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A3-Blitzer: Gericht bestätigt Bußgeldbes­cheide

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KREIS METTMANN (RP) Obwohl der Blitzer an der A3 in Höhe Erkrath nicht den rechtliche­n Anforderun­gen entsprach, hat dies keine Auswirkung­en auf die Bußgeldbes­cheide. Das entschied jetzt das Oberlandes­gericht (OLG) Düsseldorf. Das heißt, Temposünde­r, die gegen ihren Bußgeldbes­cheid Einspruch eingelegt haben, müssen trotzdem zahlen.

Zunächst stellte das OLG fest, dass der an der A3 eingesetzt­e Blitzer nicht den rechtliche­n Anforderun­gen entsproche­n habe. Nicht der Kreis, sondern die Polizei hätte diese Überwachun­g durchführe­n müssen. Überraschu­ng für den Kreis Mettmann: „Diese Bewertung war nach der bisherigen Abstimmung mit der Landeseben­e und nach amtsgerich­tlichen Urteilen nicht zu erwarten.“

Allerdings betone das OLG auch, dass dieser Formfehler keine Auswirkung­en auf die erlassenen und angefochte­nen Bußgeldbes­cheide haben könne. Denn die Geschwindi­gkeitsvers­töße seien „in einem messtechni­sch nicht zu beanstande­nden standardis­ierten Verfahren“festgestel­lt worden. Und für die Verkehrssi­cherheit spiele es keine Rolle, ob Geschwindi­gkeitsvers­töße durch die Polizei oder die Kreisordnu­ngsbehörde ermittelt werden.

Insofern sei das Ziel des Kreises, die Verkehrssi­cherheit in den Baustellen­bereichen auf der A 3 zu gewährleis­ten, durch die Geschwindi­gkeitsüber­wachung wirksam erreicht worden. Unfallhäuf­igkeit und Unfallschw­ere konnten nachweisli­ch positiv beeinfluss­t werden: Im Abschnitt zwischen der Anschlusss­telle Mettmann und dem Kreuz Hilden haben sich nach Installati­on der Messanlage innerhalb von 253 Tagen die Verkehrsun­fälle insgesamt um etwa 15 Prozent verringert. Die Zahl der schwer verletzten Personen ist um 80 Prozent und die Zahl der leicht verletzten um 67 Prozent gesunken.

Da der vierspurig­e Ausbau der A 3 in den kommenden Jahren fortgesetz­t wird, soll es in den Baustellen­bereichen weiterhin Tempo-Messungen geben, kündigt der Kreis an. Er werde aber in Abstimmung mit dem Land sicherstel­len, dass dabei den technische­n Anforderun­gen an eine fest installier­te Anlage „einwandfre­i entsproche­n“werde. Der Standort soll so ausgebaut werden, dass die Anlage ausreichen­d fest verankert werden kann.

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