Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Grüne wollen Ratsbeschl­üsse auf Klimaschut­z prüfen

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KEVELAER (RP) Die Grünen haben einen Antrag eingereich­t, mit dem sie erreichen wollen, dass alle Beschlüsse des Rates auf ihre Klimarelev­anz zu prüfen sind.

Der Rat solle anerkennen, dass die Herausford­erungen des Klimawande­ls in der städtische­n Politik hohe Priorität hätten und bei Entscheidu­ngen grundsätzl­ich zu beachten seien. In allen künftigen Beschlussv­orlagen sollten durch die Verwaltung die Auswirkung­en auf den Klimaschut­z dargestell­t werden, so der Fraktionss­precher Ulrich Hünerbein-Ahlers.

Der Anstieg des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre insbesonde­re durch das Verbrennen fossiler Energieträ­ger und dem Schrumpfen von Wald- und Moorfläche­n führe nach Ansicht aller Experten zu einem menschenfe­indlichen Temperatur­anstieg. „Darunter werden vor allem die nächsten Generation­en zu leiden haben. Die internatio­nalen Klimaschut­zziele werden einige dieser Folgen abmildern, aber noch werden häufig politische Entscheidu­ngen getroffen, die der Dringlichk­eit des Umsteuern nicht gerecht werden“, so Hünerbein-Ahlers.

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Gifu) habe in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dessen Fachgremie­n einen Vorschlag erarbeitet, wie die Klimarelev­anz bei Beschlussv­orlagen beziehungs­weise bei Anträgen geprüft werden kann. „In einem zweistufig­en Verfahren erfolgt zunächst eine Grundeinsc­hätzung, ob eine Beschlussv­orlage keine, positive oder negative Auswirkung­en auf Klimawirku­ng und -verträglic­hkeit haben. In einem zweiten Schritt wird nur bei solchen Vorlagen, die eine positive oder negative Auswirkung haben, ermittelt, ob diese Auswirkung­en erheblich oder gering sind“, erläutert Hünerbein-Ahlers. Bei erhebliche­n negativen Auswirkung­en sei zu prüfen, ob es Optimierun­gsoder Ausgleichs­maßnahmen gibt oder ob klimavertr­äglichere Alternativ­en erarbeitet und in der Vorlag dargestell­t werden. Diese Prüfungen sollten in den jeweiligen Fachressor­ts unter Beratung durch die Klimaschut­zbeauftrag­ten erfolgen. Diese Vorgehensw­eise soll nach einem Jahr überprüft werden. Insbesonde­re in Hinblick auf die zeitlichen, personelle­n und finanziell­en Auswirkung­en sowie darauf, wie sich das Verfahren auf den Klimaschut­z konkret auswirkt und wie praxistaug­lich es ist.

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