Nur noch wenig Platz in Unterkünften
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge, die in den städtischen Unterkünfte leben, wächst. Sie könnten Wohnungen mieten, doch es gibt keine preiswerten Wohnungen in der Kreisstadt.
METTMANN Das Problem ist nicht neu, aber es verschärft sich: Rund 240 Menschen, die in städtischen Unterkünften leben, haben ihr Asylverfahren bereits abgeschlossen und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet: Diese Menschen können sich eine Wohnung mieten. Allerdings sind sie aufgrund der Wohnsitzregelung gezwungen, drei Jahre in Mettmann zu bleiben. Das Problem: Es gibt in der Kreisstadt nicht genügend preiswerte Wohnungen, also müssen die Flüchtlinge in den städtischen Unterkünften leben, um nicht obdachlos zu werden. Insgesamt leben 386 Menschen in den Sammelunterkünften. „Die Anzahl derer, die in den städtischen Unterkünften leben, obwohl es bei ausreichender Wohnraumversorgung nicht notwendig wäre, ist in 2018 gestiegen und wird perspektivisch weiter steigen“, sagt Susanne Butzke, die Flüchtlingskoordinatorin der Stadt Mettmann.
Zweites großes Problem: Die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt ist nach wie vor abhängig vom Aufenthaltstitel. Oftmals ist eine Genehmigung durch die Ausländerbehörde und/oder der Arbeitsagentur erforderlich. Allerdings klappt die Rückkopplung zwischen Ausländerbehörde und Arbeitgeber nicht immer so, wie es sich die Beteiligten wünschen.
Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen wollen, brauchen in der Regel ein Anerkenntnis, das bedeutet, sie müssen einen Aufenthaltstitel haben. Falls dies noch nicht passiert ist, hängen sie in der Luft. Einige beginnen ihre Ausbildung, wissen aber nicht, ob sie dennoch nicht abgeschoben werden. Durch die sogenannte 3+2 Regel wurde eine Duldungsregel geschaffen, die Auszubildenden und Arbeitgebern Planungssicherheit geben sollte, weil der Flüchtling für die Dauer der Ausbildung (drei Jahre) in Deutschland
bleiben darf und nach einer erfolgreichem Abschluss der Ausbildung grundsätzlich die Möglichkeit erhält, eine anschließende zweijährige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Sie ist aber grundsätzlich davon abhängig von der Aufnahme einer Arbeit, die der Ausbildung entspricht. „Die vergleichsweise geringen Beschäftigungsquoten zeigen, dass die Integration in den Arbeitsmarkt noch erhebliches Entwicklungspotential aufweist“, heißt es aus dem Sozialamt.
In Mettmann haben Ehrenamtler und Verbände, wie Caritas und Diakonie dafür gesorgt, dass Flüchtlinge eine Arbeitsstelle bekommen. Doch viele sind noch nicht versorgt. Hinzu kommt, dass Flüchtlinge oft nicht die deutsche Sprache sprechen.