Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Unterricht darf früher starten
Das NRW-Bildungsministerium ermöglicht einen früheren Schulbeginn, um Gedränge im Nahverkehr zu vermeiden. Künftig gehen im Infektionsfall ganze Klassen in Quarantäne.
DÜSSELDORF An Schulen in NRW kann der Unterricht künftig zwischen 7 und 9 Uhr beginnen. Auf diesen erweiterten Zeitkorridor einigte sich Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) mit den kommunalen Spitzenverbänden, um den Unterrichtsbeginn zu entzerren und Gedränge in Schulbussen, auf Anfahrtswegen und vor Schulen zu vermeiden. Bisher durfte der Unterricht frühestens um 7.30 Uhr beginnen und spätestens um 8.30 Uhr. Der ganz frühe Beginn eigne sich wohl vor allem für Berufsschüler, so Gebauer.
Die Entscheidung über den genauen Unterrichtsbeginn vor Ort treffen in NRW in der Regel die Schulträger, zumeist Kommunen, in Abstimmung mit den Schulen. Fast 900 der rund 5500 Lehranstalten in NRW haben schon jetzt gestaffelte Anfangszeiten in dem bisher möglichen Rahmen, davon 80 Prozent aufgrund der Pandemie. Weitere 700 bis 800 Schulen signalisierten Schulstaatssekretär Mathias
Richter zufolge bereits Interesse: „Damit wären knapp 40 Prozent der Schulen auf den gestaffelten Unterricht umgestellt.“
Nach den Bund-Länder-Beratungen in der vorigen Woche wird NRW nach Aussage von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die neuen Regelungen zur Quarantäne an Schulen umsetzen. Entsprechend wird im Infektionsfall von Dezember an die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt. Nach fünf Tagen sollen die Schüler aber einen Corona-Test machen. Falls dieser negativ ausfällt, können sie Laumann zufolge wieder am Unterricht teilnehmen. Offen ist laut Schulministerium noch, ob auch Lehrer automatisch in Quarantäne geschickt werden. Die Entscheidung über eine Quarantäne soll ausschließlich das Gesundheitsamt treffen, nicht der Schulleiter, wie das Gesundheitsministerium in einem neuen Erlass klarstellte.
„Auch Lehrer sollten in Quarantäne gehen können“, forderte die Landesvorsitzende der Pädagogengewerkschaft GEW, Maike Finnern. Auch sie trügen ein realistisches Infektionsrisiko. Zumindest müsse ihnen aber sofort ein Test ermöglicht werden, wenn sie in einer Klasse mit einem Infektionsfall unterrichtet hätten, sagte Finnern.
Die Vorgaben zum Wechselunterricht bleiben in NRW so gut wie unverändert. Schon jetzt sei es möglich, Klassen zu teilen und teilweise digital zu unterrichten, sagte Gebauer. Keine Schule werde dabei ausgebremst, aber man wolle Schüler auch nicht pauschal wie in Solingen in den Distanzunterricht schicken, sondern für jede Schule einzeln entscheiden. Zudem müsse ein pädagogisches Konzept vorliegen. Aktuell findet fast in jeder fünften Schule in NRW auch Distanzunterricht statt. „Distanzunterricht kommt nur als Folge eines unmittelbaren oder mittelbaren Infektionsgeschehens (z. B. bei Quarantäne-Maßnahmen wegen außerschulischer Kontakte) an einer konkreten Schule in Betracht“, heißt es in der am Montag versandten Schulmail. Die Entscheidung über Wechselunterricht treffe die Schulleitung.
Klassen- und Schulfahrten sind den neuen Bestimmungen zufolge bis zu den Osterferien Ende März untersagt. Ausgenommen sind lediglich eintägige Exkursionen. Auch Weihnachtsfeiern, Tage der offenen Tür oder Elternabende sind verboten. Elternsprechtage können stattfinden, wenn sie so organisiert sind, dass Väter oder Mütter auf dem Schulgelände niemandem außer dem Lehrer begegnen.
Leitartikel, Politik