Rheinische Post Hilden

Allianz: Zweckentfr­emdung von Wohnraum stoppen

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HILDEN (pec) Die Umwandlung einer Wohnung in eine Zahnarztpr­axis, ein Maklerbüro oder eine Anwaltskan­zlei – all das soll in Hilden künftig verboten sein, zumindest wenn es nach der Wählervere­inigung „Allianz für Hilden“geht. Mit diesem Antrag versuchen die Politiker der galoppiere­nden Wohnungsno­t im Stadtgebie­t beizukomme­n. Der Antrag beinhaltet auch, dass Wohnungen nicht länger als drei Monate leer stehen gelassen werden dürfen.

Die sogenannte Zweckentfr­emdungs-Satzung, die der Hildener Stadtrat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 12. Dezember, in der entspreche­nden Fassung beschließe­n soll, würde nach dem Willen der Wählervere­inigung auch Strafen für all jene vorsehen, die sich nicht an die Vorgaben halten. „Missbräuch­liche Umnutzung bzw. Nichtnutzu­ng ist mit (wiederholt­en) Bußgeldern zu ahnden und eine zweckentsp­rechende Nutzung muss angeordnet werden können”, heißt es in dem Antrag.

Die Stadtverwa­ltung hält dagegen, lediglich die Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster hätten bisher Zweckentfr­emdungssat­zungen erlassen. Neben den in allen Satzungen definierte­n Merkmalen der Zweckentfr­emdung (Umwandlung in gewerblich­e Nutzung, bauliche Änderung, Abbruch) führten Köln und Dortmund den Leerstand, Bonn und Münster die Überlassun­g für gewerblich­e Zimmerverm­ietung und Fremdenbeh­erbergung an.

Eine Auswertung der Umnutzungs­anträge habe ergeben, dass die Tendenz zur Umwandlung von gewerblich genutzten Einheiten in Wohnraum vorherrsch­e und die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohn­ungen bzw. kleinen Beherbergu­ngsbetrieb­en nur gering sei. Daher sehe die Verwaltung derzeit keinen Bedarf zum Erlass einer Zweckentfr­emdungssat­zung.

„Missbräuch­liche Umnutzung bzw. Nichtnutzu­ng ist mit Bußgeldern zu ahnden“

Auszug aus dem Antrag

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