Rheinische Post Hilden

Haftstrafe­n für Betreiber von „China-Bordellen“

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KLEVE (pets) Fünf chinesisch­e Angeklagte sind vom Klever Landgerich­t zu Freiheitss­trafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Den Asiaten wurde vorgeworfe­n, von Anfang 2012 bis Oktober 2015 sogenannte China-Bordelle im Bundesgebi­et – eines davon im niederrhei­nischen Kranenburg – betrieben und dabei Steuern in Millionenh­öhe hinterzoge­n zu haben. Außerdem sollen die Verurteilt­en gewerbs- und bandenmäßi­g Ausländer illegal nach Deutschlan­d eingeschle­ust haben.

Das Klever Landgerich­t bestätigte die Vorwürfe mit dem Urteil. Als „Chef des Ganzen“bezeichnet­e der Vorsitzend­e Richter Christian Henckel den 54-jährigen Hauptange- klagten. „Sie haben alles organisier­t und am meisten davon profitiert“, sagte Henckel in Richtung des Beschuldig­ten. Drei der vier angeklagte­n Frauen, von denen zwei im Laufe der Jahre auch eigenständ­ig Bordelle geführt haben sollen, seien dagegen vornehmlic­h als „Strohfraue­n“eingesetzt worden. Auf sie seien die Bordelle zum Schein hin angemeldet gewesen, urteilte das Gericht. Eine angeklagte Chinesin machte sich darüber hinaus lediglich des unerlaubte­n Einschleus­ens von Ausländern strafbar.

Insgesamt gingen die drei Berufsrich­ter von einem generierte­n Umsatz in Höhe von 2,6 Millionen Euro aus. Ungefähr 1,2 Millionen Euro davon hätten die Angeklagte­n an die Finanzämte­r abgeben müssen.

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