Ungerechtfertigt
Mit Erstaunen muss ich im benannten Artikel feststellen, dass einige Politiker den geringen Stundenlohn von nicht mal 4,50 Euro beklagen. Hier ist zu fragen, ob für die Tätigkeit eines Kommunalpolitikers denn eine finanzielle Entschädigung für seine Tätigkeit gezahlt werden muss oder ob es lediglich eine Aufwandsentschädigung für die Auslagen erfordert? In den meisten Fällen werden Arbeitnehmer für diese Tätigkeiten vom Arbeitgeber freigestellt, der einen Ausgleich erhält. Bei allen anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel Tafel, Unterstützung von Flüchtlingen, grüne Helfer im Krankenhaus, kirchliches oder soziales Arrangement oder Ähnliches werden nicht mal die Auslagen ersetzt. Bei meiner Tätigkeit als ehrenamtlich gerichtlich bestelltem Betreuer werden nur meine Aufwendungen bis zu einer Höhe von 399 Euro im Jahr ausgeglichen, die häufig nicht ausreichen. Da die Kosten für die Aufwandsentschädigung der Kommunalpolitiker von der Kommune, also unseren Steuern zu zahlen sind, ist eine Erhöhung in keinem Fall gerechtfertigt. Erfreulicherweise sehen einige Kommunalpolitiker dies ja auch so. ternacht eine Viertelstunde lang sich zu Weltgeschichtlichem. Da kann uns ja was „blümen“. Wie aus der Pistole geschossen kommt der Kommentar meiner besseren Hälfte: „Der hat bestimmt nicht genug für seine Rente getan.“