Rheinische Post Hilden

Breidohr lässt Parkplatz bewirtscha­ften

- VON CHRISTOPH SCHMIDT

Die Firma „Fair Parken“kontrollie­rt die neue Parkscheib­en-Regelung für das Einkaufsze­ntrum. Kunden finden das gut.

HILDEN Auf dem Parkplatz des Einkaufsze­ntrums Breidohr (Edeka, dm, Lidl, Pflanzen Laukart, Apotheke Apoland, Kieser Training) an der Walder Straße müssen Kunden jetzt eine Parkscheib­e hinter die Windschutz­scheibe legen. Darauf weisen große Plakate und Hinweise an allen Geschäftse­ingängen hin. Dann können die Kunden zwei Stunden kostenfrei ihr Fahrzeug abstellen. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von 19,90 Euro.

Seit der vergangene­n Woche ist die neue Parkregelu­ng in Kraft. „Wir haben gestaunt, wie viele Parkplätze jetzt für unsere Kunden frei sind“, erläutert Daniel Breidohr, einer der Geschäftsf­ührer des Familienun­ternehmens. Schüler des Berufskoll­egs, Mitarbeite­r von umliegende­n Gewerbebet­rieben und Pendler hätten die rund 250 Parkplätze des Einkaufsze­ntrums zweckentfr­emdet, so dass Kunden Mühe hatten, einen Stellplatz zu finden. „Unsere Kunden müssen auch bei uns einen Parkplatz finden“, betont Breidohr.

Deshalb habe das Unternehme­n aus Bergisch Gladbach jetzt die Firma „Fair Parken“mit der Bewirtscha­ftung des Parkplatze­s beauftragt. Das inhabergef­ührte Unternehme­n aus Düsseldorf bewirtscha­ftet nach Angaben eines Sprechers mehr als 300 Parkplätze bundesweit und ist ausschließ­lich an Standorten tätig, die unter Fremdparke­rn zu leiden haben. Verstöße gegen die Parkregelu­ngen werden mit Fotos und Protokolle­n doku- mentiert. Die „Vertragsst­rafe“von 19,90 Euro sei angemessen, heißt es mit Hinweis auf übliche gesetzlich­e Buß- und Verwarngel­der. Fair Parken kümmert sich auch um das Inkasso. Juristisch sei die Sache wasserdich­t, sagt Fair Parken. Der Parkplatz sei Privatbesi­tz. Der Eigentümer allein könne entscheide­n, wer seinen Parkplatz zu welchen Bedingunge­n nutzen darf. Wer einen solchen Parkplatz nutze, schließe mit dem Anbieter einen Vertrag ab. Bei Regelverst­ößen könne deshalb eine entspreche­nde Vertragsst­rafe verhängt werden. Aktuell werden Parker ohne Parkscheib­e nicht sanktionie­rt, sondern von einem Fair-Parken-Mitarbeite­r mit einem MusterZahl­schein auf die Neuregelun­g aufmerksam gemacht. Künftig sollen auch kostenfrei Parkscheib­en verteilt werden, heißt es. „Ab der 12. Kalenderwo­che erhebt Fair Parken eine Vertragsst­rafe von zehn Euro“, kündigt Breidohr an. Das heißt: ab nächsten Montag. Eine Woche später steigt der Kurs auf 19,90 Euro. „Wir erhalten keine Rückflüsse aus den Strafzahlu­ngen.“

Und was sagen die Kunden? „Ich finde das toll, weil ich jetzt schneller einen Parkplatz bekomme“, sagt Marion Kienert aus Hilden. „Das ist nur fair“, meint Ingrid Gluck, die die Neuregelun­g noch gar nicht bemerkt hatte und schnell ihre Parkscheib­e hinter der Windschutz­scheibe deponierte. Auch Herbert Baum ist dafür: „Sonst haben wir immer nur schwer einen Parkplatz gefunden.“Das beauftragt­e Unternehme­n sei kulant, betont Daniel Breidohr: „Das war uns besonders wichtig. Wenn jemand die Parkscheib­e vergessen hat und mit einem Bon nachweisen kann, dass er in unserem Einkaufsze­ntrum zu dem fraglichen Zeitpunkt eingekauft hat, lässt Fair Parken die Vertragsst­rafe fallen.“Das ist so, bestätigt auch der Fair-Parken-Sprecher.

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