Hehler muss Strafe für Handyklingeln zahlen
(wuk) Lässt der Angeklagte sein Handy mitten im Prozess zwei Mal klingeln, kostet das 100 Euro Ordnungsgeld. Das erfuhr ein Hehler (56) von 18 Luxusuhren beim Amtsgericht in Düsseldorf.
Er hatte laut Urteil Anfang 2017 die frisch aus einem Parkhaus in Marl gestohlenen Luxus-Uhren eines Sammlers im Wert von 50.000 Euro für 8500 Euro bei einem Kö-Juwelier angeboten. Zum Vorwurf der Hehlerei schwieg er zwar bei der Verhandlung, aber das Amtsgericht kam trotzdem zum Schuldspruch. Und schickte den 56-Jährigen für eineinhalb Jahre ins Gefängnis.
Ohne Bewährung. Denn der Kö-Juwelier hatte erklärt, dass der Angeklagte sein Angebot hochwertiger Armbanduhren namhafter Marken seltsam begründet hatte. Er habe die Uhrensammlung von einem „unbekannten Händler erhalten als Bezahlung für einen Brillanten für mehrere 100.000 Euro“. Das war gelogen, so die Richter.
Der arbeitslose Angeklagte lebt in Duisburg-Marxloh von 500 Euro monatlich.
Dass er jemals das Geld für einen kostbaren Edelstein aufbringen könnte, sei unglaubwürdig. Also müsse er gewusst haben, dass die Uhren aus dem Pkw eines Sammlers gestohlen worden waren. Dass er zudem 36 Vorstrafen angesammelt hatte, auch wegen Handels mit Diebesgut, hat seine Glaubwürdigkeit nicht gerade gesteigert.