Allianz: Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen
HILDEN (pec) Die Umwandlung einer Wohnung in eine Zahnarztpraxis, ein Maklerbüro oder eine Anwaltskanzlei – all das soll in Hilden künftig verboten sein, zumindest wenn es nach der Wählervereinigung „Allianz für Hilden“geht. Mit diesem Antrag versuchen die Politiker der galoppierenden Wohnungsnot im Stadtgebiet beizukommen. Der Antrag beinhaltet auch, dass Wohnungen nicht länger als drei Monate leer stehen gelassen werden dürfen.
Die sogenannte Zweckentfremdungs-Satzung, die der Hildener Stadtrat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 12. Dezember, in der entsprechenden Fassung beschließen soll, würde nach dem Willen der Wählervereinigung auch Strafen für all jene vorsehen, die sich nicht an die Vorgaben halten. „Missbräuchliche Umnutzung bzw. Nichtnutzung ist mit (wiederholten) Bußgeldern zu ahnden und eine zweckentsprechende Nutzung muss angeordnet werden können”, heißt es in dem Antrag.
Die Stadtverwaltung hält dagegen, lediglich die Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster hätten bisher Zweckentfremdungssatzungen erlassen. Neben den in allen Satzungen definierten Merkmalen der Zweckentfremdung (Umwandlung in gewerbliche Nutzung, bauliche Änderung, Abbruch) führten Köln und Dortmund den Leerstand, Bonn und Münster die Überlassung für gewerbliche Zimmervermietung und Fremdenbeherbergung an.
Eine Auswertung der Umnutzungsanträge habe ergeben, dass die Tendenz zur Umwandlung von gewerblich genutzten Einheiten in Wohnraum vorherrsche und die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen bzw. kleinen Beherbergungsbetrieben nur gering sei. Daher sehe die Verwaltung derzeit keinen Bedarf zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung.
„Missbräuchliche Umnutzung bzw. Nichtnutzung ist mit Bußgeldern zu ahnden“
Auszug aus dem Antrag