Schuldzuweisungen im Fall Amri
NRW-Fraktionen nutzen Attentat zu Wahlkampfzwecken.
DÜSSELDORF (kib) Der Fall des Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri wird auch drei Tage vor der Landtagswahl von den NRW-Fraktionen für Schuldzuweisungen genutzt. Gestern sah die CDU die Glaubwürdigkeit von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Innenminister Ralf Jäger (beide SPD) erschüttert, weil neue E-Mails aufgetaucht seien, wonach das LKA in NRW den Terroristen angeblich sechs Tage vor dem Attentat von der Liste der islamistischen Gefährder streichen wollte.
Allerdings war es nach Aussage von Zeugen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags lange Zeit auch das LKA in NRW gewesen, das schon im März explizit vor der Gefährlichkeit Amris gewarnt und auf die Gefahr eines terroristischen Anschlags aufmerksam gemacht hatte. Daraufhin waren Amris Telefone in Berlin monatelang überwacht worden. Zudem wurde er observiert, wenn auch nicht rund um die Uhr, wie der Berliner Generalbundesanwalt Ralf Rother vor wenigen Tagen als Zeuge vor dem Ausschuss ausgesagt hatte. Diese Maßnahmen erbrachten aber den Berliner Sicherheitsbehörden zufolge keine zusätzlichen Erkennt- nisse, so dass Amri nur noch als kleinkrimineller Drogenhändler eingestuft wurde. Vor dem Untersuchungsausschuss hatte Rother zudem ausgesagt, dass die Berliner Polizei die Observation des Terroristen vorzeitig eigenmächtig zurückgeführt oder ganz eingestellt hatte. „Das wurde nicht mehr mit uns abgestimmt“, hatte der Generalbundesanwalt gesagt und damit den Schwarzen Peter an die Berliner Polizei weitergereicht. Dagegen hatte die NRW-Ministerpräsidentin in ihrer Aussage vor dem Untersuchungsausschuss betont, dass es das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern war, das zu der Auffassung gelangte, Amri sei weniger gefährlich als gedacht, und ihn herabstufte.
Die Wahrheitssuche in Sachen Amri so kurz vor der Landtagswahl gestaltet sich dermaßen kontrovers, dass zuletzt sogar der Zwischenbericht des Ausschusses zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen wurde. Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag der FDP-Fraktion auf eine einstweilige Anordnung abgewiesen. Die FDP hatte argumentiert, der Bericht sei rechtswidrig, weil er ohne Zweidrittel-Mehrheit im PUA zustande kam.
Noch 3 Tage bis zur Wahl