Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Corona-Regeln: Was jetzt im Kreis gilt
Bei ständig wechselnden Corona-Vorschriften können selbst Behörden mal den Überblick verlieren – von Bürgern ganz zu schweigen. Ein Überblick darüber, was derzeit im Kreis Kleve gilt. Und ein kleiner Ausblick, wie es weitergehen könnte.
KREIS KLEVE Es gibt Corona-Regeln, mit denen müssen sich grundsätzlich alle auseinandersetzen. Die Ausgangssperre ist so ein Beispiel, die Öffnung des Einzelhandels ein anderes. Andere Vorschriften wiederum treffen nur Menschen in bestimmten Lebenssituationen. Sei es, weil sie schulfplichtige Kinder haben oder Angestellte sind. Den Überblick zu behalten, fällt dabei zunehmend schwieriger. Wir beantworten einige Fragen für Menschen, die im Kreis Kleve wohnen.
Was gilt derzeit im Einzelhandel? Im Kreis Kleve dürfen seit dem 6. Mai Geschäfte zusätzlich zu „Click & Collect“wieder für „Click & Meet“öffnen. Bei dem Termin-Shopping dürfen Menschen nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Coronatests und nach vorheriger Terminvereinbarung das Geschäft besuchen und auch persönliche Beratung wahrnehmen. Akzeptiert wird auch der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung. Im Geschäft muss weiterhin eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. Diese Regeln sind solange gültig, bis der Kreis Kleve drei Tage in Folge über einem Inzidenzwert von 150 liegt. Derzeit liegt die Inzidenz bei 104,3.
In welchen Geschäften benötigt man keinen Corona-Test? Eine ganze Reihe von Geschäften dürfen auch Kunden ohne aktuellen negativen Corona-Test empfangen. Das sind derzeit: Wochenmärkte, der Lebensmittelhandel (einschließlich Kioske), Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Werkstätten, Postfilialen, Banken, Waschsalons, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel.
Wie lange gilt noch die Ausgangssperre? Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zur Aussetzung der Ausgangssperre am 5. Mai abgelehnt. Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr bleibt also vorerst weiter bestehen. Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve
aber fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 100 bleibt, entfällt auch die Ausgangssperre. Derzeit liegt der Wert noch knapp darüber bei 104,3. Sinkt er in den kommenden Tagen also weiter, könnte es ab Ende kommender Woche in der Frage der Ausgangssperre spannend werden.
Wen darf ich derzeit überhaupt treffen? Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige eines Haushalts mit einer Person eines weiteren Haushalts. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Ein praktisches Beispiel: Möchte eine Familie die Großeltern besuchen, kann entweder ein Familienmitglied zu beiden Großeltern – alternativ darf die gesamte Familie Oma oder Opa einzeln besuchen. Heißt, um beim Beispiel zu bleiben: Das Treffen der Familie mit beiden Großeltern-Teilen ist derzeit nicht erlaubt.
Was gilt derzeit in Schulen? Die Schulen des Kreises Kleve unterrichten derzeit im Wechselunterricht, also mit Aufteilung von Schülergruppen, die im Wechsel mit andren zu unterschiedlichen Zeiten in Präsenz und Distanz unterrichtet werden. Das würde sich übrigens auch bei einer konstanten Inzidenz unter 100 nicht ändern. Ab dem 10. Mai sollen die Kinder an allen Grundund Förderschulen im Kreis Kleve zwei Mal pro Woche mit einem sogenannten „Lolli-Test“auf das Coronavirus untersucht werden. Im Gegensatz zu Schnelltests werden die „Lolli-Tests“, bei denen die Kinder einen Tupfer durch den Mund rollen, im Labor untersucht und sind genauer.
Was gilt in Kitas? In Kitas des Kreises Kleve gilt der eingeschränkte Regelbetrieb. Das heißt, es findet pauschal um zehn Wochenstunden reduzierte Betreuung in festen Gruppen statt. Der eingeschränkte Regelbetrieb würde auch bestehen bleiben, sollte die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 fallen.
Wann dürfen Restaurants, Kneipen, Cafés und Biergärten wieder öffnen? Viele Gastronomen haben sich mit der Krisenlage arrangiert und bieten einen Liefer- oder Mitnahmeservice an. Wann wir es uns in Kneipen, Cafés oder Restaurants gemütlich machen können, ist allerdings noch offen. Sowohl bei der derzeitigen Inzidenz als auch bei Werten unter der Marke von 100 müssen die Lokale geschlossen bleiben.
Welche Regeln gelten im Sport? Derzeit ist im Kreis Kleve Individualsport im Freien (auch auf Anlagen) mit maximal zwei Personen oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Ein konkretes Beispiel: Jogging mit der besten Freundin ist erlaubt. Außerdem ist kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder unter 14 Jahren möglich. Sinkt die Inzidenz unter 100, ist Sport im Freien (auch auf Anlagen) bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bei Kindern bis 14 Jahren ist dann Sport in Gruppen von maximal 20 Menschen möglich.
Was gilt am Arbeitsplatz? Arbeitgeber im Kreis Kleve sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben sie durch geeignete Maßnahmen einen „gleichwertigen Schutz“sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt. Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber zumindest medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können. Außerdem müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich von ihrer Wohnung aus arbeiten, einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Die Kosten für die Tests übernehmen die Unternehmen.
Welche Regeln gibt es in der Kultur? Bei der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve hat die Kultur nicht viel Spielraum: Museen sind geschlossen, Konzerte oder Theateraufführungen müssen ohne Präsenz-Publikum stattfinden. Das ändert sich erst bei einer Inzidenz unter 100. Dann ist der Besuch von Museen, Ausstellungen, Schlössern und Gedenkstätten nach Terminbuchung möglich. Konzerte, Kinovorführungen und Co. bleiben aber auch dann weiter verboten.
Darf man für einen Kurzbesuch in die Niederlande – etwa für ein paar Stunden an die Nordsee? Grundsätzlich ist das nicht verboten, Politiker auf beiden Seiten der Grenzen appellieren derzeit aber, dass Deutsche und Niederländer zu Hause bleiben sollen. Seit dem 6. April gelten in NRW neue Regelungen für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland. Einreisende müssen dann ein negatives Corona-Testergebnis auf Papier oder digital mit sich führen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Anmeldepflicht besteht nur, wenn man nicht auf Durchreise ist oder der Aufenthalt länger als 24 Stunden dauert.