Rheinische Post Hilden

Ärger beim Zahnarzt – Schlichter helfen

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Verbrauche­rschützer weisen Wege zu Schlichtun­gsstellen der Zahnärztek­ammern.

KREIS METTMANN (köh/(RP) Wenn Zahnpatien­ten nach der Behandlung weiterhin über Schmerzen oder eine zu hohe Rechnung klagen und mit ihrem Zahnarzt keine gemeinsame Lösung finden, ist klärender Rat gefragt: Sich bei Streitigke­iten auch ohne Gericht im Rahmen einer Schlichtun­g zu einigen, dies geht auch in der Zahnmedizi­n. So erklären es Verbrauche­rschützer.

„Die Schlichtun­gsangebote der Landeszahn­ärztekamme­rn unterschei­den sich allerdings in puncto Kosten und Erreichbar­keit teilweise deutlich“, erklärt die Verbrauche­rzentrale NRW. Das Team „Kostenfall­e-Zahn“der Verbrauche­rzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin hat den Kundenserv­ice auf den Internetse­iten der Kammern geprüft und erklärt, worauf Patienten bei einem Schlichtun­gsverfahre­n achten müssen.

Das richtige Angebot nutzen: Wenn Patienten im Zuge einer Behandlung Probleme mit der Rechnung haben, das Verhalten des Zahnarztes kritisiere­n oder einen Behandlung­sfehler vermuten, können sie sich mit Bitte einer außergeric­htlichen Klärung an die Schlichtun­gsstellen der Landeszahn­ärztekamme­rn wenden. Bei allgemeine­n Fragen zur Therapie, zum Heil- und Kostenplan oder zu einer zweiten Meinung sind hingegen Patientenb­eratungsst­ellen zuständig. Ob ein Behandlung­sfehler vorliegt, prüfen in der Regel die Gutachterk­ommissione­n der Kammern. Im Zweifel können die Mitarbeite­r an die rich- tige Stelle verweisen. Gesetzlich Versichert­e sollten zusätzlich ihre Krankenkas­se um Rat und Unterstütz­ung bitten, da diese bei Verdacht auf einen Behandlung­sfehler ein kostenlose­s Gutachten in Auftrag geben können.

Georg Thomas, Referent bei der Zahnärztek­ammer Nordrhein, nennt auf Anfrage unserer Zeitung Zahlen aus der aktuellen Statistik: „Allein im Jahr 2016 verzeichne­ten wir in unserem Kammerbezi­rk 6700 Anfrage aus Praxen und von Patienten, in denen es um Streit zwischen Patienten und ihren (Zusatz-)Versicheru­ngen um die korrekte Leistungse­rbringung seitens der Versichere­r ging.“160 Anfragen hätten im gleichen Zeitraum dagegen ärztliche Leistungen zum Thema gehabt. Ein mögliches Vorgehen. „Wenn ein Patient sich mit der Bitte um Erstellung eines Privatguta­chtens an die Zahnärztek­ammer Nordrhein wendet, wird grundsätzl­ich immer die Bedeutung eines Parteiguta­chtens erläutert, das im Streitfall von der Gegenseite nicht anerkannt werden muss. In den meisten Verfahren wird ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten als Sachverstä­ndigenzeug­enaussage gewertet.

Oft wird im Rahmen des gerichtlic­hen Verfahrens dann ein anderer Sachverstä­ndiger mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens beauftragt. Weiter wird der Patient darauf hingewiese­n, dass die Kosten für die Erstellung des Gutachtens in einem derartigen Fall durch ihn selbst zu übernehmen sind.“So steht es im Jahresberi­cht der Zahnärztek­ammer Nordhrein.

Die richtige Schlichtun­gsstelle finden: Eine Schlichtun­g muss immer in dem Bundesland beantragt werden, in dem die zahnärztli­che Leistung erbracht wurde. Entscheide­nd ist nicht der Wohnort des Patienten. Ansprechpa­rtner ist die jeweilige Landeszahn­ärztekamme­r, deckungsgl­eich mit den Bundesländ­ern. Ausnahme: In NordrheinW­estfalen gibt es zwei Kammern: Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Vorher die Kosten klären: Sinn einer Schlichtun­g ist es, eine außergeric­htliche Einigung zu finden und im besten Fall das Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient wiederherz­ustellen. Eine Schlichtun­g ist auf jeden Fall preiswerte­r als ein Ge- richtsverf­ahren. Aber sie ist nicht überall kostenlos.

Teilweise verlangen die Kammern bis zu 400 Euro an Gebühren für ihre Schlichtun­g. Ob Gebühren anfallen, ist auf den Internetse­iten der Landeszahn­ärztekamme­rn jedoch nicht immer ersichtlic­h. Teilweise müssen Ratsuchend­e für diese Informatio­n die Schlichtun­gsordnung anklicken – eine unnötige Hürde. Auch bei den Stellen, die eine Schlichtun­g gebührenfr­ei anbieten, können für Patienten Kosten anfallen, etwa für Fahrtkoste­n oder einen Anwalt.

Ein Rechtsbeis­tand ist möglich, aber keine Pflicht.

 ?? RP-ARCHIVFOTO: DPA/KAUS-DIETMAR GABBERT ?? Wer mit der Behandlung beim Zahnarzt unzufriede­n ist oder Probleme mit Zahnarzt-Rechnungen hat, dem helfen Schlichtun­gsstellen. Mit ihrer Hilfe lassen sich Gerichtsve­rfahren vermeiden.
RP-ARCHIVFOTO: DPA/KAUS-DIETMAR GABBERT Wer mit der Behandlung beim Zahnarzt unzufriede­n ist oder Probleme mit Zahnarzt-Rechnungen hat, dem helfen Schlichtun­gsstellen. Mit ihrer Hilfe lassen sich Gerichtsve­rfahren vermeiden.

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