Aachen muss Fahrverbot vorbereiten
Wenn die Grenzwerte hoch bleiben, dürfen Dieselfahrzeuge ab 2019 nicht fahren.
AACHEN (dpa) Die Stadt Aachen muss nach einem Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts ein Diesel-Fahrverbot vorbereiten. Falls die Stadt und das Land NordrheinWestfalen bis zum Ende des Jahres keine gleichwertige Alternative vorlegten, wie Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden können, müsse zum 1. Januar 2019 ein solches Verbot in Kraft treten. Dies sagte der Vorsitzende Richter, Peter Roitzheim, am Freitag. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist zugelassen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte in Aachen geklagt, sie pocht auf die Einhaltung von Grenzwerten des Schadstoffs.
Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht der Linie aus einem Grundsatzurteil des Bundes- verwaltungsgerichts in Leipzig gefolgt. Dieses hatte Diesel-Fahrverbote prinzipiell für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdi- oxid muss seit 2010 verbindlich eingehalten werden. In vielen Städten gelingt das aber nicht.
Mit einem Bündel von Maßnahmen wollten die Verwaltung in Aachen und das Land NRW 2025 zum Ziel kommen. Laut Gericht würde das aber viel zu lange dauern. „Sie hatten schon Jahre Zeit gehabt. Jetzt gilt es“, argumentierte Roitzheim. Stadt und Land hätten kein schlüssiges Alternativkonzept. Nach seiner Einschätzung laufe alles auf ein Fahrverbot für Dieselwagen hinaus. Bei der Ausgestaltung des Verbots müssen sich Stadt und Land an der Leipziger Entscheidung orientieren.
Die DUH sprach von einem richtungsweisenden Urteil. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch rechnet nun auch in anderen Städten mit ähnlichen Urteilen. So drohen auch in Köln oder Düsseldorf Fahrverbote. Dagegen ist für das Land Nordrhein-Westfalen immer noch fraglich, ob das Fahrverbot am Ende tatsächlich kommt.
Stadtverwaltung und Land wollten erst 2025
die Stickoxidwerte verbindlich einhalten