Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Sechs Jahre Haft nach tödlichem Brand
Am Landgericht Duisburg ist ein Voerder (43) zu einer langen Haftstrafe samt Therapie zum Alkoholentzug verurteilt worden. Er hatte vor einem Jahr das Feuer im Hamminkelner Saunaclub gelegt, in dem ein Niederländer (64) starb.
NIEDERRHEIN Der Prozess um den verhängnisvollen Brand im Hamminkelner Saunaclub Gallardo hat ein Ende. Im Schwurgerichsverfahren hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Duisburg am Montag den Angeklagten (43) aus Voerde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bei dem Feuer in der Nacht zum Sonntag, 14. Juli 2019, war ein Gast, ein 64-jähriger Niederländer, ums Leben gekommen. Der bordellähnliche Betrieb an der Straße Kesseldorfer Rott brannte komplett nieder. Hatte sich der Voerder anfangs wegen „heimtückischen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln sowie Brandstiftung mit Todesfolge“verantworten müssen, so schloss die Kammer den Mordvorwurf in ihrem Urteil nun aus. Es blieb bei Brandstiftung mit Todesfolge, bei der starke Alkoholisierung des Täters im Strafmaß Berücksichtigung fand.
Das Gericht ordnete eine Entziehungstherapie an. Vorab ist ein Jahr der Haftstrafe zu vollstrecken. Diese wäre bereits in wenigen Tagen als abgesessen zu betrachten, denn der Voerder Familienvater kam am 18. Juli 2019 in Untersuchungshaft. Gäbe es einen freien Therapieplatz in einer geschlossenen Einrichtung und könnte der Verurteilte diesen dann unmittelbar bekommen, käme er bei erfolgreichem Entzug in zwei Jahren möglicherweise in den Genuss, auf Bewährung freizukommen. Das ist durchaus denkbar, aber zunächst Spekulation, denn das Urteil ist zum einen noch nicht rechtskräftig. Außerdem erklärte Verteidiger Frank Zindler (Berlin) am Rande der Verhandlung, dass er auf jeden Fall in Revision gehen werde. Er bewertete das Urteil aus „deutlich“und erklärte, dass in der Verhandlung „niemand das Todesopfer vergessen“habe. Immerhin sei das Stigma des Mordvorwurfs aus der ursprünglichen Anklage für seinen Mandanten nun weg.
Der Vorsitzende Richter Joachim Schwartz legte in der Urteilsbegründung der Kammer dar, wie sich der folgenreiche Junggesellenabschied am Samstag, 13. Juli 2019, abgespielt hatte. Wie mehrfach zum Geschehen des am 5. Februar gestarteten Prozesses berichtet, war der Angeklagte als Teil eine Männerrunde auf einer ausgiebigen Zechtour an dem besagten Samstagabend nach 22 Uhr in dem Hamminkelner Saunaclub gelandet. Das Erinnerungsvermögen des Angeklagten an den weiteren Ablauf schwand. Er konnte sich an den Ausgang nicht mehr erinnern. Das Etablissement aber war so gut mit Überwachungskameras bestückt, dass es am Ende für die Kammer keinen Zweifel geben konnte, wer später in der Nacht das Feuer gelegt hatte. Vorangegangen war weiteres Trinken des Angeklagten, der sich schließlich mit drei Damen auf ein Zimmer zurückgezogen hatte. Schwartz betonte, dass die Kamera zeigte, wie der Voerder „mit strahlendem Gesicht“wartete, bis alle drei im Zimmer waren. Dies sei also nicht gegen seinen Willen geschehen. Zum Streit mit einem Mitarbeiter kam es, als es ans Bezahlen ging. Anhand der bildlichen Beweismittel ließ sich erkennen, dass der Mitarbeiter beschwichtigend auf den Voerder einwirkte und dieser dann auch für alle drei Damen zahlte.
Ebenso klar war von Außenkameras laut Urteil zu sehen, wie der Angeklagte später durch ein Fenster in ein anderes Zimmer ein- und wieder aussteigt, das Ergebnis seines Handelns kontrolliert und wieder einsteigt, nach wenigen Minuten herauskommt, erneut beobachtet und geht. Kurz darauf quillt Rauch aus dem Fenster, dann züngeln offene Flammen. Das Feuer breitet sich aus, das Unheil nimmt seinen Lauf. Personal und Kunden fliehen aus dem Gebäude. Der Gast aus den Niederlanden verliert sein Leben, weil er noch was von seinen Sachen holen wollte. Das vom Voerder als Einstieg genutzte Zimmer wird später eindeutig als Ausgangspunkt des Brandes identifiziert.