Stadt sucht Laienrichter für 5 Jahre
Interessierte für das Ehrenamt können sich bis 31. März bewerben.
HILDEN (cis) Ein Urteil ergeht immer „im Namen des Volkes“. Deutsche Gerichte entscheiden jedoch nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch direkt durch das Volk – mit Hilfe von Schöffen. Sie wirken als ehrenamtliche Richter in Strafrechtsverfahren mit und werden für fünf Jahre gewählt. Am 1. Januar 2019 beginnt bundesweit die neue Amtsperiode. Sie endet am 31. Dezember 2023. Bewerbungen sind ab sofort bei der Stadt Hilden möglich.
Die Kommune empfiehlt den Amts- beziehungsweise Landgerichten in Düsseldorf und Langenfeld mehrere Personen. Der Rat beschließt n die Vorschlagsliste. Interessierte können sich zum 31. März beim Haupt- und Personalamt oder beim Amt für Jugend, Schule und Sport melden. Ansprechpartnerinnen sind Nicola Schorn (Schöffen, Telefon 02103 72-181, Mail nicola.schorn@hilden.de) und Sonja Weißer (nur für die Bewerbung als Jugendschöffe, Telefon 02103 72535, Mail sonja.weisser@hilden.de). Die notwendigen Formulare gibt es unter www.schoeffenwahl.de und an der Infothek im Rathaus.
Bewerben können sich deutsche Staatsbürger, die am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Hilden leben und gut Deutsch sprechen. „Darüber hinaus gibt es aber auch persönliche Voraussetzungen wie Lebens- und Berufserfahrung und Menschenkenntnis“, erklärt Nicola Schorn. Schließlich handele es sich um ein wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt. Gegen das Votum von zwei Schöffen könne ein Richter niemanden verurteilen.
An Gerichtsverhandlungen nehmen immer zwei Schöffen teil. Sie sind genauso frageberechtigt wie Berufsrichter. Sie machen sich anhand der Zeugenaussagen und Beweise ein Bild von der Tat, dem Tathergang und der beschuldigten Per- son. Nach der Verhandlung ziehen sich die beiden Schöffen mit dem Berufsrichter zur Beratung zurück. Anschließend stimmen alle über den Strafrahmen ab. Dabei zählt immer die Zweidrittelmehrheit.
Für das Schöffenamt ungeeignet sind Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die direkt beim Staat angestellt sind. Dazu zählen unter anderem Mitglieder von Bundestag oder Landtagen, Richter, Soldaten sowie Menschen, die beruflich mit Rechtsangelegenheiten zu tun haben. Außerdem sollten sich auch keine Personen bewerben, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Glaubensrichtung oder Lebensform anderen Lebensentwürfen gegenüber voreingenommen sind. Schöffen nehmen an mehreren Gerichtsverhandlungen im Jahr teil. „Für eine Terminabsage braucht es wichtige Gründe,“unterstreicht Nicola Schorn. „Die Wahl zum Schöffen ist eine verbindliche Verpflichtung.“