Zwangsprostitution: Schwieriger Prozess endet mit milden Strafen
Zwei Männer aus Nigeria sollen vier Frauen dazu gezwungen haben, in einem Bordell in Erkrath zu arbeiten.
ERKRATH Zwei der Nigerianerinnen hatten über Monate hinweg in einem Bordell in Erkrath gearbeitet. Durch eine Polizeikontrolle war aufgefallen, dass sie sich illegal in Deutschland aufhielten. Die damals 18-jährigen Frauen kamen in die Obhut einer Frauenhilfsorganisation. Sie hatten im Prozess als Zeuginnen ausgesagt.
Die Beweisaufnahme war mühsam – auch deshalb, weil die Frauen sich bei ihrer Zeugenaussage in Widersprüche verstrickt hatten. „Erst nach der fünften oder sechsten Erklärung wurde eine vermeintlich wahrheitsgemäße Aussage angekündigt, und auch die stimmte wohl nicht so ganz“, ließ der Vorsitzende Richter durchklingen, warum die Kammer letztlich ein verhältnismäßig mildes Urteil gefällt hatte.
War man anfangs noch davon ausgegangen, die Frauen wären zu ihrem Aufenthalt in Deutschland und im Bordell gezwungen worden, so stand irgendwann fest: So kann es nicht gewesen sein. Und so war es wohl auch nicht. Schon in Benin City sei ihnen klar gewesen, dass sie hier „anschaffen“gehen sollen. Klar war auch, dass sie für die Reise nach Deutschland ziemlich viel Geld bezahlen müssen. Und das sie ohne gültige Papiere eingereist sind und sich hier ohne Erlaubnis aufhalten, wussten sie offenbar auch.
Dass die Frauen noch in Nigeria durch ein Voodoo-Ritual dazu gezwungen wurden, zwischen 35.000 und 50.000 Euro zurückzuzahlen, wollen hingegen die beiden Angeklagten nicht gewusst haben. Einer von ihnen soll die Frauen in Nigeria abgeholt und im Bordell untergebracht haben. Er soll auch regelmäßig das Geld einkassiert haben. Mehr als 45.000 Euro sollen dort angeblich in sechs Monaten verdient werden können.
Der andere Angeklagte will nur einmal 1500 Euro von den Frauen geholt haben – anstelle seines Kollegen, der im Urlaub gewesen sein will. Er wurde zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gilt. Gegen seinen Kompagnon, der als Haupttäter galt, wurden zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Mit Blick auf den ursprünglichen Anklagevorwurf ist das Strafmaß als eher milde einzustufen. Allerdings förderte erst der Prozessverlauf die kriminellen Strukturen zu Tage, die sich um Menschenhandel und Prostitution nigerianischer Frauen ranken. „Das war hier kein typischer Fall, üblicherweise werden die Opfer mit Gewalt dazu gezwungen“, so einer der Verteidiger in seinem Plädoyer. Untypisch scheint auch zu sein, dass die eigentlichen Drahtzieher unerkannt bleiben, weil sie die Fäden von Nigeria aus ziehen.
So gab es allein in diesem Fall mehrere „Madames“, die im finanziellen Sinne ihre Hände aufhielten. An sie sollen die Angeklagten das Geld überwiesen haben. Und sie sollen es auch gewesen sein, die noch in Nigeria die Voodoo-Rituale organisiert haben. Sie sollen die jungen Frauen später in Deutschland angerufen haben, um sie unter Druck zu setzen. Ihre Identität konnte nicht geklärt werden.