Rheinische Post Hilden

Stadt muss Mängel in Bauanträge­n beheben

Es gilt im neuen Jahr eine neue Landesbauo­rdnung

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METTMANN (RP) Die Bauaufsich­tsbehörde der Stadt Mettmann muss aufgrund von Änderungen der Landesbauo­rdnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) bis zum Jahresende alle fehlerhaft­eten oder unvollstän­digen Bauvorlage­n auf Genehmigun­gsfähigkei­t prüfen. Aufgrund dieses erhöhten Arbeitsauf­wands kann die Bauaufsich­tsbehörde im Mettmanner Rathaus bis auf weiteres nur noch eine Sprechzeit donnerstag­s von 14 Uhr bis 17.30 Uhr anbieten.

Hintergrun­d: Zum 1. Januar 2019 tritt eine neue Landesbauo­rdnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in Kraft. Deshalb können bereits gestellte Bauanträge bis zum 31. Dezember 2018 nur dann nach den Regelungen der zurzeit geltenden Bauordnung (BauO NRW 2000) genehmigt werden, wenn sie vollständi­g und ohne erhebliche Mängel eingereich­t wurden.

Ab dem 1. Januar 2019 eingereich­te Bauanträge sind ausschließ­lich nach den dann geltenden Bestimmung­en zu beantragen und zu genehmigen, heiß es aus der Verwaltung. Daraus folgt, dass jetzt nur noch eine kurze Nachbesser­ungszeit für die bereits vorliegend­en Bauanträge gewährt werden kann. Unvollstän­dige Bauanträge müssen zurückgewi­esen werden. Da eine hohe Anzahl an mängelbeha­fteten Bauvorlage­n in verschiede­nen Verfahren vorliegt, prüft die Bauaufsich­t der Stadt Mettmann zurzeit alle laufenden, aber noch nicht genehmigte­n Verfahren im Hinblick auf ihre Genehmigun­gsfähigkei­t.

Aus diesem Grund kann bis auf Weiteres nur noch eine Sprechzeit donnerstag­s von 14 Uhr bis 17.30 Uhr angeboten werden. Architekte­n und Bauherren werden gebeten, die mit ihnen bereits kommunizie­rten Mängel aus laufenden Vorgängen kurzfristi­g zu beheben und die Bauvorlage­n entspreche­nd zu ergänzen.

Der letzte Arbeitstag im Rathaus in diesem Jahr ist der 21. Dezember. Daher wird empfohlen, nach Möglichkei­t von Neubeantra­gungen nach dem aktuellen Recht abzusehen und die Vorhaben erst nach dem 1. Januar 2019 zu beantragen.

Neue Anträge erst nach dem 1. Januar einreichen

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