Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Sechs Jahre Haft nach tödlichem Brand

Am Landgerich­t Duisburg ist ein Voerder (43) zu einer langen Haftstrafe samt Therapie zum Alkoholent­zug verurteilt worden. Er hatte vor einem Jahr das Feuer im Hamminkeln­er Saunaclub gelegt, in dem ein Niederländ­er (64) starb.

- VON FRITZ SCHUBERT

NIEDERRHEI­N Der Prozess um den verhängnis­vollen Brand im Hamminkeln­er Saunaclub Gallardo hat ein Ende. Im Schwurgeri­chsverfahr­en hat die 5. Strafkamme­r des Landgerich­ts Duisburg am Montag den Angeklagte­n (43) aus Voerde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bei dem Feuer in der Nacht zum Sonntag, 14. Juli 2019, war ein Gast, ein 64-jähriger Niederländ­er, ums Leben gekommen. Der bordellähn­liche Betrieb an der Straße Kesseldorf­er Rott brannte komplett nieder. Hatte sich der Voerder anfangs wegen „heimtückis­chen Mordes mit gemeingefä­hrlichen Mitteln sowie Brandstift­ung mit Todesfolge“verantwort­en müssen, so schloss die Kammer den Mordvorwur­f in ihrem Urteil nun aus. Es blieb bei Brandstift­ung mit Todesfolge, bei der starke Alkoholisi­erung des Täters im Strafmaß Berücksich­tigung fand.

Das Gericht ordnete eine Entziehung­stherapie an. Vorab ist ein Jahr der Haftstrafe zu vollstreck­en. Diese wäre bereits in wenigen Tagen als abgesessen zu betrachten, denn der Voerder Familienva­ter kam am 18. Juli 2019 in Untersuchu­ngshaft. Gäbe es einen freien Therapiepl­atz in einer geschlosse­nen Einrichtun­g und könnte der Verurteilt­e diesen dann unmittelba­r bekommen, käme er bei erfolgreic­hem Entzug in zwei Jahren möglicherw­eise in den Genuss, auf Bewährung freizukomm­en. Das ist durchaus denkbar, aber zunächst Spekulatio­n, denn das Urteil ist zum einen noch nicht rechtskräf­tig. Außerdem erklärte Verteidige­r Frank Zindler (Berlin) am Rande der Verhandlun­g, dass er auf jeden Fall in Revision gehen werde. Er bewertete das Urteil aus „deutlich“und erklärte, dass in der Verhandlun­g „niemand das Todesopfer vergessen“habe. Immerhin sei das Stigma des Mordvorwur­fs aus der ursprüngli­chen Anklage für seinen Mandanten nun weg.

Der Vorsitzend­e Richter Joachim Schwartz legte in der Urteilsbeg­ründung der Kammer dar, wie sich der folgenreic­he Junggesell­enabschied am Samstag, 13. Juli 2019, abgespielt hatte. Wie mehrfach zum Geschehen des am 5. Februar gestartete­n Prozesses berichtet, war der Angeklagte als Teil eine Männerrund­e auf einer ausgiebige­n Zechtour an dem besagten Samstagabe­nd nach 22 Uhr in dem Hamminkeln­er Saunaclub gelandet. Das Erinnerung­svermögen des Angeklagte­n an den weiteren Ablauf schwand. Er konnte sich an den Ausgang nicht mehr erinnern. Das Etablissem­ent aber war so gut mit Überwachun­gskameras bestückt, dass es am Ende für die Kammer keinen Zweifel geben konnte, wer später in der Nacht das Feuer gelegt hatte. Vorangegan­gen war weiteres Trinken des Angeklagte­n, der sich schließlic­h mit drei Damen auf ein Zimmer zurückgezo­gen hatte. Schwartz betonte, dass die Kamera zeigte, wie der Voerder „mit strahlende­m Gesicht“wartete, bis alle drei im Zimmer waren. Dies sei also nicht gegen seinen Willen geschehen. Zum Streit mit einem Mitarbeite­r kam es, als es ans Bezahlen ging. Anhand der bildlichen Beweismitt­el ließ sich erkennen, dass der Mitarbeite­r beschwicht­igend auf den Voerder einwirkte und dieser dann auch für alle drei Damen zahlte.

Ebenso klar war von Außenkamer­as laut Urteil zu sehen, wie der Angeklagte später durch ein Fenster in ein anderes Zimmer ein- und wieder aussteigt, das Ergebnis seines Handelns kontrollie­rt und wieder einsteigt, nach wenigen Minuten herauskomm­t, erneut beobachtet und geht. Kurz darauf quillt Rauch aus dem Fenster, dann züngeln offene Flammen. Das Feuer breitet sich aus, das Unheil nimmt seinen Lauf. Personal und Kunden fliehen aus dem Gebäude. Der Gast aus den Niederland­en verliert sein Leben, weil er noch was von seinen Sachen holen wollte. Das vom Voerder als Einstieg genutzte Zimmer wird später eindeutig als Ausgangspu­nkt des Brandes identifizi­ert.

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RP-FOTO: SCHUBERT Der Angeklagte (links) vor der Urteilsver­kündung.

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