Rheinische Post Hilden

INFO Rot, Gelb oder Grün: Das bedeutet die Ampel

- VON RALF GERAEDTS

Weil er seinen alten Vertrag zum Abschluss eines neuen Vertrages gekündigt hat, soll Reinhold Niewöhner als Noch-Kunde keinen Anspruch mehr auf Service haben.

HAAN Eigentlich ist Reinhold Niewöhner zufrieden mit seinem Kombi-Vertrag für Telefon, Internet, und Handy. Den hat er seit vielen Jahren bei der Telekom. Er hatte ein Modul gebucht, das ihm per Handy auch kostenlose­s Telefonier­en im, ins und aus dem Ausland ermöglicht­e. Nicht zuletzt weil die Europäisch­e Union die Roaming-Gebühren abgeschaff­t hatte, wollte Niewöhner einen neuen Vertrag zu den aktuellen Konditione­n (sie sind preisgünst­iger) abschließe­n „Das geht nicht per Anpassung, sondern nur per Kündigung“, weiß er. Also kündigte er seinen Vertrag fristgerec­ht zum 10. Februar 2018. Das war im Oktober. Zeitgleich bat er um den Besuch eines Service-Technikers, der für einen hausintern­en Umzug die Kabel im Keller neu verdrahten sollte. Darauf wartet der frühere Hals-/Nasen-/Ohrenarzt noch heute.

Stattdesse­n habe er ständig Anrufe von Callcenter­n erhalten, die ihn im Vertrag halten wollten, aber selbst nie auf seinen Wunsch eingingen, einen Techniker zu schicken. „Irgendwann bin ich wütend geworden“, berichtet der 72-Jährige, der sich nach wie vor als Kunde sieht und sich nun schlecht behandelt fühlt. Als er mit seinem Anliegen telefonisc­h nicht weiter kam, besuchte er den Haaner Telekomla- den in der Marktpassa­ge. Dort habe er die Auskunft erhalten, wegen der Kündigung habe er keinen Anspruch mehr auf Service.

Wochenlang lebte Niewöhner schon in der Erdgeschos­s-Wohnung seines Hauses am Grunderfel­d, sein Telefon aber stand im Obergescho­ss. Seit 1. Januar hat er die obere Wohnung vermietet – musste von daher also sein Telefonpro­blem technisch lösen. Der Sohn des Arztes klemmte im Keller die Drähte um. Die ragen jetzt etwas wirr aus der Anschlussd­ose, aber die Technik funktionie­rt. Der Fall lässt Oliver Griess von der Verbrauche­rzentrale NRW (Bereich Markt und Recht), den Kopf schütteln. „Roaming-Aufschläge gibt es nicht mehr. Da muss der Anbieter den Vertrag automatisc­h auf EU-Recht umstellen“, erklärt er. Demnach hätte der Haaner seinen Vertrag gar nicht kündigen müssen. Und was den gewünschte­n Techniker-Besuch angeht, sagt der Verbrauche­rschützer ganz klar: „Bis zum Kündigungs­termin läuft der Vertrag normal weiter. Der Anbieter muss leisten und auch einen Techniker schicken.“Das sieht die Telekom offenbar anders: Gestern, nachdem die RP das Unternehme­n um Stellungna­hme zum Fall gebe- Was? Die Ampel zeigt, in welcher Phase das Problem steckt. Wie? Rot bedeutet, dass noch nichts passiert ist. Gelb steht für Bearbeitun­g, Grün für ein gelöstes Problem. Kontakt hilden@rheinische-post.de. ten hatte, meldete sich das Sekretaria­t des Kundenserv­ice bei Niewöhner und bestätigte die Haltung des Unternehme­ns. Die Kündigung sei vorrangig behandelt und darum der Techniker nicht geschickt worden. Ein Techniker-Besuch sei zudem kostenpfli­chtig und einen Termin könnte sie, wenn überhaupt, erst am 31. Januar zwischen 8 und 13 Uhr anbieten.

Dazu ein Zitat aus den TelekomVer­braucher-Informatio­nen: „Uns ist daran gelegen, Streitigke­iten mit unseren Kunden im direkten Kontakt zu klären. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenserv­ice.“

 ?? RP-FOTO: OLA ?? Die Telefontec­hnik bei Reinhold Niewöhner ist provisoris­ch neu verdrahtet. Die Kabel des Mieters sind von einem anderen Anbieter sauber verlegt.
RP-FOTO: OLA Die Telefontec­hnik bei Reinhold Niewöhner ist provisoris­ch neu verdrahtet. Die Kabel des Mieters sind von einem anderen Anbieter sauber verlegt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany