Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
14 Regionen über Inzidenz 100
Trotz steigender Neuinfektionszahlen soll es in NRW bald Lockerungen geben.
DÜSSELDORF In Nordrhein-Westfalen haben sich innerhalb einer Woche wieder deutlich mehr Menschen mit dem Coronavirus angesteckt. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz stieg nach Angaben des Robert-Koch-Instutus auf 81,2. Mit zunehmender Sorge wird deshalb auf den 22. März geschaut. Denn die Corona-Schutzverordnung des Landes sieht vor, dass die Inzidenz stabil oder mit sinkender Tendenz unter 100 bleiben muss, damit ab dann unter Auflagen Außengastronomie, Kultureinrichtungen oder Sportangebote geöffnet werden können.
14 Städte und Kreise liegen in NRW bereits über 100. Es ist noch unklar, ob dort auch Lockerungen in Kraft treten werden. Die meisten der betroffenen Städte und Kreise wollen zunächst die weitere Entwicklung abwarten ohne sofort Lockerungen zurückzunehmen – etwa Köln und Duisburg. Die Kreise Kleve und Minden-Lübbecke erklärten, keine verschärften Maßnahmen zu planen. Der Kreis Düren wird von sich aus keine Lockerungen durchführen.
Beim Städte- und Gemeindebund hält man nicht viel von pauschalen Regelungen. „Dort wo Infektionsherde klar begrenzt sind, zum Beispiel auf ein Seniorenheim oder einen Betrieb, sollten daher differenzierte Lösungen möglich sein“, sagt Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW.
Selbst wenn der landesweite Inzidenzwert von 100 gerissen werden sollte, bedeutet das nicht zwingend ein Ende der Lockerungen. In NRW soll die zwischen Bund und Ländern verabredete Corona-„Notbremse“bei Überschreiten einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht automatisch greifen. Zunächst sei zu prüfen, welche Umstände zu der Überschreitung geführt hätten, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der Funke Mediengruppe gesagt hatte. Ob und wann eine solche Notbremse gezogen wird, entscheidet das Land NRW. „Der Bund kann keine Regelungen für die Länder erlassen“, so der Sprecher des Gesundheitsministeriums.