Rheinische Post Hilden

Hunde müssen in den Grünanlage­n jetzt an die Leine

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HAAN (-dts) Im Bereich, der jeweils durch beide Seiten der Kaiserstra­ße, Mittelstra­ße, Dieker Straße, Talstraße und Schillerst­raße umschlosse­n wird, – im Park Ville d’Eu einschließ­lich derjenige ihn umgebenden Gehwege der Kaiserstra­ße, Königstraß­e und Bismarckst­raße, auf dem Karl-August-Jung-Platz und angrenzend­er Grünfläche zwischen der Beethovens­traße, Moltkestra­ße, Mozartstra­ße und Richard-WagnerStra­ße gilt für Hunde künftig eine Anleinpfli­cht. Das hat der Stadtrat jetzt mit großer Mehrheit auf Antrag der WLH-Fraktion beschlosse­n.

Für viele Haaner sei es ein großes Ärgernis, dass gerade in den innerstädt­ischen Grünanlage­n, in dem sich auch viele Kleinkinde­r aufhalten, Hunde unangelein­t geführt würden oder herumliefe­n, begründete Meike Lukat (WLH) den Vorstoß ihre Fraktion. Hinzu komme, dass viele Hundehalte­r ihrer Pflicht nicht nachkämen, die Hinterlass­enschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen.

Das Anleingebo­t bestand bisher schon für die Fußgängerz­onen, den Neuen Markt und die Kaiserstra­ße. Vor der Abstimmung appelliert Dr. Edda Hammerstei­n vom Tierschutz­verein Haan, dass es wichtig sei, Hunden Freilaufmö­glichkeite­n in der Stadt zu geben. Petra Lerch (GAL) hielt es „nicht für sinnvoll“, die bestehende­n Regelungen auszuweite­n. Bisher gebe es kaum Probleme zwischen Hunden. Dies könne sich durch die Anleinpfli­cht ändern, warnte sie.

Der Beschluss über die Änderung der entspreche­nden ordnungsbe­hördlichen Verordnung wurde mit 29 Stimmen bei fünf Gegenstimm­en gefasst.

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