Heiraten, Wählen, Alkohol trinken: Volljährig mit 18
Viele Jugendliche erwarten ihn sehnsüchtig: den 18. Geburtstag. Ab diesem Tag gelten junge Männer und Frauen als volljährig, sie dürfen ohne Zustimmung ihrer Eltern heiraten und Verträge abschließen, sie können ohne Einschränkungen Nachtclubs und Diskotheken besuchen, hochprozentigen Alkohol und Tabak konsumieren und an Glücksspielen teilnehmen. Natürlich besitzen sie ab dem 18. Geburtstag auch das aktive und bis auf wenige Ausnahmen auch das passive Wahlrecht. Das war nicht immer so: Bis in die 1970er Jahre hinein galt in Deutschland als erwachsen, wer das 21. Lebensjahr vollendet hatte. Am 22. März 1974 diskutierte der Bundestag eine umfassende Gesetzesänderung: die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre. Die Argumente der Befürworter waren klar: Junge Menschen standen meist schon deutlich vor ihrem 21. Geburtstag im Berufsleben, verdienten eigenes Geld, das sie eigenverantwortlich verwalteten. Junge Männer unterlagen ab dem 18. Geburtstag bereits der Wehrpflicht. Bei der Abstimmung gab es kaum Gegenstimmen, und so trat die Gesetzesänderung zum nächsten Jahreswechsel in Kraft. Einen gewissen Schutz behielten junge Menschen im Strafrecht: Bis heute kann ein Angeklagter unter 21 nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden – wenn Richter und Gutachter dies für sinnvoll halten.