Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Urteil: Reeserin muss Soforthilf­e zurückzahl­en

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REES (giko) Corona hat auch Justitia erreicht. Nicht das Virus selbst, sondern als Subvention­sbetrug, der vor dem Amtsgerich­t Emmerich verhandelt wurde.

Die Staatsanwa­ltschaft warf einer 26-jährigen Reeserin vor, falsche Angaben in ihrem Online-Antrag zur sogenannte­n NRW-Soforthilf­e Ende März gemacht zu haben. Aus diesem Grund waren ihr im April zu Unrecht 9000 Euro überwiesen worden. Das Urteil fiel glimpflich aus.

Die gebürtige Emmericher­in, Mutter einer Tochter und schwanger mit dem Kind ihres jetzigen Lebensgefä­hrten, gab unter Tränen an, „dass ich davon ausgegange­n bin, dass ich den Betrag beantragen darf“, zumal ihr am Corona-Telefon der Stadt Rees bei einem Rückruf gesagt worden sei, dass ein Soforthilf­eantrag möglich sei.

Im Hauptberuf arbeitet die Angeklagte in Nachtschic­ht wöchentlic­h 20 Stunden als Altenpfleg­ehelferin mit einem Einkommen von rund 1200 Euro. Ihr zusätzlich­er Erwarb als Solo-Selbststän­dige brachte monatlich rund 700 Euro ein. Dieses Einkommen brach Corona bedingt weg.

Richter Max Melssen konfrontie­rte die Beschuldig­te mit ihrer Angabe im Antrag auf Soforthilf­e: Ich versichere, dass ich als Soloselbst­ständige das Gewerbe im Haupterwer­b betreibe, habe sie angekreuzt. Die Frau gab zu, dass sie nach dem Gespräch mit ihrem Anwalt, der ihr das Antragsfor­mular nochmals vorgelegt hatte, gemerkt habe, dass sie nicht richtig gelesen hatte. Nach drei Todesfälle­n in der Familie innerhalb von acht Wochen seien ihre Nerven ziemlich runter gewesen.

Auf Nachfrage des Richters, wie viel Geld sie von der Soforthilf­e bereits ausgegeben habe, bezifferte sie diesen Betrag auf 4000 Euro. Gegen den Strafbefeh­l, mit dem 150 Tagessätze à 40 Euro gefordert wurden, hatte ihr Verteidige­r Einspruch eingelegt. Der Grund: Sollte eine Verurteilu­ng so erfolgen, würde dies im Führungsze­ugnis seiner Mandantin auftauchen, das sie ihrem Arbeitgebe­r einmal jährlich vorlegen muss. „Und das wäre katastroph­al für mich“, so die junge Frau. Sie wolle die 9000 Euro zurückzahl­en. Freunde und Bekannte würden ihr das Geld leihen.

Nach kurzer Sitzungsun­terbrechun­g waren sich Richter und Staatsanwa­lt einig. Das Verfahren wurde vorläufig eingestell­t mit der Maßgabe, die 9000 Euro an die Landeskass­e zurück zu zahlen. Ferner muss die Beschuldig­te 750 Euro an die Staatskass­e zahlen, aufgrund ihrer Einkommens­verhältnis­se ab Dezember in sechs Raten à 125 Euro.

„Sobald das Geld komplett eingegange­n ist, wird das Verfahren dann endgültig eingestell­t“, so Richter Melssen. Wenn die Beträge innerhalb der Frist nicht eingehen, erfolge eine Wiedereröf­fnung des Verfahren, mahnte er.

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