Rheinische Post Hilden

Gericht verurteilt Haaner zu 9 Monaten Haft

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HAAN (magu) Nicht immer ist ein Feiertag ein Grund zum Feiern. Und die Bäckerei am Wall in Elberfeld war an diesem Allerheili­gentag auch nicht wirklich der Treffpunkt aller Heiligen. Das hochbetagt­e, aber wehrhafte Damenkränz­chen im Alter zwischen 79 und 89 Jahren, das sich dort traf, war auf den plötzliche­n Handtasche­nklau durch den Angeklagte­n aus Haan zwar nicht vorbereite­t. Es reagierte aber so lautstark, dass andere Besucher beherzt eingriffen. Die wiederum konnten den Dieb am Ausgang stellen und bis zum Eintreffen der Poli- zei festhalten. ‚Künstlerpe­ch’ für den 36-jährigen Drogenabhä­ngigen: Die Tür ging gegen die Laufrichtu­ng auf und verhindert­e so die schnelle Flucht.

Unbestritt­en war, dass ein heftiger Stoß einer der Damen die Luft genommen hatte. Handelte es sich dabei um Raub mit vorsätzlic­her Körperverl­etzung? Oder war es nur die Gelegenhei­t, die Diebe macht – also eine zufällige, ungeplante Wegnahme besagter Tasche auf dem Weg zum Ausgang? Wie schwerwieg­end war die Verletzung der Seniorin (79)? Und war diese auf einen Angriff, nicht nur auf einen Befreiungs­versuch mittels einer Ellenbogen­rempelei zurückzufü­hren?

Bestätigen konnten einige Zeugen und auch der Hinweis einer Verkäuferi­n den Kauf des Brötchens durch den Angeklagte­n. Damit war die Einschätzu­ng hinfällig, dass sein Betreten des Cafés dem Raub der Handtasche hätte dienen sollen. Auch die Stoßverlet­zung blieb ohne weitere Folgen. Daher konnte dem Angeklagte­n keine absichtlic­he Anwendung von Gewalt nachgewies­en werden. Man hielt ihm zugute, dass er bei den Betroffene­n um Entschul- digung gebeten hatte. Was sich vermutlich in einem milderen Urteil ausgewirkt hätte - wären da nicht die zahlreiche­n Vorstrafen gewesen. Die stammten hauptsächl­ich aus Verstößen gegen das Betäubungs­mittelgese­tz. Dazu hatten sich im Strafregis­ter unzählige Diebstähle angehäuft. Deprimiere­nd auch der sofortige Rückfall in die Heroinsuch­t, sobald der Haaner mal wieder aus dem Gefängnis entlassen worden war. Deshalb folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwä­ltin auf Verurteilu­ng zu neun Monaten Haft ohne Bewährung.

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