Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Kfz-Versicherung: Wer darf hinters Steuer?
Bei einem Unfall durch eine nicht versicherte Person drohen Vertragsstrafen oder Regress.
(tmn) Falsche Angaben bei der Kfz-Versicherung zahlen sich nicht aus. Wer etwa mehr Personen als angegeben ans Steuer seines Autos lässt, riskiert teure Konsequenzen. So dürfen in der Regel ausschließlich die Personen fahren, die in der Kfz-Versicherung als Fahrer eingetragen sind.
Verursachen andere Personen einen Unfall, kommt zwar die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für Fremdschäden auf, berichtet das Vergleichsportal Check24. Doch in diesem Fall berechnet die Versicherung den Betrag für das entsprechende Versicherungsjahr nachträglich neu und fordert die Differenz nach.
Auch können Vertragsstrafen anfallen, etwa in Höhe eines Jahresbeitrages. Außerdem kann die Versicherung Fahrer in Regress nehmen. Ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel, kann das auch in voller Höhe des Schadens der Fall sein. Wer aber im Notfall das Lenkrad übernimmt, ist davon ausgenommen. Als Beispiel nennt das Vergleichsportal Kreislaufprobleme des eigentlichen Fahrers auf der Autobahn. Besteht etwa für einen Urlaub kurzfristig Bedarf, versichern einige Unternehmen weitere Fahrer für einige Tage gegen geringe Gebühren oder in manchen Fällen sogar kostenlos mit.
Je mehr Personen ein Auto fahren dürfen, desto teurer wird der Beitrag der Kfz-Versicherung in der Regel. Damit steige das Unfallrisiko, erklärt Check24. Für einen beliebig großen Fahrerkreis hat das Vergleichsportal in einer Beispielrechnung eine Verteuerung der Kfz-Versicherung im Durchschnitt um 180 Prozent errechnet. Fahrer können entweder namentlich benannt oder über die familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, etwa das volljährige Kind. Auch ein größerer Personenkreis kann eingetragen werden, zum Beispiel alle Fahrer über 23 Jahre.