Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Doch keine Klage wegen Klinik-Nordteil
Die Initiative „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“wird doch nicht auf dem Klageweg gegen die Entwicklung des Nordteils der LVR-Klinik vorgehen. Planungen der Verwaltung laufen weiter, eine Bürgerbeteiligung ist angekündigt.
BEDBURG-HAU Nach der Entscheidung des (alten) Gemeinderats von Bedburg-Hau, das Bürgerbegehren der Initiative „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“nicht zuzulassen, sah alles danach aus, dass die Gruppierung den Klageweg beschreiten würde. Das zumindest hatten Vertreter noch im Sitzungssaal angekündigt. Und der damalige Bürgermeister Peter Driessen gelobte, schnellstmöglich einen rechtsfähigen Bescheid vorzulegen, damit es eine entsprechende Grundlage zur Prüfung des Klagewegs gebe. Eben diese Prüfung hat jetzt aber ergeben: die Initiative wird nicht klagen. Das teilten die Vertretungsberechtigten Verena Welbers, Günter van Meegen und Theo Janßen jetzt schriftlich mit.
Zum Hintergrund: Die Bürgerinitiative ist gegen den Plan, den baumgesäumten Nordteil des Klinikgeländes in Bauland umzuwandeln, „wo doch große Flächen Ackerland von der Bezirksregierung Düsseldorf als Bauland ausgewiesen wurden“, wie es in der Mitteilung heißt. Man frage sich, „wieso so etwas überhaupt noch im Zeichen des Klimawandels möglich ist.“Der nun gefasste Entschluss, auf den Klageweg zu verzichten, ist also nicht als inhaltliches Zugeständnis zu werden. Viel mehr geht es um die Aussicht auf juristischen Erfolg.
Man habe den Ratsbeschluss und den Bescheid der Verwaltung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens von einem Fachanwalt prüfen lassen, erklärt Günter van Meegen auf Nachfrage unserer Redaktion. Das Rechtsgutachen kommt allerdings zum Schluss, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht zwar zulässig sei, die Erfolgsaussichten jedoch sehr gering sein dürften. Daher verzichte man auf eine Klage. Gleichwohl gibt es aber Kritik an dem Verfahren. „Durch die schnelle Aufstellung eines Bebauungsplans werden sehr oft Bürgerbegehren unterlaufen“, heißt es in der Mitteilung der Initiative. Und weiter „Ein Votum der Bürgerschaft war nicht gewünscht.“
Eine Darstellung, der Bedburg-Haus Bürgermeister Stephan Reinders widerspricht. Die Planung habe bisher ihren üblichen Weg genommen. Den Willen des Bürgers zu übergehen, sei dabei nicht die Absicht gewesen. „Wir haben gesagt, wie wollen Bürgerbeteiligung möglich machen – und das wird auch geschehen“, sagt Reinders. So soll es unter im kommenden Jahr unter anderem auch Ortstermine auf dem Klinikgelände geben – je nachdem, wie und in welchem Umfang es die Corona-Pandemie dann zulässt.
„Wir haben den Klageweg eröffnet und es wäre kein Problem für uns gewesen, wenn die Initiative den Weg auch beschritten hätte“, sagt Reinders. Man sei juristisch gut beraten gewesen. „Ich bin froh, dass die Entwicklung weiter gehen kann. Aber wir müssen auch weiter ein Augenmerk darauf haben“, sagt Reinders. „Niemand will einen Kahlschlag, aber das Gelände muss auch entwickelt werden dürfen.“Denn passiere gar nichts mit dem Gelände, dann werde es langfristig verwildern.
Nach der ersten Offenlage des Bebauungsplans waren bereits Bedenken und Anmerkungen abgegeben worden, die werden jetzt nacheinander von der Gemeindeverwaltung bearbeitet. Berücksichtigt werden dabei auch behördliche Stellungnahmen, etwa von Landesbetrieb Wald und Holz NRW oder zum Denkmalschutz.
Zum Hintergrund: Das Unternehmen Scientific Freshers will den Nordteil der LVR-Klinik mit seinen 20 Hektar Grund und 24 Gebäuden kaufen. Thorsten Brandt und Dirk Untiedt lehren und forschen an der Hochschule Rhein-Waal in Kleve. Als private Unternehmer sind sie Geschäftsführer von Scientific Freshers. Eine Firma, die ausländische Schulabsolventen auf das Studium in Deutschland vorbereitet. Auf dem Gelände der LVR-Klinik in Bedburg-Hau nutzt das Unternehmen dafür seit 2011 mehrere Gebäude.
Für die Entwicklung des Klinik-Nordteils haben sie ein Konzept erarbeitet, gemeinsam mit einem Architekten und in Abstimmung mit der Gemeinde sowie dem LVR. Das ist nun in den vorläufigen Entwurf für den Bebauungsplan eingeflossen. Ausgewiesen sind Bereiche als „Allgemeines Wohngebiet“, „Mischgebiet“und auch ein für die Weiternutzung als Klinik verbleibender Bereich als „Sondergebiet Klinik“. Außerdem sind größere Flächen als Grün- und Parkflächen dargestellt.