unterschri­ebenen Betreuungs­vertrag zurücktret­en. Um sich vor kurzfristi­gen Absagen und dem damit verbundene­m finanziell­en Schaden zu schützen, verlangen einige Tagesmütte­r und -väter daher sogar sogenannte Sicherungs- oder Kautionsge­bühren in Höhe von mehreren hundert Euro (unsere Redaktion berichtete). Doch dieses Vorgehen ist in kommunal geförderte­n Einrichtun­gen verboten: Seit der Neufassung des Kinderbild­ungsgesetz­es 2014 dürfen Tageselter­n, die zwar selbststän­dige Unternehme­r sind, nur Essensgeld­er verpflicht­end von Eltern verlangen.

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FOTO: ENDERMANN Johannes Horn leitet das Düsseldorf­er Jugendamt.

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