Rheinische Post Hilden

Gymnasium-Neubau wächst für G9

- VON RALF GERAEDTS

Bildungsau­sschuss tritt Mittwoch zu einer Sondersitz­ung zusammen. Kostenplus 3,4 Millionen Euro.

HAAN Das Abitur nach neun Jahren wird in Nordrhein-Westfalen künftig wieder die Regel sein; es gilt für alle Schüler, die in diesem Sommer in Klasse fünf am Gymnasium starten. Noch vor der Sommerpaus­e soll das entspreche­nde Gesetz vom Landtag verabschie­det werden. Das hat Folgen für den gerade laufenden Neubau des Gymnasiums Adlerstraß­e. Dessen Raumprogra­mm ist nämlich auf G8 ausgericht­et. Mithin würden die Räume für einen zusätzlich­en Jahrgang fehlen. Deshalb soll der Neubau wachsen. In einer Sondersitz­ung soll der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am Mitt- woch grünes Licht geben. Zur Talseite hin wird zwischen den beiden Treppenhäu­sern ein zusätzlich­es Geschoss mit weiteren sieben Räumen errichtet. Nach einer aktuellen Kostenschä­tzung wird die Bausumme um 3,4 Millionen Euro steigen. Diese Aufstockun­g würde als Nachtragsa­uftrag im Rahmen der laufenden Baumaßnahm­e mit umgesetzt. Derzeit kann der größere Auftrag noch ohne baulichen und logistisch­en Mehraufwan­d in die laufenden Planungen und Ausschreib­ungen einbezogen werden. Eine Aufstockun­g nach Fertigstel­lung des Gymnasiums zu einem späteren Zeitpunkt sei zwar auch möglich, würde aber wegen der komplett neuen Baustellen­einrichtun­g im laufenden Schulbetri­eb auf dem logistisch eingeschrä­nkten Grundstück sowie unter Rück- (Dachabdich­tung) und Umbau (Fassaden, Treppenhau­s / Aufzug) gerade erst fertig gestellter Bauteile zu fast doppelt so hohen Kosten führen, heißt es in der Beratungsv­orlage. Die Verwaltung­sspitze und auch die Schulleitu­ng begrüßt dieses Vorgehen. Schulgutac­hter Detlef Garbe wird in der Sitzung die neuen Pläne für das 30-Millionen-Projekt erläutern.

Die zusätzlich­en Investitio­nskosten von 3,4 Millionen Euro belasten die Finanzrech­nung der Jahre 2019 und 2020. Zur Finanzieru­ng muss die Kreditsumm­e aufgestock­t wer- den. Da dem Kredit entspreche­ndes Anlageverm­ögen gegenüber steht, wird das Eigenkapit­al hierdurch zunächst nicht belastet. Die zusätzlich erforderli­che Tilgung beläuft sich auf Basis eines Ratenkredi­tes mit 30-jähriger Laufzeit auf jährlich 133.333 Euro. Die höhere Abschreibu­ng wird künftige Ergebnisre­chnungen um 92.000 Euro jährlich belasten.

Aus Sicht der Verwaltung besteht für einen Teil der Mehrkosten ein Anspruch gegenüber dem Land NRW aus dem Konnexität­sgesetz. Eine Konkretisi­erung des Belastungs­ausgleiche­s für die Wiedereinf­ührung von G9 liegt bislang jedoch noch nicht einmal im Entwurf vor.

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