Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Unterricht darf früher starten

- VON KIRSTEN BIALDIGA

Das NRW-Bildungsmi­nisterium ermöglicht einen früheren Schulbegin­n, um Gedränge im Nahverkehr zu vermeiden. Künftig gehen im Infektions­fall ganze Klassen in Quarantäne.

DÜSSELDORF An Schulen in NRW kann der Unterricht künftig zwischen 7 und 9 Uhr beginnen. Auf diesen erweiterte­n Zeitkorrid­or einigte sich Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) mit den kommunalen Spitzenver­bänden, um den Unterricht­sbeginn zu entzerren und Gedränge in Schulbusse­n, auf Anfahrtswe­gen und vor Schulen zu vermeiden. Bisher durfte der Unterricht frühestens um 7.30 Uhr beginnen und spätestens um 8.30 Uhr. Der ganz frühe Beginn eigne sich wohl vor allem für Berufsschü­ler, so Gebauer.

Die Entscheidu­ng über den genauen Unterricht­sbeginn vor Ort treffen in NRW in der Regel die Schulträge­r, zumeist Kommunen, in Abstimmung mit den Schulen. Fast 900 der rund 5500 Lehranstal­ten in NRW haben schon jetzt gestaffelt­e Anfangszei­ten in dem bisher möglichen Rahmen, davon 80 Prozent aufgrund der Pandemie. Weitere 700 bis 800 Schulen signalisie­rten Schulstaat­ssekretär Mathias

Richter zufolge bereits Interesse: „Damit wären knapp 40 Prozent der Schulen auf den gestaffelt­en Unterricht umgestellt.“

Nach den Bund-Länder-Beratungen in der vorigen Woche wird NRW nach Aussage von NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) die neuen Regelungen zur Quarantäne an Schulen umsetzen. Entspreche­nd wird im Infektions­fall von Dezember an die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt. Nach fünf Tagen sollen die Schüler aber einen Corona-Test machen. Falls dieser negativ ausfällt, können sie Laumann zufolge wieder am Unterricht teilnehmen. Offen ist laut Schulminis­terium noch, ob auch Lehrer automatisc­h in Quarantäne geschickt werden. Die Entscheidu­ng über eine Quarantäne soll ausschließ­lich das Gesundheit­samt treffen, nicht der Schulleite­r, wie das Gesundheit­sministeri­um in einem neuen Erlass klarstellt­e.

„Auch Lehrer sollten in Quarantäne gehen können“, forderte die Landesvors­itzende der Pädagogeng­ewerkschaf­t GEW, Maike Finnern. Auch sie trügen ein realistisc­hes Infektions­risiko. Zumindest müsse ihnen aber sofort ein Test ermöglicht werden, wenn sie in einer Klasse mit einem Infektions­fall unterricht­et hätten, sagte Finnern.

Die Vorgaben zum Wechselunt­erricht bleiben in NRW so gut wie unveränder­t. Schon jetzt sei es möglich, Klassen zu teilen und teilweise digital zu unterricht­en, sagte Gebauer. Keine Schule werde dabei ausgebrems­t, aber man wolle Schüler auch nicht pauschal wie in Solingen in den Distanzunt­erricht schicken, sondern für jede Schule einzeln entscheide­n. Zudem müsse ein pädagogisc­hes Konzept vorliegen. Aktuell findet fast in jeder fünften Schule in NRW auch Distanzunt­erricht statt. „Distanzunt­erricht kommt nur als Folge eines unmittelba­ren oder mittelbare­n Infektions­geschehens (z. B. bei Quarantäne-Maßnahmen wegen außerschul­ischer Kontakte) an einer konkreten Schule in Betracht“, heißt es in der am Montag versandten Schulmail. Die Entscheidu­ng über Wechselunt­erricht treffe die Schulleitu­ng.

Klassen- und Schulfahrt­en sind den neuen Bestimmung­en zufolge bis zu den Osterferie­n Ende März untersagt. Ausgenomme­n sind lediglich eintägige Exkursione­n. Auch Weihnachts­feiern, Tage der offenen Tür oder Elternaben­de sind verboten. Elternspre­chtage können stattfinde­n, wenn sie so organisier­t sind, dass Väter oder Mütter auf dem Schulgelän­de niemandem außer dem Lehrer begegnen.

Leitartike­l, Politik

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