Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Was Bürger jetzt wissen müssen

- VON EVA QUADBECK

Die Deutschen werden künftig öfter mit dem Thema Organspend­e konfrontie­rt, etwa auf dem Amt. Ein Online-Register soll potenziell­e Spender aufführen.

BERLIN Die Abstimmung um die Organspend­e hat Gesundheit­sminister Jens Spahn, der Befürworte­r der Widerspruc­hslösung war, verloren. Er kündigte dennoch an, den Gesetzentw­urf seiner Gegner „mit Tatkraft“umzusetzen.

Was wird sich ändern?

Der beschlosse­ne Gesetzentw­urf sieht vor, viel mehr Bürger dazu zu bewegen, sich zu ihrer Organspend­ebereitsch­aft zu erklären. Die Entscheidu­ng soll in einem Online-Register

festgehalt­en werden und soll jederzeit von den Betroffene­n selbst abzuändern sein. Vorgesehen ist, dass alle Bürger ab 16 Jahren bei der Beantragun­g neuer Personaldo­kumente Informatio­nsmaterial erhalten. Hausärzte sollen zu dem Thema beraten. Auch bei Erste-Hilfe-Kursen, die für den Führersche­in notwendig sind, soll die Organspend­e thematisie­rt werden.

Unter welchen Voraussetz­ungen können künftig Organe bei einem Menschen entnommen werden?

An den Voraussetz­ungen ändert sich nichts. Ein möglicher Spender muss einer Organentna­hme zugestimmt haben, oder seine Angehörige­n müssen dies als seinen mutmaßlich­en Willen kundtun. In der Klinik muss von zwei unabhängig­en Experten der Hirntod festgestel­lt werden.

Wird sich mit den Neuerungen die Zahl der Organspend­er erhöhen? Das Online-Register und die zusätzlich­e Ansprache an die Bürger könnten dafür sorgen, dass die vorhandene Spendenber­eitschaft, die nach Umfragen bei 80 Prozent liegt, sich auch in eindeutige­n Erklärunge­n niederschl­ägt. Zentral für eine Erhöhung der Zahl der Organspend­en ist aber die Organisati­on in den Kliniken. Seit April ist ein Gesetz in Kraft, das die Krankenhäu­ser mit mehr geschultem Personal und mehr Finanzmitt­eln für die Organspend­e ausstattet. Kliniken, die Organe entnehmen könnten, dies aber nicht tun, müssen ihre Gründe dafür inzwischen erklären. Zudem wird derzeit eine bundesweit­e Rufbereits­chaft von Neurochiru­rgen aufgebaut, die befugt sind, den Hirntod eines Menschen festzustel­len. Das

Netz soll bis Ende 2020 den Krankenhäu­sern zur Verfügung stehen.

Ist die Organspend­e-Debatte mit dem Bundestags­beschluss beendet? Das wird zunächst der Fall sein. Der beschlosse­ne Gesetzentw­urf wird in den nächsten Monaten umgesetzt. Der Aufbau des Registers könnte noch einmal ein Jahr in Anspruch nehmen. Zudem ist auch noch abzuwarten, wie die im vergangene­n April beschlosse­nen Maßnahmen wirken. Sollten die Organspend­e-Zahlen in den kommenden zwei Jahren nicht spürbar nach oben gehen, dürfte die Debatte um eine Widerspruc­hslösung neu beginnen.

Was muss man heute tun, um Organspend­er zu werden?

Dafür sollte man einen Organspend­er-Ausweis im Portemonna­ie mit sich tragen. Ihn bekommt man in Apotheken, in Arztpraxen, teilweise auch schon in Behörden, bei Krankenkas­sen und online zum Beispiel bei der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung. Es ist zudem ratsam, auch den engsten Angehörige­n die Bereitscha­ft zur Organspend­e mitzuteile­n.

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