Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Grüne wollen Ratsbeschlüsse auf Klimaschutz prüfen
KEVELAER (RP) Die Grünen haben einen Antrag eingereicht, mit dem sie erreichen wollen, dass alle Beschlüsse des Rates auf ihre Klimarelevanz zu prüfen sind.
Der Rat solle anerkennen, dass die Herausforderungen des Klimawandels in der städtischen Politik hohe Priorität hätten und bei Entscheidungen grundsätzlich zu beachten seien. In allen künftigen Beschlussvorlagen sollten durch die Verwaltung die Auswirkungen auf den Klimaschutz dargestellt werden, so der Fraktionssprecher Ulrich Hünerbein-Ahlers.
Der Anstieg des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre insbesondere durch das Verbrennen fossiler Energieträger und dem Schrumpfen von Wald- und Moorflächen führe nach Ansicht aller Experten zu einem menschenfeindlichen Temperaturanstieg. „Darunter werden vor allem die nächsten Generationen zu leiden haben. Die internationalen Klimaschutzziele werden einige dieser Folgen abmildern, aber noch werden häufig politische Entscheidungen getroffen, die der Dringlichkeit des Umsteuern nicht gerecht werden“, so Hünerbein-Ahlers.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Gifu) habe in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dessen Fachgremien einen Vorschlag erarbeitet, wie die Klimarelevanz bei Beschlussvorlagen beziehungsweise bei Anträgen geprüft werden kann. „In einem zweistufigen Verfahren erfolgt zunächst eine Grundeinschätzung, ob eine Beschlussvorlage keine, positive oder negative Auswirkungen auf Klimawirkung und -verträglichkeit haben. In einem zweiten Schritt wird nur bei solchen Vorlagen, die eine positive oder negative Auswirkung haben, ermittelt, ob diese Auswirkungen erheblich oder gering sind“, erläutert Hünerbein-Ahlers. Bei erheblichen negativen Auswirkungen sei zu prüfen, ob es Optimierungsoder Ausgleichsmaßnahmen gibt oder ob klimaverträglichere Alternativen erarbeitet und in der Vorlag dargestellt werden. Diese Prüfungen sollten in den jeweiligen Fachressorts unter Beratung durch die Klimaschutzbeauftragten erfolgen. Diese Vorgehensweise soll nach einem Jahr überprüft werden. Insbesondere in Hinblick auf die zeitlichen, personellen und finanziellen Auswirkungen sowie darauf, wie sich das Verfahren auf den Klimaschutz konkret auswirkt und wie praxistauglich es ist.