Einbahnstraße Am Königshof gilt nicht für Radfahrer
METTMANN (RP) Radfahrer können die Straße Am Königshof in beide Richtungen befahren. Die Straßenverkehrsbehörde hatte vor einem Jahr damit begonnen, Einbahnstraßen dahingehend zu überprüfen, ob sie nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr freigeben werden können. Unter anderem wurde auch die Straße Am Königshof unter die Lupe genommen. In der Vergangenheit war aus der Bürgerschaft der Wunsch geäußert worden, diese Straße für den Radverkehr in beide Richtungen freizugeben. Wegen des Innenstadtumbaus auf der Breite Straße und der Schwarzbachstraße hatte die Behörde mit der Freigabe der Einbahnstraße bis zur Fertigstellung gewartet und die Situation dann erneut geprüft. Die Straßenverkehrsbehörde wird weitere Einbahnstraßen auf ihre Öffnung für den Radverkehr überprüfen.