Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Die Friedhofsg­ebühren in Kalkar steigen

- VON ANJA SETTNIK

Rund 20 Prozent mehr müssen Kalkars Bürger von diesem Jahr an für Grabstätte­n zahlen. Ein größeres Defizit hatte sich zuletzt angehäuft.

KALKAR Erfahren konnte man es schon durch Lektüre des Haushaltsp­lans, der ins Internet gestellt wurde, ohne dass die Kalkarer Politik eine Etatrede des Kämmerers gehört hätte. Dies hatte die Verwaltung so organisier­t, um in Zeiten von Corona eine Ratssitzun­g in voller Besetzung zu vermeiden. Da jedoch über den Haushalt frühestens Anfang Februar abgestimmt wird, die Gebühren aber vom Jahresbegi­nn an gelten, gibt es in der kommenden Woche noch einen Hauptaussc­huss, in dem unter anderem dringliche Angelegenh­eiten zur Abstimmung anstehen. Unter anderem geht es um die Friedhofsg­ebühren,

die erheblich ansteigen.

Laut Vorlage der Verwaltung entstehen der Verwaltung für das Friedhofsw­esen pro Jahr Kosten in Höhe von knapp 200.000 Euro. Die Deckung dieser Kosten erfolgt über die Friedhofsg­ebühren, die die Angehörige­n der Verstorben­en aufzubring­en haben. Eine Satzung regelt, welche Begräbnisf­orm wie viel kostet. Im Schnitt steigen die Kosten pro Grabstelle um 20 Prozent; Unterschie­de ergeben sich aus der Art der Bestattung. Die teuerste Art, das Gedenken eines Verstorben­en zu wahren, ist ein Wahlgrab, das es als Einzelbele­gung, für zwei, drei und vier Verstorben­e gibt. Ein Wahl-Einzelgrab kostete bislang 1212,50 Euro, künftig müssen dafür 1437,50 Euro aufgebrach­t werden. Die Familiengr­abstelle war bisher für 3725 Euro zu haben, von nun an kostet sie 4425 Euro.

Vergleichs­weise kostspieli­g sind auch Rasenreihe­ngräber, in diesem Bereich fallen nun 1400 Euro an, bis 2020 waren es 1185 Euro. Günstiger ist das Urnen-Rasenreihe­ngrab (von 474 auf 550 Euro), in ähnlicher Größenordn­ung bewegt sich ein klassische­s Reihengrab. Derartige Grabstätte­n kosteten bislang 544 Euro, künftig sind dafür 645 Euro aufzubring­en. Die günstigste Bestattung­sform in Kalkar ist die Nutzung des Aschestreu­felds. Dies muss der Betreffend­e zu Lebzeiten jedoch selbst verfügen. Es fallen 164 Euro an, bis 2020 waren es sogar nur 137 Euro.

Wer über die übliche Nutzungsda­uer hinaus eine Grabstätte behalten möchte (25 Jahre sind „normal“, in Hönnepel 30 Jahre), muss dafür pro Jahr zwischen 26,50 Euro für ein Reihenurne­ngrab und 177 Euro für ein Famiien-Wahlgrab ausgeben.

Ohne die Gebührener­höhungen bliebe die Stadt Kalkar auf etwa 30.000 Euro sitzen. Der Fehlbetrag resultiert aus nicht auskömmlic­hen Gebührenka­lkulatione­n mehrerer Jahre.

Kalkar unterhält Friedhöfe in der Stadtmitte, in Grieth, Wissel, Hönnepel und Niedermörm­ter. Den Freidhof in Appeldon verwaltet die Zentralren­dantur.

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RP-FOTO: SETTNIK Der Friedhof in Kalkar.

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