Gericht verurteilt Haaner zu 9 Monaten Haft
HAAN (magu) Nicht immer ist ein Feiertag ein Grund zum Feiern. Und die Bäckerei am Wall in Elberfeld war an diesem Allerheiligentag auch nicht wirklich der Treffpunkt aller Heiligen. Das hochbetagte, aber wehrhafte Damenkränzchen im Alter zwischen 79 und 89 Jahren, das sich dort traf, war auf den plötzlichen Handtaschenklau durch den Angeklagten aus Haan zwar nicht vorbereitet. Es reagierte aber so lautstark, dass andere Besucher beherzt eingriffen. Die wiederum konnten den Dieb am Ausgang stellen und bis zum Eintreffen der Poli- zei festhalten. ‚Künstlerpech’ für den 36-jährigen Drogenabhängigen: Die Tür ging gegen die Laufrichtung auf und verhinderte so die schnelle Flucht.
Unbestritten war, dass ein heftiger Stoß einer der Damen die Luft genommen hatte. Handelte es sich dabei um Raub mit vorsätzlicher Körperverletzung? Oder war es nur die Gelegenheit, die Diebe macht – also eine zufällige, ungeplante Wegnahme besagter Tasche auf dem Weg zum Ausgang? Wie schwerwiegend war die Verletzung der Seniorin (79)? Und war diese auf einen Angriff, nicht nur auf einen Befreiungsversuch mittels einer Ellenbogenrempelei zurückzuführen?
Bestätigen konnten einige Zeugen und auch der Hinweis einer Verkäuferin den Kauf des Brötchens durch den Angeklagten. Damit war die Einschätzung hinfällig, dass sein Betreten des Cafés dem Raub der Handtasche hätte dienen sollen. Auch die Stoßverletzung blieb ohne weitere Folgen. Daher konnte dem Angeklagten keine absichtliche Anwendung von Gewalt nachgewiesen werden. Man hielt ihm zugute, dass er bei den Betroffenen um Entschul- digung gebeten hatte. Was sich vermutlich in einem milderen Urteil ausgewirkt hätte - wären da nicht die zahlreichen Vorstrafen gewesen. Die stammten hauptsächlich aus Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dazu hatten sich im Strafregister unzählige Diebstähle angehäuft. Deprimierend auch der sofortige Rückfall in die Heroinsucht, sobald der Haaner mal wieder aus dem Gefängnis entlassen worden war. Deshalb folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin auf Verurteilung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung.