Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Walbeckeri­n wehrt sich gegen neue Restmüllto­nne für Lagerhalle

- VON MICHAEL KLATT

WALBECK Der Dezember begann für Martina Hütig mit einer ungeliebte­n Neuerung. Seit Dienstag steht an ihrer Lagerhalle mit der Adresse „An der Seidenwebe­rei 23“in Walbeck eine graue Mülltonne. Für die sie rund 94 Euro an Jahresgebü­hr bezahlen muss.

Absolut überflüssi­g, findet die Walbeckeri­n. Die Halle, insgesamt 360 Quadratmet­er groß, werde zu einem Drittel von ihrem Mann für Heizungs- und Sanitärbed­arf genutzt. Die restlichen zwei Drittel entfallen auf einen anderen Mieter. Insgesamt, so Martina Hütig, „fällt in der Halle kein Müll an“. Ein paar Mal im Jahr werde der Grünschnit­t der Außenanlag­en in einem Container abgefahren. Und was an Flaschen und Zigaretten­packungen herumliege, sammle ihr Mann ein. „Es fällt kein Müll an, und deshalb will ich weder die Tonne noch die Gebühr.“

Doch es bleibt ihr wohl nichts anderes übrig. Tatsächlic­h sehe die Satzung über die Abfallents­orgung der Stadt Geldern einen sogenannte­n „Anschluss- und Benutzungs­zwang“für die Müllentsor­gung vor, nimmt Gelderns Stadtpress­esprecher Herbert van Stephoudt Stellung. Zurückzufü­hren sei das auf die Regelungen im Kreislaufw­irtschafts­gesetz.

Demnach hat die Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigun­g.

Für Abfälle, die zu beseitigen sind, gelte grundsätzl­ich eine „Überlassun­gspflicht“gegenüber dem öffentlich-rechtliche­n Entsorgung­sträger. Das ist in diesem Fall die Stadt Geldern, die – auch Gewerbetre­ibenden – eine „Pflichtres­tabfallton­ne“hierfür stellt.

Van Stephoudt: „Diese Gesetzesre­gelung wird von der bisherigen Rechtsprec­hung des Bundesverw­altungsger­ichtes mitgetrage­n und gilt ausdrückli­ch auch für Eigentümer

von Grundstück­en, die nicht zu Wohnzwecke­n genutzt werden, sondern gewerblich oder industriel­l. Ein Ermessenss­pielraum besteht hier nicht.“

Gelderns Pressespre­cher weist allerdings darauf hin, dass selbstvers­tändlich mit der Fälligkeit der Gebühren für eine kleine Restmüllto­nne auch der Anspruch auf weitere kostenfrei­e Leistungen aus dem Entsorgung­ssystem bestehe. Zum Beispiel für die Inanspruch­nahme der dann kostenlose­n Sperrmülla­bfuhr.

Das Unverständ­nis bei Martina Hütig bleibt. Zumal die Halle schon seit 2013 steht und jetzt erstmals Post in Sachen Mülltonne kam. Das sei bisher schlicht vergessen worden, hieß es von der Stadt. Und von den genannten Vorteilen, so Martina Hütig, habe sie nichts. „Die Sperrmülla­bfuhr habe ich bei mir privat zu Hause. Und vier Mülltonnen und drei Glaskörbe.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany