Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Urteil: Reeserin muss Soforthilfe zurückzahlen
REES (giko) Corona hat auch Justitia erreicht. Nicht das Virus selbst, sondern als Subventionsbetrug, der vor dem Amtsgericht Emmerich verhandelt wurde.
Die Staatsanwaltschaft warf einer 26-jährigen Reeserin vor, falsche Angaben in ihrem Online-Antrag zur sogenannten NRW-Soforthilfe Ende März gemacht zu haben. Aus diesem Grund waren ihr im April zu Unrecht 9000 Euro überwiesen worden. Das Urteil fiel glimpflich aus.
Die gebürtige Emmericherin, Mutter einer Tochter und schwanger mit dem Kind ihres jetzigen Lebensgefährten, gab unter Tränen an, „dass ich davon ausgegangen bin, dass ich den Betrag beantragen darf“, zumal ihr am Corona-Telefon der Stadt Rees bei einem Rückruf gesagt worden sei, dass ein Soforthilfeantrag möglich sei.
Im Hauptberuf arbeitet die Angeklagte in Nachtschicht wöchentlich 20 Stunden als Altenpflegehelferin mit einem Einkommen von rund 1200 Euro. Ihr zusätzlicher Erwarb als Solo-Selbstständige brachte monatlich rund 700 Euro ein. Dieses Einkommen brach Corona bedingt weg.
Richter Max Melssen konfrontierte die Beschuldigte mit ihrer Angabe im Antrag auf Soforthilfe: Ich versichere, dass ich als Soloselbstständige das Gewerbe im Haupterwerb betreibe, habe sie angekreuzt. Die Frau gab zu, dass sie nach dem Gespräch mit ihrem Anwalt, der ihr das Antragsformular nochmals vorgelegt hatte, gemerkt habe, dass sie nicht richtig gelesen hatte. Nach drei Todesfällen in der Familie innerhalb von acht Wochen seien ihre Nerven ziemlich runter gewesen.
Auf Nachfrage des Richters, wie viel Geld sie von der Soforthilfe bereits ausgegeben habe, bezifferte sie diesen Betrag auf 4000 Euro. Gegen den Strafbefehl, mit dem 150 Tagessätze à 40 Euro gefordert wurden, hatte ihr Verteidiger Einspruch eingelegt. Der Grund: Sollte eine Verurteilung so erfolgen, würde dies im Führungszeugnis seiner Mandantin auftauchen, das sie ihrem Arbeitgeber einmal jährlich vorlegen muss. „Und das wäre katastrophal für mich“, so die junge Frau. Sie wolle die 9000 Euro zurückzahlen. Freunde und Bekannte würden ihr das Geld leihen.
Nach kurzer Sitzungsunterbrechung waren sich Richter und Staatsanwalt einig. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt mit der Maßgabe, die 9000 Euro an die Landeskasse zurück zu zahlen. Ferner muss die Beschuldigte 750 Euro an die Staatskasse zahlen, aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse ab Dezember in sechs Raten à 125 Euro.
„Sobald das Geld komplett eingegangen ist, wird das Verfahren dann endgültig eingestellt“, so Richter Melssen. Wenn die Beträge innerhalb der Frist nicht eingehen, erfolge eine Wiedereröffnung des Verfahren, mahnte er.