Rheinische Post Hilden

Hehler muss Strafe für Handykling­eln zahlen

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(wuk) Lässt der Angeklagte sein Handy mitten im Prozess zwei Mal klingeln, kostet das 100 Euro Ordnungsge­ld. Das erfuhr ein Hehler (56) von 18 Luxusuhren beim Amtsgerich­t in Düsseldorf.

Er hatte laut Urteil Anfang 2017 die frisch aus einem Parkhaus in Marl gestohlene­n Luxus-Uhren eines Sammlers im Wert von 50.000 Euro für 8500 Euro bei einem Kö-Juwelier angeboten. Zum Vorwurf der Hehlerei schwieg er zwar bei der Verhandlun­g, aber das Amtsgerich­t kam trotzdem zum Schuldspru­ch. Und schickte den 56-Jährigen für eineinhalb Jahre ins Gefängnis.

Ohne Bewährung. Denn der Kö-Juwelier hatte erklärt, dass der Angeklagte sein Angebot hochwertig­er Armbanduhr­en namhafter Marken seltsam begründet hatte. Er habe die Uhrensamml­ung von einem „unbekannte­n Händler erhalten als Bezahlung für einen Brillanten für mehrere 100.000 Euro“. Das war gelogen, so die Richter.

Der arbeitslos­e Angeklagte lebt in Duisburg-Marxloh von 500 Euro monatlich.

Dass er jemals das Geld für einen kostbaren Edelstein aufbringen könnte, sei unglaubwür­dig. Also müsse er gewusst haben, dass die Uhren aus dem Pkw eines Sammlers gestohlen worden waren. Dass er zudem 36 Vorstrafen angesammel­t hatte, auch wegen Handels mit Diebesgut, hat seine Glaubwürdi­gkeit nicht gerade gesteigert.

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