Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Die Friedhofsgebühren in Kalkar steigen
Rund 20 Prozent mehr müssen Kalkars Bürger von diesem Jahr an für Grabstätten zahlen. Ein größeres Defizit hatte sich zuletzt angehäuft.
KALKAR Erfahren konnte man es schon durch Lektüre des Haushaltsplans, der ins Internet gestellt wurde, ohne dass die Kalkarer Politik eine Etatrede des Kämmerers gehört hätte. Dies hatte die Verwaltung so organisiert, um in Zeiten von Corona eine Ratssitzung in voller Besetzung zu vermeiden. Da jedoch über den Haushalt frühestens Anfang Februar abgestimmt wird, die Gebühren aber vom Jahresbeginn an gelten, gibt es in der kommenden Woche noch einen Hauptausschuss, in dem unter anderem dringliche Angelegenheiten zur Abstimmung anstehen. Unter anderem geht es um die Friedhofsgebühren,
die erheblich ansteigen.
Laut Vorlage der Verwaltung entstehen der Verwaltung für das Friedhofswesen pro Jahr Kosten in Höhe von knapp 200.000 Euro. Die Deckung dieser Kosten erfolgt über die Friedhofsgebühren, die die Angehörigen der Verstorbenen aufzubringen haben. Eine Satzung regelt, welche Begräbnisform wie viel kostet. Im Schnitt steigen die Kosten pro Grabstelle um 20 Prozent; Unterschiede ergeben sich aus der Art der Bestattung. Die teuerste Art, das Gedenken eines Verstorbenen zu wahren, ist ein Wahlgrab, das es als Einzelbelegung, für zwei, drei und vier Verstorbene gibt. Ein Wahl-Einzelgrab kostete bislang 1212,50 Euro, künftig müssen dafür 1437,50 Euro aufgebracht werden. Die Familiengrabstelle war bisher für 3725 Euro zu haben, von nun an kostet sie 4425 Euro.
Vergleichsweise kostspielig sind auch Rasenreihengräber, in diesem Bereich fallen nun 1400 Euro an, bis 2020 waren es 1185 Euro. Günstiger ist das Urnen-Rasenreihengrab (von 474 auf 550 Euro), in ähnlicher Größenordnung bewegt sich ein klassisches Reihengrab. Derartige Grabstätten kosteten bislang 544 Euro, künftig sind dafür 645 Euro aufzubringen. Die günstigste Bestattungsform in Kalkar ist die Nutzung des Aschestreufelds. Dies muss der Betreffende zu Lebzeiten jedoch selbst verfügen. Es fallen 164 Euro an, bis 2020 waren es sogar nur 137 Euro.
Wer über die übliche Nutzungsdauer hinaus eine Grabstätte behalten möchte (25 Jahre sind „normal“, in Hönnepel 30 Jahre), muss dafür pro Jahr zwischen 26,50 Euro für ein Reihenurnengrab und 177 Euro für ein Famiien-Wahlgrab ausgeben.
Ohne die Gebührenerhöhungen bliebe die Stadt Kalkar auf etwa 30.000 Euro sitzen. Der Fehlbetrag resultiert aus nicht auskömmlichen Gebührenkalkulationen mehrerer Jahre.
Kalkar unterhält Friedhöfe in der Stadtmitte, in Grieth, Wissel, Hönnepel und Niedermörmter. Den Freidhof in Appeldon verwaltet die Zentralrendantur.