Haftstrafen für Betreiber von „China-Bordellen“
KLEVE (pets) Fünf chinesische Angeklagte sind vom Klever Landgericht zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Den Asiaten wurde vorgeworfen, von Anfang 2012 bis Oktober 2015 sogenannte China-Bordelle im Bundesgebiet – eines davon im niederrheinischen Kranenburg – betrieben und dabei Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Außerdem sollen die Verurteilten gewerbs- und bandenmäßig Ausländer illegal nach Deutschland eingeschleust haben.
Das Klever Landgericht bestätigte die Vorwürfe mit dem Urteil. Als „Chef des Ganzen“bezeichnete der Vorsitzende Richter Christian Henckel den 54-jährigen Hauptange- klagten. „Sie haben alles organisiert und am meisten davon profitiert“, sagte Henckel in Richtung des Beschuldigten. Drei der vier angeklagten Frauen, von denen zwei im Laufe der Jahre auch eigenständig Bordelle geführt haben sollen, seien dagegen vornehmlich als „Strohfrauen“eingesetzt worden. Auf sie seien die Bordelle zum Schein hin angemeldet gewesen, urteilte das Gericht. Eine angeklagte Chinesin machte sich darüber hinaus lediglich des unerlaubten Einschleusens von Ausländern strafbar.
Insgesamt gingen die drei Berufsrichter von einem generierten Umsatz in Höhe von 2,6 Millionen Euro aus. Ungefähr 1,2 Millionen Euro davon hätten die Angeklagten an die Finanzämter abgeben müssen.