Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Was Bürger jetzt wissen müssen
Die Deutschen werden künftig öfter mit dem Thema Organspende konfrontiert, etwa auf dem Amt. Ein Online-Register soll potenzielle Spender aufführen.
BERLIN Die Abstimmung um die Organspende hat Gesundheitsminister Jens Spahn, der Befürworter der Widerspruchslösung war, verloren. Er kündigte dennoch an, den Gesetzentwurf seiner Gegner „mit Tatkraft“umzusetzen.
Was wird sich ändern?
Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, viel mehr Bürger dazu zu bewegen, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu erklären. Die Entscheidung soll in einem Online-Register
festgehalten werden und soll jederzeit von den Betroffenen selbst abzuändern sein. Vorgesehen ist, dass alle Bürger ab 16 Jahren bei der Beantragung neuer Personaldokumente Informationsmaterial erhalten. Hausärzte sollen zu dem Thema beraten. Auch bei Erste-Hilfe-Kursen, die für den Führerschein notwendig sind, soll die Organspende thematisiert werden.
Unter welchen Voraussetzungen können künftig Organe bei einem Menschen entnommen werden?
An den Voraussetzungen ändert sich nichts. Ein möglicher Spender muss einer Organentnahme zugestimmt haben, oder seine Angehörigen müssen dies als seinen mutmaßlichen Willen kundtun. In der Klinik muss von zwei unabhängigen Experten der Hirntod festgestellt werden.
Wird sich mit den Neuerungen die Zahl der Organspender erhöhen? Das Online-Register und die zusätzliche Ansprache an die Bürger könnten dafür sorgen, dass die vorhandene Spendenbereitschaft, die nach Umfragen bei 80 Prozent liegt, sich auch in eindeutigen Erklärungen niederschlägt. Zentral für eine Erhöhung der Zahl der Organspenden ist aber die Organisation in den Kliniken. Seit April ist ein Gesetz in Kraft, das die Krankenhäuser mit mehr geschultem Personal und mehr Finanzmitteln für die Organspende ausstattet. Kliniken, die Organe entnehmen könnten, dies aber nicht tun, müssen ihre Gründe dafür inzwischen erklären. Zudem wird derzeit eine bundesweite Rufbereitschaft von Neurochirurgen aufgebaut, die befugt sind, den Hirntod eines Menschen festzustellen. Das
Netz soll bis Ende 2020 den Krankenhäusern zur Verfügung stehen.
Ist die Organspende-Debatte mit dem Bundestagsbeschluss beendet? Das wird zunächst der Fall sein. Der beschlossene Gesetzentwurf wird in den nächsten Monaten umgesetzt. Der Aufbau des Registers könnte noch einmal ein Jahr in Anspruch nehmen. Zudem ist auch noch abzuwarten, wie die im vergangenen April beschlossenen Maßnahmen wirken. Sollten die Organspende-Zahlen in den kommenden zwei Jahren nicht spürbar nach oben gehen, dürfte die Debatte um eine Widerspruchslösung neu beginnen.
Was muss man heute tun, um Organspender zu werden?
Dafür sollte man einen Organspender-Ausweis im Portemonnaie mit sich tragen. Ihn bekommt man in Apotheken, in Arztpraxen, teilweise auch schon in Behörden, bei Krankenkassen und online zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Es ist zudem ratsam, auch den engsten Angehörigen die Bereitschaft zur Organspende mitzuteilen.