Rheinische Post Hilden

So funktionie­rt Apple Pay

Seit Dienstag können auch deutsche Kunden ihren Einkauf mit dem iPhone bezahlen. Zumindest in der Theorie. Ein Überblick darüber, ob der Bezahldien­st sicher ist und wer ihn wirklich nutzen kann.

- VON MARC LATSCH

auch mit der Apple Watch verbinden. Dann reicht es sogar die Uhr ans Terminal zu halten.

Kann ich damit überall bezahlen?

Sie können Apple Pay in allen Geschäften nutzen, in denen Kunden kontaktlos bezahlen können. Insgesamt sollen mit 500.000 schon zwei Drittel aller Kassenterm­inals im Land NFC-fähig sein. „Sie haben kein Recht darauf, mit Apple Pay zu bezahlen“, sagt David Riechmann von der Verbrauche­rzentrale NRW. Als erste Fußballver­ein reagierte am Dienstag der FC Bayern München. Bereits ab dem nächsten Heimspiel gegen Leipzig ist es in der Allianz Arena möglich, mit Apple Pay zu bezahlen.

Der Bundesverb­and Informatio­nswirtscha­ft, Telekommun­ikation und neue Medien (Bitkom) setzt sich für eine gesetzlich garantiert­e Wahlfreihe­it der Kunden ein. „Wir wollen, dass man überall mindestens eine gängige elektronis­che Bezahlmögl­ichkeit nutzen kann“, sagt Julian Grigo, Bereichsle­iter Digital Banking & Financial Services.

Ist Apple Pay sicher?

Sicherheit­sbedenken halten viele Menschen vom Bezahlen mit ihrem Smartphone ab. Das geht aus einer Bitkom-Umfrage hervor. Demzufolge gaben 59 Prozent aller Smartphone-Nutzer an, dass sie ihren Einkauf nie mit dem Handy bezahlen. 61 Prozent begründen ihren Verzicht mit Sicherheit­sbedenken.

Michael Reimann sieht das anders. „Ich bin davon überzeugt, dass es nicht unsicherer ist, als mit einer Kreditkart­e zu bezahlen“, sagt er. Im Gegenteil: Im Verlustfal­l gebe es sogar Vorteile. „Bei der EC-Karte ist pinloses Bezahlen bei kleinen Beträgen ebenfalls möglich. Beim iPhone müsste dazu erst einmal das Telefon entsperrt werden“, sagt er. Die große Gefahr eines Datenklaus sieht er nicht. Und wenn doch, sei dies ebenso bei Bankkarten möglich.

Wer haftet im Betrugsfal­l?

„Wie bei einem EC-Karten-Missbrauch­sfall kann der Kunde auf dem Schaden sitzen bleiben“, sagt David Riechmann. Bei Kreditkart­en-Missbrauch ist zunächst die Bank in der Haftungspf­licht. Wenn die allerdings beweisen kann, dass mit Karte und Pin bezahlt wurde, sieht es für den Kunden schlecht aus. „Das spricht dann dafür, dass entweder der Kunde selbst bezahlt hat oder er grob fahrlässig gehandelt hat, so dass er in der Haftung ist“, sagt Riechmann. Riechmann betont allerdings auch, dass das Haftungsre­cht nicht so einfach auf Apple Pay übertragba­r sei. „Bisher sind noch keine Fälle zur Haftung bei Bezahlapps vor Gericht verhandelt worden“, sagt er.

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FOTO: DPA Karl-Heinz Rummenigge, Vorstandsv­orsitzende­r des FC Bayern München, zeigt mit seinem iPhone die kontaktlos­e Eintrittsk­arte für die Allianz-Arena.

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