Gymnasium-Neubau wächst für G9
Bildungsausschuss tritt Mittwoch zu einer Sondersitzung zusammen. Kostenplus 3,4 Millionen Euro.
HAAN Das Abitur nach neun Jahren wird in Nordrhein-Westfalen künftig wieder die Regel sein; es gilt für alle Schüler, die in diesem Sommer in Klasse fünf am Gymnasium starten. Noch vor der Sommerpause soll das entsprechende Gesetz vom Landtag verabschiedet werden. Das hat Folgen für den gerade laufenden Neubau des Gymnasiums Adlerstraße. Dessen Raumprogramm ist nämlich auf G8 ausgerichtet. Mithin würden die Räume für einen zusätzlichen Jahrgang fehlen. Deshalb soll der Neubau wachsen. In einer Sondersitzung soll der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am Mitt- woch grünes Licht geben. Zur Talseite hin wird zwischen den beiden Treppenhäusern ein zusätzliches Geschoss mit weiteren sieben Räumen errichtet. Nach einer aktuellen Kostenschätzung wird die Bausumme um 3,4 Millionen Euro steigen. Diese Aufstockung würde als Nachtragsauftrag im Rahmen der laufenden Baumaßnahme mit umgesetzt. Derzeit kann der größere Auftrag noch ohne baulichen und logistischen Mehraufwand in die laufenden Planungen und Ausschreibungen einbezogen werden. Eine Aufstockung nach Fertigstellung des Gymnasiums zu einem späteren Zeitpunkt sei zwar auch möglich, würde aber wegen der komplett neuen Baustelleneinrichtung im laufenden Schulbetrieb auf dem logistisch eingeschränkten Grundstück sowie unter Rück- (Dachabdichtung) und Umbau (Fassaden, Treppenhaus / Aufzug) gerade erst fertig gestellter Bauteile zu fast doppelt so hohen Kosten führen, heißt es in der Beratungsvorlage. Die Verwaltungsspitze und auch die Schulleitung begrüßt dieses Vorgehen. Schulgutachter Detlef Garbe wird in der Sitzung die neuen Pläne für das 30-Millionen-Projekt erläutern.
Die zusätzlichen Investitionskosten von 3,4 Millionen Euro belasten die Finanzrechnung der Jahre 2019 und 2020. Zur Finanzierung muss die Kreditsumme aufgestockt wer- den. Da dem Kredit entsprechendes Anlagevermögen gegenüber steht, wird das Eigenkapital hierdurch zunächst nicht belastet. Die zusätzlich erforderliche Tilgung beläuft sich auf Basis eines Ratenkredites mit 30-jähriger Laufzeit auf jährlich 133.333 Euro. Die höhere Abschreibung wird künftige Ergebnisrechnungen um 92.000 Euro jährlich belasten.
Aus Sicht der Verwaltung besteht für einen Teil der Mehrkosten ein Anspruch gegenüber dem Land NRW aus dem Konnexitätsgesetz. Eine Konkretisierung des Belastungsausgleiches für die Wiedereinführung von G9 liegt bislang jedoch noch nicht einmal im Entwurf vor.